Entfernungspauschale für Fahrten
zwischen Wohnung und Firma für
2025 beträgt 30 Cent.
Die Entfernungspauschale beträgt ab dem 21.
Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Sie
kann in der Steuererklärung geltend gemacht
werden.
Gesetzlich geregelt ist die Entfernungspauschale
im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 bis 4
EStG).
Die Entfernungspauschale wurde vereinfacht. Die
Kosten müssen nicht mehr für jeden Tag
nachgewiesen werden. Für jeden Kilometer erhält
man 0,30 Euro. Das gilt für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitstätte.
Früher wurden die ersten 20 km nicht gezahlt. Jetzt
wird jeder Kilometer gezahlt.
Es wird mit 220 Arbeitstagen und der kürzesten
Straßenverbindung zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte gerechnet.
Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das
Finanzamt in der Regel zirka 220 Fahrten im Jahr.
Urlaubs- und Krankheitstage müssen abgezogen
werden, auch die Tage mit Dienstreisen, die von
zuhause starten. Für die Tage im Homeoffice
dürfen keine Fahrtkosten angesetzt werden.
Die Fahrtkosten können als Werbungskosten
abgesetzt werden. Aber nur, wenn der Arbeitgeber
keine Zuschüsse zahlt. Zahlt der Arbeitgeber also
Fahrgeld, darf das bei der Einkommenssteuer nicht
noch zusätzlich geltend gemacht werden.
Es gilt weiterhin die Höchstgrenze von
4.500,- €
Die Entfernungspauschale kann nur für eine
einmalige Fahrt pro Arbeitstag geltend gemacht
werden, also entweder für die Hin- oder die
Rückfahrt.
Eine andere als die kürzeste Fahrtverbindung kann
man angeben, wenn diese verkehrsgünstiger ist
und sie regelmäßig gefahren wird. Wenn die
Strecke, also schneller erreicht werden kann.
Das Finanzamt berücksichtigt die
Kilometerpauschale von 30 Cent unabhängig vom
Verkehrsmittel. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer
können die Pendlerpauschale geltend machen.
Wenn Unfallkosten entstehen sind diese mit der
Entfernungspauschale abgegolten.
Ein Dienstwagen, den der Arbeitgeber zur privaten
Nutzung zur Verfügung stellt, muss als geldwerter
Vorteil versteuert werden.
Auch bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder
Mitfahrer die Entfernungspauschale geltend
machen. Das gilt aber nicht für eine Strecke, die
zusätzlich gefahren werden muss, um einen
Mitfahrer extra abzuholen.
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern steuer-
und sozialversicherungsfrei Fahrkarten oder
Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr
gewähren. Für Fahrten zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte im Personenfernverkehr.
Die Steuerfreiheit gilt, wenn der Beschäftigte das
Jobticket oder den Zuschuss zusätzlich zum
Gehalt bekommt. Der Arbeitnehmer darf das
Jobticket auch für private Fahrten nutzen.
Diese Bezuschussung muss der Arbeitnehmer in
der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt
kürzt dann dafür aber die Pendlerpauschale.
Der Angestellte muss sich beim Jobticket finanziell
beteiligen, profitiert aber von niedrigeren
Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Entfernungspauschale gilt nicht bei steuerfreier
Sammelbeförderung.
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