Bezahlung von Überstunden
Auf die Bezahlung von Überstunden hat ein Arbeitnehmer
immer Anspruch. Auch dann, wenn die Überstunden nicht
vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Es reicht dafür schon
aus, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer
gerade Überstunden leistet und er nicht widerspricht.
Will ein Arbeitnehmer seine Überstunden in Freizeit
ausgleichen, kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt dafür
festlegen. Er muss den Arbeitnehmer aber rechtzeitig
mitteilen, wann dieser Zeitpunkt sein soll.
Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung darüber
gibt, wie Überstunden zu vergüten sind, müssen sie bezahlt
werden oder sind in Freizeit auszugleichen.
Oft werden für Überstunden Zuschläge gezahlt.
Dafür gibt es aber keine gesetzliche Regelung.
Zuschläge auf Überstunden ergeben sich nur
aus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder aus
einem Tarifvertrag.
Nur, bei Nachtarbeit, müssen Zuschläge gemäß § 6 Abs. 5
ArbZG gezahlt werden oder es muss einen angemessenen
Freizeitausgleich geben.
Überstundenzuschläge werden auch nur gezahlt, wenn die
Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten
wird.
Ein Teilzeitbeschäftigter hat also auch keinen gesetzlichen
Anspruch auf Bezahlung eines Überstundenzuschlags,
wenn er 6 Stunden statt seiner 4 Stunden täglich arbeitet.
Hier wird dann nur der normale Stundenlohn als
Überstundenvergütung gezahlt…….
Lohnzuschlag auf Überstunden
Auf einen Überstundenzuschlag gibt es keinen gesetzlichen
Anspruch. Es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem
Tarifvertrag gibt es eine Regelung über die Bezahlung von
Überstunden.
Hat ein Arbeitgeber Überstunden angeordnet und diese
sind auch gesetzlich zulässig, kann der Arbeitnehmer
gekündigt werden, wenn er trotz Abmahnung diese
Überstunden nicht leistet. Es kommt einer
Arbeitsverweigerung gleich.
Gibt es einen Betriebsrat hat dieser ein
Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden
(§ 87 (1) Nr. 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).
Urteile
Ein Auszubildender machte während seiner Ausbildungszeit Überstunden, die er sich auch gegenzeichnen ließ. Nach der Ausbildung bittet er um Auszahlung der Überstunden. Der Chef
weigert sich und der Mann klagt. Der Chef musste zahlen: Landesarbeitsgericht Rheinland
Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher Überstunden vor Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche Arbeitszeit nachweisen kann. (Landesarbeitsgerichts
Rheinland-Pfalz in Mainz).
Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden leistet, hat rechtlich keinen Anspruch auf Bezahlung oder auf Freizeitausgleich.
Überstunden müssen ebenfalls nicht vergütet werden, wenn im Arbeitsvertrag ein pauschales Monatsgehalt festgelegt wurde.
“Wer Überstunden im öffentlichen Dienst leistet, hat Anspruch auf Bezahlung oder Ausgleich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit die wöchentliche
Arbeitszeitgrenze von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wer darüber liegt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Form von Freizeit oder Geld.”
“Wer Überstunden verweigert, kann auch fristlos entlassen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag verpflichtet hat, Überstunden zu leisten.
Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz ”
Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt werden
Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr, so hat er Anspruch auf eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden. Denn ein
Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung arbeite. LAG Rheinland-Pfalz
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs festzulegen. Nur muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das rechtzeitig mitteilen, dass dieser sich noch rechtzeitig auf
die Freizeit einstellen kann.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat oder nicht. Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer die
Überstunden in Kenntnis und mit Billigung des Arbeitgebers geleistet hat. Ob der Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Überstundenvergütung enthält, hat keine Bedeutung.
Arbeitnehmer, die regelmäßig Überstunden leisten, können mit einer höheren Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeiten spielen dann keine Rolle.
Überstunden auszahlen lassen
Wenn der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen kann, können Arbeitnehmer sich Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich ist die Entlohnung von Überstunden nicht geregelt.
Wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht vereinbart ist, wie Überstunden abzugelten sind, dann kann es der Arbeitgeber frei entscheiden.
Er muss die Überstunden aber dennoch zahlen, wenn das betriebs- oder branchenüblich ist. § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB.
Angestellte können sich keine Überstunden auszahlen lassen, wenn sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze haben. Bundesarbeitsgericht
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitnehmer seine angesammelten Überstunden bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auszahlen lassen.
Überstunden müssen nachgewiesen werden
Arbeitnehmer müssen aber im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass sie Überstunden geleistet haben. Nur dann, muss der AG sie auch bezahlen. Es muss genau dargelegt werden
können, an welchem Tag und zu welcher Zeit die Überstunden stattfanden und ob sie vom Arbeitgeber angeordnet und gebilligt wurden.
Eine Auszahlung der Überstunden bei einer Kündigung, ist vor allem dann möglich, wenn kein Freizeitausgleich gewährleistet werden kann.
Bei Auszahlung der Überstunden sind Steuern fällig. Steuerrechtlich handelt es sich dabei um normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die
Nachtarbeit.
Generell kann der AG entscheiden, wann der AN Überstunden abfeiern kann. Er muss aber die Belange des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte sich im Berufungsverfahren gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz und stellte klar, dass Überstunden
nur dann vergütet werden müssten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet beziehungsweise geduldet würden oder diese zur Erledigung der Arbeit
notwendig seien. (LAG Niedersachsen vom 06.05.2021).
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Nur dann kann
eine Überstundenklage Erfolg haben. LAG Niedersachsen
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