Ob ein Hausmeister gebraucht wird oder nicht, entscheidet der Hauseigentümer. Den Lohn
darf er dann als Nebenkosten dem Mieter in Rechnung stellen.
Ein Berliner Mieter, der gegen die Anstellung eines Hausmeisters klagte, weil er diesen für
unnötig hielt, hatte vor dem Bundesgerichtshof keine Chance. Er musste die Kosten für den
Hausmeister zahlen (BGH, Az. VIII ZR 167/03) (Das kann immer dann der Fall sein, wenn ein
Hausmeister notwendig ist, weil Mieter die Aufgaben eines Hausmeisters nicht übernehmen
können oder wollen. Denn gewissen Arbeiten müssen rund um eine Wohnung oder eines
Hauses nun einmal erledigt werden.)
Übertreiben dürfen es die Hauseigentümer aber nicht. Ein Eigentümer einer Wohnanlage
beauftragte seinen Hausmeister, Schäden am Haus zu beheben sowie die
Schönheitsreparaturen von Mietern zu überwachen. Mit diesen Tätigkeiten verbrachte der
Haumeister die Hälfte der Arbeitszeit.
Da die Überwachung von Reparaturen und bauliche Instandhaltungsarbeiten jedoch keine
klassischen Hausmeisteraufgaben sind, kürzten die Mieter die für den Haumeister in der
Nebenkostenabrechnung aufgeführten Kosten um 50 Prozent. Was auch berechtigt war.
Ein Hausmeister kann dem Wohnungsverwalter oder Vermieter eine Vielzahl von
Aufgaben abnehmen, die im alltäglichen Betrieb eines Miethauses immer wieder
anfallen.
Das reicht von der Gartenpflege über den Winterdienst bis zu kleineren Reparaturen.
Manche Hausmeister führen auch Wohnungsbesichtigungungen mit neuen Mietinteressenten
durch und kümmern sich um die Schlüsselabgabe.
Hausmeister haben die Aufgabe, Wohnungen und Geschäftsgebäude zu betreuen, d.h.
kleinere technische Arbeiten zu verrichten und das Gebäude an sich in Stand zu halten.
Hausmeister sind oft unterdurchschnittlich bezahlt. Es sei denn, Hausmeister sind im
öffentlichen Dienst angestellt oder bei größeren Firmen.
(Muster Auszug aus einem Hausmeistervertrag)
wird nachfolgender Hausmeistervertrag abgeschlossen: § 1 Vertragspflichten/ Probezeit/
Vertragsgrundlagen
Der Arbeitnehmer übernimmt ab …… bezogen auf das Gemeinschaftseigentum - im Anwesen
………… -Straße auf unbestimmte Zeit die in beigefügter Dienstanweisung (Anlage I) im
Einzelnen bezeichneten Hausmeisterarbeiten in hauptberuflicher/nebenberuflicher (11)
Anstellung. Im Rahmen vertraglicher Neben- und Treuepflichten hat der Arbeitnehmer bei
besonderem Bedarf bzw. in Not- und Eilfällen auch in Anlage I nicht ausdrücklich erwähnte
Arbeiten auszuführen. Er hat den Verwalter über alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege
und .....................................
Formularpreis: 3,30 Euro
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(8 Seiten)
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Es müssen
nur noch die Grunddaten, wie
Name, Adresse, Objekte,
Vergütung, Aufgaben usw.
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