Das Programm startet in Excel. Nachdem alle Angaben zum Einkommen und zu den Ausgaben getätigt wurden, wird im Ergebnis bekanntgegeben, ob und in welcher Höhe Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. In Familiensachen wird Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. Es wird angezeigt, ob die Prozesskosten komplett vom Staat übernommen werden oder ob diese zwar übernommen werden aber in Raten zurückgezahlt werden müssen. Die Ratenhöhe ermittelt das Programm. Enthalten sind weiter ein Antrag auf Beratungshilfe, sowie ein Antrag auf Prozesskostenhilfe. Sollte das Programm ermitteln, dass Anspruch auf PKH besteht, kann der Antrag gleich ausgefüllt und bei der Rechtspflegerstelle im Amtsgericht eingereicht werden.
Prozesskostenhilfe kann teilweise oder ganz für Prozesskosten gewährt werden. Wird ein Rechtsanwalt gestellt, trägt der Staat dann auch dessen Kosten. Das gilt für Prozesse bei denen Anwaltszwang herrscht.

Die Prozesskostenhilfe kann auch mit Ratenzahlung gewährt werden.

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei den jeweiligen Rechtsantragsstellen der Gerichte gestellt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und den erforderlichen Belegen beizufügen. Das Gericht prüft, ob die Kosten des Prozesses gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufgebracht werden können. seit 2021 gelten folgende Freibeträge vom Einkommen: 223 Euro bei Erwerbstätigkeit. 491 Euro für den Ehegatten oder Lebenspartner Für jede weitere unterhaltspflichtige Person in Abhängigkeit von ihrem Alter - Erwachsene 393 Euro, - Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 410 Euro, - Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 340 Euro, - Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 311 Euro. Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren. Wird ein Prozess verloren, müssen die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlt werden, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Neu ist: Von dem nach den Abzügen verbleibenden Teil des monatlichen Einkommens sind Monatsraten in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens festzusetzen; In Familienangelegenheiten heißt Prozesskostenhilfe jetzt Verfahrenskostenhilfe. Zu den Familiensachen gehört auch Unterhalt.
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Das Programm startet in Excel. Nachdem alle Angaben zum Einkommen und zu den Ausgaben getätigt wurden, wird im Ergebnis bekanntgegeben, ob und in welcher Höhe Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. In Familiensachen wird Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet. Es wird angezeigt, ob die Prozesskosten komplett vom Staat übernommen werden oder ob diese zwar übernommen werden aber in Raten zurückgezahlt werden müssen. Die Ratenhöhe ermittelt das Programm. Enthalten sind weiter ein Antrag auf Beratungshilfe, sowie ein Antrag auf Prozesskostenhilfe. Sollte das Programm ermitteln, dass Anspruch auf PKH besteht, kann der Antrag gleich ausgefüllt und bei der Rechtspflegerstelle im Amtsgericht eingereicht werden.
Prozesskostenhilfe kann teilweise oder ganz für Prozesskosten gewährt werden. Wird ein Rechtsanwalt gestellt, trägt der Staat dann auch dessen Kosten. Das gilt für Prozesse bei denen Anwaltszwang herrscht.

Die Prozesskostenhilfe kann auch mit

Ratenzahlung gewährt werden.

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei den jeweiligen Rechtsantragsstellen der Gerichte gestellt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und den erforderlichen Belegen beizufügen. Das Gericht prüft, ob die Kosten des Prozesses gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufgebracht werden können. seit 2021 gelten folgende Freibeträge vom Einkommen: 223 Euro bei Erwerbstätigkeit. 491 Euro für den Ehegatten oder Lebenspartner Für jede weitere unterhaltspflichtige Person in Abhängigkeit von ihrem Alter - Erwachsene 393 Euro, - Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 410 Euro, - Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 340 Euro, - Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 311 Euro. Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren. Wird ein Prozess verloren, müssen die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlt werden, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Neu ist: Von dem nach den Abzügen verbleibenden Teil des monatlichen Einkommens sind Monatsraten in Höhe der Hälfte des einzusetzenden Einkommens festzusetzen; In Familienangelegenheiten heißt Prozesskostenhilfe jetzt Verfahrenskostenhilfe. Zu den Familiensachen gehört auch Unterhalt.
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