Mahnung Lohnzahlung Hartz iv Rechner
Für eine Bestellung geben Sie folgende Daten ein
Das Programm wird bei Bestellung sofort an Ihre Emailadresse
übermittelt.
Es kann auch auf CD per Post geschickt werden.
(Falls gewünscht, im Feld "Nachricht" angeben. Es kommen
dann 1,50 Euro Versandkosten hinzu, lieferbar 2 bis 3 Werktage)
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe
Berechnungsprogramm
Produktinformation:
Das Programm berechnet Ihnen,
ob ein einmaliger Anspruch auf
Beratungshilfe oder
Prozesskostenhilfe besteht.
Prozesskosten werden je nach
Einkommen ganz oder nur
teilweise vom Staat übernommen.
Zurückgezahlt werden müssen die
Kosten auch nur in einer
bestimmten Höhe.
Der Rechner zeigt Ihnen wie
viel das wäre. Enthalten ist auch
ein Formular: "Antrag auf
Beratungshilfe" und "Antrag auf
Prozesskostenhilfe”.
nur 5,30,- €
statt 8,30 Euro
Ist die Beratungshilfe gewährt, kann der Anwalt von Mandanten maximal 10 Euro als Gebühr verlangen. Die restlichen Kosten trägt die Staatskasse. Es
geht um die Hilfe bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung. Beratungshilfe wird nur für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens in Angelegenheiten des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Verwaltungsrechts, Sozialrechts sowie des Strafrechts gewährt.
Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Verfahren, für das um Prozesskostenhilfe
nachgesucht wird, anhängig ist oder anhängig gemacht werden soll (vgl. § 117 Abs. 1 S. 1). Dieses Gericht prüft den Antrag und entscheidet darüber, ob
die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gegeben sind.
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens
zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht notwendig ist, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch
genommen werden. Nach dem Gesetz über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen.
Die Beratungshilfe kann bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Antrag auf Beratungshilfe kann auch über den Rechtsanwalt gestellt
werden.
Das Amtsgericht stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Beratungsschein aus
Anwaltsgebührenrechner, Beratungskostenhilfe, Pozesskostenhilfe, Berechnungstabelle, Gerichtskosten
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Die Rechnung wird mit dem Programm übermittelt.