Urlaubsanspruch
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf
bezahlten Erholungsurlaub.
Laut Gesetz sind das mindestens 24 Werktage im
Jahr.
Die Berechnungsformel für Geringfügige lautet:
Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 =
Urlaubstage 1 / 6 x 24 = 4, bei 3 Tagen
wöchentlich: 3 / 6 x 24 = 12
In den meisten Betrieben ist aber der
Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird
nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5
Tage Woche berechnet.
Wegen des Gleichheitsgrundsatzes gilt das dann
auch für geringfügig Beschäftigte. Hat z.B. ein
Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei
einer 5-Tage-Woche, dann gilt für den Teilzeit-
Mitarbeiter: Arbeitstage des Mitarbeiters
wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage bei 3 Tagen
wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18
Wenn man diese Art der Berechnung wählt, dürfen
die Urlaubstage nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage
gelegt werden. Bei einem Minijob gilt für den
Arbeitnehmer: Brutto ist gleich netto.
Zur Zeit zahlt der Arbeitgeber Beiträge in Renten-
und Krankenkasse. Wer mehrere 538-Euro- Jobs
parallel ausübt, muss diese voll versteuern.
Mini-Jobbern steht der gesetzliche
Mindesturlaub nach dem
Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage)
zu.
Geringfügig Beschäftigte haben, wie andere
Arbeitnehmer auch, einen Anspruch auf -
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
Feiertagsvergütung, bezahlten Urlaub und
unterliegen auch dem Kündigungsschutz.
538 Euro Kräfte haben Anspruch auf anteiliges
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder
Urlaubsgeld müssen rechnerisch auf Monate
umgelegt werden, um zu prüfen, ob die 538-Euro-
Grenze eingehalten ist.
Bei Arbeitnehmer, die schon 538 Euro im Monat
erhalten, kann ein zusätzliches Weihnachtsgeld
zur Versicherungspflicht führen.
Für 538 Euro Kräfte muss es sich nicht lohnen, auf
ein Weihnachtsgeld zu bestehen.
Das gilt jedoch nicht, wenn, anders als beim
regelmäßig wiederkehrenden Weihnachts- und
Urlaubsgeld, die Grenze von 538 Euro nur
gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten
wird.
Auch Arbeitgeber müssen bei einer
Weihnachtsgeldzahlung daran denken, dass
schnell ein versicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis entstehen kann.
Erhalten Vollzeitbeschäftigte
Weihnachtsgeld, haben auch 538
Euro Kräfte Anspruch auf anteiliges
Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Arbeitnehmer, die vor dem 31.12. des Jahres
kündigen, haben einen anteiligen Anspruch auf
Weihnachtsgeld. Dabei muss die Zahlung des
Weihnachtsgeldes aber die Mischung einer
Zahlung für Betriebstreue und für erbrachte
Arbeitsleistungen sein. Bundesarbeitsgericht
Ist in einer Betriebsvereinbarung oder in einem
Tarifvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld
festgeschrieben, dann haben geringfügig
Beschäftigte auch Anspruch darauf.
Die Berechnung der Höhe erfolgt im prozentualen
Vergleich zu den Vollzeitbeschäftigten.
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