Pflicht zu Überstunden, wie viel Überstunden sind zulässig

Eine gesetzliche Pflicht zur Übernahme von Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Steht nicht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, dass Überstunden zu leisten sind, besteht keine Pflicht des Arbeitnehmers, Überstunden zu arbeiten. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist zulässig. Es darf allerdings nicht zu einem Missverhältnis kommen. § BGB. Denn es gibt Obergrenzen. Ein Missverhältnis kann vorliegen, wenn trotz der Überstundenpauschale im Gehalt, sich ein geringer Stundenlohn errechnet. Der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Verlangt ein Arbeitnehmer seine Vergütung der Überstunden, muss er beweisen können, wann er diese geleistet hat und ob er aufgefordert wurde, Überstunden zu machen. Wurde die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nicht vertraglich bestimmt, weil das arbeitstechnisch nicht möglich war und wurde deshalb die Zahlung einer Überstundenpauschale vereinbart, dann hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf die Überstundenpauschale. (LAG Schleswig-Holstein)

Pflicht zu Überstunden?

Ein Arbeitnehmer ist nur zur Erbringung von Überstunden verpflichtet, wenn das im Gesetz, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Für Angestellte gibt es keine generelle, gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Eine Ausnahme ergibt sich aus der Treuepflicht des Dienstnehmers: Gibt es keine arbeitsvertragliche oder sonstige Regelung zum Abbau von Überstunden, kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Damit kann er bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden. Arbeitsrechtlich gibt es keine Bestimmungen, die es Arbeitnehmern erlauben, den Zeitpunkt des Überstundenabbaus nach eigenen Wünschen zu wählen.

Wann müssen Überstunden geleistet werden?

Gibt es keine Vereinbarung, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Ausnahmsweise kann sich aber aus Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Ist es dem Arbeitgeber aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht möglich, weitere Arbeitnehmer einzustellen, besteht eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden. Arbeitnehmer können auch Überstunden verweigern, wenn es gegen das Arbeitszeitrecht verstößt. Das ist der Fall, wenn eine 48 Stundenwoche überschritten wird oder regelmäßig 10 Stunden- Tage verlangt werden. Verweigert der Arbeitnehmer unberechtigt Überstunden, so kann das ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung sein. Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind.

In welchem Rahmen sind Überstunden zulässig?

Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen, so lange sie zumutbar sind und die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist (Überstundenpauschale), haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Bezahlung der Überstunden, wenn sie über die normale Arbeitszeit hinaus Überstunden leisten. Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen besteht keine Pflicht, Überstunden zu leisten. Deshalb müssen Sie als Teilzeitkraft ebenfalls keine Mehrarbeit leisten, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich regelt. Ein Arbeitnehmer kann nicht regelmäßig mehr Stunden arbeiten und auf die Bezahlung für die Mehrarbeit bestehen, wenn die Mehrarbeit nicht angeordnet und vereinbart wurde.
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Pflicht zu Überstunden, wie viel

Überstunden sind zulässig

Eine gesetzliche Pflicht zur Übernahme von Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Steht nicht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, dass Überstunden zu leisten sind, besteht keine Pflicht des Arbeitnehmers, Überstunden zu arbeiten. Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist zulässig. Es darf allerdings nicht zu einem Missverhältnis kommen. § BGB. Denn es gibt Obergrenzen. Ein Missverhältnis kann vorliegen, wenn trotz der Überstundenpauschale im Gehalt, sich ein geringer Stundenlohn errechnet. Der Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Verlangt ein Arbeitnehmer seine Vergütung der Überstunden, muss er beweisen können, wann er diese geleistet hat und ob er aufgefordert wurde, Überstunden zu machen. Wurde die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nicht vertraglich bestimmt, weil das arbeitstechnisch nicht möglich war und wurde deshalb die Zahlung einer Überstundenpauschale vereinbart, dann hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf die Überstundenpauschale. (LAG Schleswig-Holstein)

Pflicht zu Überstunden?

Ein Arbeitnehmer ist nur zur Erbringung von Überstunden verpflichtet, wenn das im Gesetz, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Für Angestellte gibt es keine generelle, gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Überstunden. Eine Ausnahme ergibt sich aus der Treuepflicht des Dienstnehmers: Gibt es keine arbeitsvertragliche oder sonstige Regelung zum Abbau von Überstunden, kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Damit kann er bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden. Arbeitsrechtlich gibt es keine Bestimmungen, die es Arbeitnehmern erlauben, den Zeitpunkt des Überstundenabbaus nach eigenen Wünschen zu wählen.

Wann müssen Überstunden geleistet

werden?

Gibt es keine Vereinbarung, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten. Ausnahmsweise kann sich aber aus Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Ist es dem Arbeitgeber aufgrund der wirtschaftlichen Lage nicht möglich, weitere Arbeitnehmer einzustellen, besteht eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden. Arbeitnehmer können auch Überstunden verweigern, wenn es gegen das Arbeitszeitrecht verstößt. Das ist der Fall, wenn eine 48 Stundenwoche überschritten wird oder regelmäßig 10 Stunden- Tage verlangt werden. Verweigert der Arbeitnehmer unberechtigt Überstunden, so kann das ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung sein. Diese Pflicht besteht, wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind.

In welchem Rahmen sind Überstunden

zulässig?

Überstunden darf der Arbeitgeber anordnen, so lange sie zumutbar sind und die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist (Überstundenpauschale), haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Bezahlung der Überstunden, wenn sie über die normale Arbeitszeit hinaus Überstunden leisten. Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen besteht keine Pflicht, Überstunden zu leisten. Deshalb müssen Sie als Teilzeitkraft ebenfalls keine Mehrarbeit leisten, wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag dies nicht ausdrücklich regelt. Ein Arbeitnehmer kann nicht regelmäßig mehr Stunden arbeiten und auf die Bezahlung für die Mehrarbeit bestehen, wenn die Mehrarbeit nicht angeordnet und vereinbart wurde.
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