Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung/
Programm
Produktinformation:
Ein Berechnungsprogramm, welches automatisch die
Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung)
errechnet und erstellt. Wahlweise nach Personenzahl
oder Wohnfläche. Ebenso kann die
Heizkostenabrechnung damit erstellt werden. Die fertige
Nebenkostenabrechnung/en kann ausgedruckt und
dem/die Mieter übermittelt werden.
Vorteile: Ein Handbuch ist enthalten. Leichte
Handhabung. Berechnet die Vorauszahlungen neu und
gibt an, welcher Betrag nachgezahlt oder zurückerstattet
wird.
Nebenkosten
Nebenkosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der
Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Zu den Nebenkosten gehören nicht:
1. die Kosten zur Verwaltung des Gebäudes.
2. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Aufstellung der Nebenkosten
Nebenkosten sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
2. die Kosten der Wasserversorgung,
3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
4. die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und
ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer
Betriebsbereitschaft.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Der Abrechnungszeitraum
muss ein Jahr betragen. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht
zulässig.
Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt
hat. Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf nicht von der Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach
Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen,
dass die Vorauszahlungen angepasst werden.
Der Vermieter kann die Zwölf-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung nur vernachlässigen, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat. Hat der
Mieter die Nebenkostenabrechnung zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen, beginnt die Ausschlussfrist.
Nebenkosten muss man als Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, wenn diese auch wirksam im Mietvertrag vereinbart sind. Die Nebenkosten bestehen aus
"warmen" Betriebskosten, also Heizkosten, Kosten der Wasserbereitung sowie die Kosten der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage.
Die Nebenkostenabrechnung wird vom Vermieter einmal jährlich erstellt. Mit Hilfe unseres Programmes kann die Nebenkostenabrechnung leicht erstellt
werden. Es werden alle verteilbaren Kosten mit den auf den jeweiligen Mieter entfallenen Beträgen aufgeschlüsselt. Wenn die über die monatlichen
Nebenkostenvorauszahlungen geleisteten Beträge über den tatsächlich angefallenen Kosten liegen, erfolgt eine Rückerstattung der zu hohen Nebenkosten.
Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten jedoch über den Vorauszahlungen liegen, wird eine Nachzahlung für den Mieter fällig.
Wichtig bei der Nebenkostenabrechnung ist der Abrechnungszeitraum, der immer ein Jahr betragen muss.
Ein neues Urteil besagt, dass es nicht zulässig ist, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger
geleistet werden. Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen kann zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des
Vorjahres maßgeblich ist. In der Klage eines Vermieters verlangt er die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008.
Dabei wurden nach dem sog. Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen durch den Vermieter an den
Energieversorger abgerechnet. Das ist nicht zulässig, da nur der Verbrauch des vergangenen Jahres zugrunde gelegt wird und somit nicht der Verbrauch
des Mieters im Abrechnungszeitraum. Die Nebenkostenabrechnung (Heizkostenabrechnung) ist zwar nicht ganz ungültig, der Mieter darf in diesem Fall
jedoch die nicht verbrauchsabhängig abgerechneten Heizkosten um 15% kürzen. (Az.: V III ZR 156/11).
1.
Es werden die Gesamtnebenkosten des Hauses eingetragen. Nebenkosten können hinzugefügt werden, falls diese nicht aufgelistet sind. Wenn
die Heizkosten nicht separat abgerechnet werden, können auch hier Gesamtkosten eingetragen werden.
2.
Dann werden die einzelnen Mietparteien hinzugefügt. Mit Name, Wohnfläche oder Personenzahl. Ebenso werden die monatlichen
Vorauszahlungen eingetragen. Bis zu 20 Mietparteien sind eintragbar.
3.
Soll auch die Heizkostenabrechnung erstellt werden, kann man dann zwischen Heizöl und Heizgas wählen.
4.
Beim Heizöl wird der Gesamtverbrauch ermittelt. Das geschieht durch das Eintragen vom Anfangsbestand, Zukauf und Endbestand. Zusatzkosten
für Wartung und Messungen können berücksichtigt werden. Auch die Warmwasserkosten können mit diesem Berechnungsprogramm errechnet
werden. Der Verteilerschlüssel muss eingetragen werden. Denn Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50% nach Verbrauch
berechnet werden.
5.
Beim Heizgas wird ebenfalls zuerst der Gesamtverbrauch eingetragen. Der Grundpreis für Gas, Zählerstände und der Berechnungsfaktor.
6.
Dann wird automatisch die Gesamtnebenkostenabrechnung und auch die einzelne Nebenkostenabrechnung erstellt. Alle Mietparteien sind
aufgelistet. Bei jeder Mietpartei ist ersichtlich, wie hoch der Anteil an den gesamten Nebenkosten ist, wie viel Vorauszahlungen geleistet wurden
und ob Nebenkosten nachgezahlt werden müssen.
7.
Von der Gesamtabrechnung kann jede einzelne Abrechnung eingesehen werden. Das Berechnungsprogramm ermöglicht das.
8.
Jede einzelne Nebenkostenabrechnung einer einzelnen Mietpartei kann gespeichert und auch ausgedruckt werden
Nebenkostenabrechnung/ Programm
Dieses Programm empfehlen wir jeden Vermieter aber auch Mieter. Ein Handbuch ist enthalten,
das die Funktion des Programmes beschreibt.
Preis: nur 8,30 €
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Nebenkostenabrechnung Programm
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Das Programm kann übermittelt werden: