Bezahlung von Überstunden
Auf die Bezahlung von Überstunden hat ein Arbeitnehmer immer Anspruch. Auch dann, wenn die
Überstunden nicht vom Arbeitgeber angeordnet wurden. Es reicht dafür schon aus, wenn der
Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer gerade Überstunden leistet und er nicht widerspricht.
Will ein Arbeitnehmer seine Überstunden in Freizeit ausgleichen, kann der Arbeitgeber den
Zeitpunkt dafür festlegen. Er muss den Arbeitnehmer aber rechtzeitig mitteilen, wann dieser
Zeitpunkt sein soll.
Auch wenn es im Arbeitsvertrag keine Regelung darüber gibt, wie Überstunden zu vergüten sind,
müssen sie bezahlt werden oder sind in Freizeit auszugleichen.
Oft werden für Überstunden Zuschläge gezahlt. Dafür gibt es aber keine
gesetzliche Regelung. Zuschläge auf Überstunden ergeben sich nur aus
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag.
Nur, bei Nachtarbeit, müssen Zuschläge gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG gezahlt werden oder es muss
einen angemessenen Freizeitausgleich geben.
Überstundenzuschläge werden auch nur gezahlt, wenn die Regelarbeitszeit eines
Vollzeitbeschäftigten überschritten wird.
Ein Teilzeitbeschäftigter hat also auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung eines
Überstundenzuschlags, wenn er 6 Stunden statt seiner 4 Stunden täglich arbeitet. Hier wird dann
nur der normale Stundenlohn als Überstundenvergütung gezahlt…….
Lohnzuschlag auf Überstunden
Auf einen Überstundenzuschlag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Es
sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag gibt es eine Regelung
über die Bezahlung von Überstunden.
Hat ein Arbeitgeber Überstunden angeordnet und diese sind auch gesetzlich
zulässig, kann der Arbeitnehmer gekündigt werden, wenn er trotz
Abmahnung diese Überstunden nicht leistet. Es kommt einer
Arbeitsverweigerung gleich.
Gibt es einen Betriebsrat hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der
Anordnung von Überstunden (§ 87 (1) Nr. 3 BetrVG
(Betriebsverfassungsgesetz).
Urteile
Ein Auszubildender machte während seiner Ausbildungszeit
Überstunden, die er sich auch gegenzeichnen ließ. Nach der
Ausbildung bittet er um Auszahlung der Überstunden. Der Chef
weigert sich und der Mann klagt. Der Chef musste zahlen:
Landesarbeitsgericht Rheinland
Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung angeblicher Überstunden vor
Gericht nur dann erfolgreich einklagen, wenn er die zusätzliche
Arbeitszeit nachweisen kann. (Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
in Mainz).
Wer ohne Absprache mit dem Arbeitgeber Überstunden
leistet, hat rechtlich keinen Anspruch auf Bezahlung oder
auf Freizeitausgleich.
Überstunden müssen ebenfalls nicht vergütet werden, wenn im
Arbeitsvertrag ein pauschales Monatsgehalt festgelegt wurde.
“Wer Überstunden im öffentlichen Dienst leistet, hat Anspruch auf
Bezahlung oder Ausgleich. Das hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) entschieden und damit die wöchentliche Arbeitszeitgrenze
von höchstens 48 Stunden bekräftigt. Wer darüber liegt, hat Anspruch
auf eine Entschädigung in Form von Freizeit oder Geld.”
“Wer Überstunden verweigert, kann auch fristlos entlassen werden.
Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag
verpflichtet hat, Überstunden zu leisten. Arbeitsgericht Rheinland-Pfalz
”
Nicht mehr abbaubare Überstunden müssen bezahlt
werden
Bekommt ein Mitarbeiter wegen Ende des Arbeitsverhältnisses für
Überstunden keinen Freizeitausgleich mehr, so hat er Anspruch auf
eine anteilige Bezahlung der Arbeitsstunden. Denn ein Arbeitgeber
kann nicht erwarten, dass ein Arbeitnehmer gänzlich ohne Entlohnung
arbeite. LAG Rheinland-Pfalz
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs
festzulegen. Nur muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
rechtzeitig mitteilen, dass dieser sich noch rechtzeitig auf die Freizeit
einstellen kann.
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung und zwar unabhängig
davon, ob der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat oder nicht.
Ausreichend ist, wenn der Arbeitnehmer die Überstunden in Kenntnis
und mit Billigung des Arbeitgebers geleistet hat. Ob der Arbeitsvertrag
eine ausdrückliche Regelung über die Überstundenvergütung enthält,
hat keine Bedeutung.
Arbeitnehmer, die regelmäßig Überstunden leisten, können mit einer
höheren Lohnfortzahlung bei Krankheit rechnen. Tarifliche oder
betriebsübliche Arbeitszeiten spielen dann keine Rolle.
Überstunden auszahlen lassen
Wenn der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen kann, können
Arbeitnehmer sich Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich ist
die Entlohnung von Überstunden nicht geregelt. Wenn es im Arbeits-
oder Tarifvertrag nicht vereinbart ist, wie Überstunden abzugelten sind,
dann kann es der Arbeitgeber frei entscheiden.
Er muss die Überstunden aber dennoch zahlen, wenn das betriebs-
oder branchenüblich ist. § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB.
Angestellte können sich keine Überstunden auszahlen lassen,
wenn sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze haben.
Bundesarbeitsgericht
Grundsätzlich kann sich ein Arbeitnehmer seine angesammelten
Überstunden bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auszahlen
lassen.
Überstunden müssen nachgewiesen werden
Arbeitnehmer müssen aber im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass sie Überstunden
geleistet haben. Nur dann, muss der AG sie auch bezahlen. Es muss genau dargelegt werden
können, an welchem Tag und zu welcher Zeit die Überstunden stattfanden und ob sie vom
Arbeitgeber angeordnet und gebilligt wurden.
Eine Auszahlung der Überstunden bei einer Kündigung, ist vor allem dann möglich, wenn kein
Freizeitausgleich gewährleistet werden kann.
Bei Auszahlung der Überstunden sind Steuern fällig. Steuerrechtlich handelt es sich dabei um
normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die
Nachtarbeit.
Generell kann der AG entscheiden, wann der AN Überstunden abfeiern kann. Er muss aber die
Belange des Arbeitnehmers ausreichend berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellte sich im Berufungsverfahren gegen die
Rechtsauffassung der Vorinstanz und stellte klar, dass Überstunden nur dann vergütet werden
müssten, sofern diese vom Arbeitgeber angeordnet beziehungsweise geduldet würden oder
diese zur Erledigung der Arbeit notwendig seien. (LAG Niedersachsen vom 06.05.2021).
Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur
Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Nur dann kann eine Überstundenklage
Erfolg haben. LAG Niedersachsen
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