Bezahlung von Überstunden
Auf die Bezahlung von Überstunden hat ein
Arbeitnehmer immer Anspruch. Auch dann, wenn
die Überstunden nicht vom Arbeitgeber angeordnet
wurden. Es reicht dafür schon aus, wenn der
Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer gerade
Überstunden leistet und er nicht widerspricht.
Will ein Arbeitnehmer seine Überstunden in Freizeit
ausgleichen, kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt
dafür festlegen. Er muss den Arbeitnehmer aber
rechtzeitig mitteilen, wann dieser Zeitpunkt sein
soll.
Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung
darüber gibt, wie Überstunden zu vergüten sind,
müssen sie bezahlt werden oder sind in Freizeit
auszugleichen.
Oft werden für Überstunden Zuschläge
gezahlt. Dafür gibt es aber keine
gesetzliche Regelung. Zuschläge auf
Überstunden ergeben sich nur aus
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder
aus einem Tarifvertrag.
Nur, bei Nachtarbeit, müssen Zuschläge gemäß § 6
Abs. 5 ArbZG gezahlt werden oder es muss einen
angemessenen Freizeitausgleich geben.
Überstundenzuschläge werden auch nur gezahlt,
wenn die Regelarbeitszeit eines
Vollzeitbeschäftigten überschritten wird.
Ein Teilzeitbeschäftigter hat also auch keinen
gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung eines
Überstundenzuschlags, wenn er 6 Stunden statt
seiner 4 Stunden täglich arbeitet. Hier wird dann
nur der normale Stundenlohn als
Überstundenvergütung gezahlt…….
Lohnzuschlag auf Überstunden
Auf einen Überstundenzuschlag gibt es keinen
gesetzlichen Anspruch. Es sei denn, im
Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag gibt es
eine Regelung über die Bezahlung von
Überstunden.
Hat ein Arbeitgeber Überstunden angeordnet und
diese sind auch gesetzlich zulässig, kann der
Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er trotz
Abmahnung diese Überstunden nicht leistet. Es
kommt einer Arbeitsverweigerung gleich.
Gibt es einen Betriebsrat hat dieser ein
Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von
Überstunden (§ 87 (1) Nr. 3 BetrVG
(Betriebsverfassungsgesetz).
Urteile
Ein Auszubildender machte während seiner
Ausbildungszeit Überstunden, die er sich auch
gegenzeichnen ließ. Nach der Ausbildung bittet er
um Auszahlung der Überstunden. Der Chef
weigert sich und der Mann klagt. Der Chef musste
zahlen: Landesarbeitsgericht Rheinland
Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher
Überstunden vor Gericht nur dann erfolgreich
einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit
nachweisen kann. (Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz in Mainz).
Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber
Überstunden leistet, hat rechtlich keinen
Anspruch auf Bezahlung oder auf
Freizeitausgleich.
Überstunden müssen ebenfalls nicht vergütet
werden, wenn im Arbeitsvertrag ein pauschales
Monatsgehalt festgelegt wurde.
“Wer Überstunden im öffentlichen Dienst leistet,
hat Anspruch auf Bezahlung oder Ausgleich. Das
hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)
entschieden und damit die wöchentliche
Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden
bekräftigt. Wer darüber liegt, hat Anspruch auf eine
Entschädigung in Form von Freizeit oder Geld.”
“Wer Überstunden verweigert, kann auch fristlos
entlassen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn
sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag
verpflichtet hat, Überstunden zu leisten.
Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz ”
Nicht mehr abbaubare Überstunden
müssen bezahlt werden
Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des
Arbeitsverhältnisses für Überstunden keinen
Freizeitausgleich mehr, so hat er Anspruch auf
eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden. Denn
ein Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein
Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung arbeite.
LAG Rheinland-Pfalz
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zeitpunkt des
Freizeitausgleichs festzulegen. Nur muss der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das rechtzeitig
mitteilen, dass dieser sich noch rechtzeitig auf die
Freizeit einstellen kann.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung und
zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die
Überstunden angeordnet hat oder nicht.
Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer die
Überstunden in Kenntnis und mit Billigung des
Arbeitgebers geleistet hat. Ob der Arbeitsvertrag
eine ausdrückliche Regelung über die
Überstundenvergütung enthält, hat keine
Bedeutung.
Arbeitnehmer, die regelmäßig Überstunden leisten,
können mit einer höheren Lohnfortzahlung bei
Krankheit rechnen. Tarifliche oder betriebsübliche
Arbeitszeiten spielen dann keine Rolle.
Überstunden auszahlen lassen
Wenn der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich
schaffen kann, können Arbeitnehmer sich
Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich
ist die Entlohnung von Überstunden nicht geregelt.
Wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht
vereinbart ist, wie Überstunden abzugelten sind,
dann kann es der Arbeitgeber frei entscheiden.
Er muss die Überstunden aber dennoch zahlen,
wenn das betriebs- oder branchenüblich ist. § 612
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB.
Angestellte können sich keine Überstunden
auszahlen lassen, wenn sie mehr als die
Beitragsbemessungsgrenze haben.
Bundesarbeitsgericht
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitnehmer seine
angesammelten Überstunden bei einer Kündigung
des Arbeitsvertrags auszahlen lassen.
Überstunden müssen nachgewiesen
werden
Arbeitnehmer müssen aber im Zweifelsfall auch
nachweisen können, dass sie Überstunden
geleistet haben. Nur dann, muss der AG sie auch
bezahlen. Es muss genau dargelegt werden
können, an welchem Tag und zu welcher Zeit die
Überstunden stattfanden und ob sie vom
Arbeitgeber angeordnet und gebilligt wurden.
Eine Auszahlung der Überstunden bei einer
Kündigung, ist vor allem dann möglich, wenn kein
Freizeitausgleich gewährleistet werden kann.
Bei Auszahlung der Überstunden sind Steuern
fällig. Steuerrechtlich handelt es sich dabei um
normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden
Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die
Nachtarbeit.
Generell kann der AG entscheiden, wann der AN
Überstunden abfeiern kann. Er muss aber die
Belange des Arbeitnehmers ausreichend
berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte
sich im Berufungsverfahren gegen die
Rechtsauffassung der Vorinstanz und stellte klar,
dass Überstunden nur dann vergütet werden
müssten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet
beziehungsweise geduldet würden oder diese zur
Erledigung der Arbeit notwendig seien. (LAG
Niedersachsen vom 06.05.2021).
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet,
gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung
der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Nur dann
kann eine Überstundenklage Erfolg haben. LAG
Niedersachsen
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