RECHT - GESETZE - SOZIALES
Berechnungsprogramme
Ein Arbeitsverhältnis kann nach Vertragsabschluss, aber vor
Arbeitsbeginn gekündigt werden, es sei denn, die
Vertragsparteien haben im Arbeitsvertrag eine abweichende
Vereinbarung getroffen.
Fehlt eine entsprechende Vereinbarung ist eine
Kündigungsmöglichkeit gegeben.
Die Frage, wann die Kündigungsfrist bei einer Kündigung zu
laufen beginnt, ob mit Zugang der Kündigungserklärung oder
erst mit dem Tag des Arbeitsbeginns, wird von der
Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen. Fehlt eine
vertragliche Regelung kommt es auf die Umstände des
Einzelfalls an. Es kommt darauf an, ob die Parteien eine
Mindestbeschäftigung gewollt haben.
Hat jemand einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei dem
das Arbeitsverhältnis erst in 5 Monaten beginnen soll, kann
der Arbeitnehmer also mit der Kündigungsfrist kündigen, die
im Arbeitsvertrag angegeben ist. Wenn er ohne Kündigung
einfach nicht zum Eintrittsdatum erscheint, muss er mit einer
Vertragsstrafe rechnen.
Fehlt es an Indizien dafür, dass der Arbeitgeber ein
besonderes Interesse daran hat, den Mitarbeiter eventuell
auch nur für wenige Wochen zu beschäftigen, so beginnt die
Kündigungsfrist bereits mit Zugang der Kündigung.
Das gilt dann, wenn der Arbeitsvertrag nur die gesetzlichen
Kündigungsfristen enthält.
Kündigung vor Dienstantritt ist mit Beginn
der Kündigungsfrist ab Zugang der
Kündigungserklärung möglich.
Ob eine Kündigung bereits vor Arbeitsbeginn möglich ist,
hängt in erster Linie von der Ausgestaltung des
Arbeitsvertrages ab. Möglich ist es, vertraglich eine
Kündigung vor Arbeitsbeginn auszuschließen.
Fehlt es an einer entsprechenden Regelung, wird eine
Kündigung vor Arbeitsbeginn als zulässig angesehen. Ist die
vorzeitige Kündigung ausgeschlossen und kündigt der
Arbeitnehmer trotzdem, so ist die Kündigung unwirksam.
Tritt er trotz der unwirksamen Kündigung die Arbeit nicht an,
dann verhält sich der Arbeitnehmer vertragswidrig und macht
sich in jedem Fall schadensersatzpflichtig.
Kündigung vor Arbeitsbeginn
“Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen enthalten, dann
ist die Kündigung vor Dienstantritt, mit Beginn der
Kündigungsfrist ab Zugang der Kündigungserklärung
möglich. Die Kündigungsfrist beginnt dann nicht erst mit
vertraglichem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu laufen.
BAG
“Arbeitsrecht speziell”
All- inklusive- Paket
bis