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Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung/ Berechnungsprogramm
Produktinformation:
Ein Berechnungsprogramm, welches automatisch die Nebenkostenabrechnung
(Betriebskostenabrechnung) errechnet und erstellt. Wahlweise nach Personenzahl oder Wohnfläche.
Ebenso kann die Heizkostenabrechnung damit erstellt werden. Die fertige Nebenkostenabrechnung/en
kann ausgedruckt und dem/die Mieter übermittelt werden.
Vorteile: Ein Handbuch ist enthalten. Leichte Handhabung. Berechnet die Vorauszahlungen neu und gibt
an, welcher Betrag nachgezahlt oder zurückerstattet wird.
Preis Berechnungsprogramm nur:
Nebenkosten
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den
bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes.
2. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Aufstellung der Nebenkosten
Nebenkosten sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;
2. die Kosten der Wasserversorgung,
3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer
entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
4. die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und
ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer
Betriebsbereitschaft.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Der Abrechnungszeitraum
muss ein Jahr betragen. Der Vermieter kann aber auch andere Abrechnungsperioden wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist
nicht zulässig.
Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits
gezahlt hat. Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf keinesfalls von Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter
hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben
einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden.
Der Vermieter kann die Zwölf-Monats-Frist für die Abrechnung nur vernachlässigen, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat. Hat der Mieter die
Nebenkostenabrechnung zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen, beginnt die Ausschlussfrist. Sie ist nicht zu
verwechseln mit der Verjährung, denn die Verjährung kann erst eintreten, nachdem der Vermieter eine Abrechnung geschickt hat. Nebenkosten muss
man als Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, wenn diese auch wirksam im Mietvertrag vereinbart sind. Die Nebenkosten bestehen aus "warmen"
Betriebskosten, also Heizkosten, Kosten der Wasserbereitung sowie die Kosten der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage
Nebenkostenabrechnung, Programm, Vorlage, Muster, Betriebskostenabrechnung, Formular
1.
Es werden die Gesamtnebenkosten des Hauses eingetragen. Nebenkosten können hinzugefügt werden, falls diese nicht aufgelistet sind. Wenn
die Heizkosten nicht separat abgerechnet werden, können auch hier Gesamtkosten eingetragen werden.
2.
Dann werden die einzelnen Mietparteien hinzugefügt. Mit Name, Wohnfläche oder Personenzahl. Ebenso werden die monatlichen
Vorauszahlungen eingetragen. Bis zu 20 Mietparteien sind eintragbar.
3.
Soll auch die Heizkostenabrechnung erstellt werden, kann man dann zwischen Heizöl und Heizgas wählen.
4.
Beim Heizöl wird der Gesamtverbrauch ermittelt. Das geschieht durch das Eintragen vom Anfangsbestand, Zukauf und Endbestand. Zusatzkosten
für Wartung und Messungen können berücksichtigt werden. Auch die Warmwasserkosten können mit diesem Berechnungsprogramm errechnet
werden. Der Verteilerschlüssel muss eingetragen werden. Denn Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50% nach Verbrauch
berechnet werden.
5.
Beim Heizgas wird ebenfalls zuerst der Gesamtverbrauch eingetragen. Der Grundpreis für Gas, Zählerstände und der Berechnungsfaktor.
6.
Dann wird automatisch die Gesamtnebenkostenabrechnung und auch die einzelne Nebenkostenabrechnung erstellt. Alle Mietparteien sind
aufgelistet. Bei jeder Mietpartei ist ersichtlich, wie hoch der Anteil an den gesamten Nebenkosten ist, wie viel Vorauszahlungen geleistet wurden
und ob Nebenkosten nachgezahlt werden müssen.
7.
Von der Gesamtabrechnung kann jede einzelne Abrechnung eingesehen werden. Das Berechnungsprogramm ermöglicht das.
8.
Jede einzelne Nebenkostenabrechnung einer einzelnen Mietpartei kann gespeichert und auch ausgedruckt werden
Nebenkostenabrechnung Programm
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter einmal jährlich vorgelegt werden.
5,30 €