Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben, wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen. Die Vorgaben der Hausordnung können den privat genutzten Bereich, die Gemeinschaftsräume und den zur Immobilie gehörenden Außenbereich betreffen. Die Grundlage bildet das Nachbarrecht (§§ 903 bis 924 BGB), das Mietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz. Die Einhaltung der Hausordnung können alle Bewohner vom Wohnhaus einfordern, nicht nur der Vermieter. Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Hausordnung für ihr Wohnhaus aufzustellen. Viele Hausordnungen halten Ruhezeiten fest, um eine Lärmbelästigung der Bewohner während der späten Abendstunden und der Mittagszeit zu vermeiden. Zwar gibt es keine gesetzlich Vorgaben, Hausordnungen sehen jedoch oftmals eine lärmfreie Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr vor. An Sonn- und Feiertagen gelten häufig ganztägige Ruhezeiten. Bei einer Hausordnung handelt es sich privatrechtliche Regelungen. Die Regelungen dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die allgemein Gesetzen widersprechen. Eine allgemeine Hausordnung kann für Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks, öffentliche Gebäude oder auch in Supermärkten Gaststätten und Kinos gelten. Auch Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen, Kindergärten Freibäder haben in der Regel eine Hausordnung. Eine Hausordnung kann Bestandteil des Mietvertrags sein, aber auch als Aushang im Hausflur hängen. Ist keine Hausordnung im Mietvertrag festgehalten, berufen sich Vermieter meistens auf den Aushang. Gemäß den Vorgaben in § 21 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft aufzustellen und auszuhängen bzw. Besuchern kenntlich zu machen.
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Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben, wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen. Die Vorgaben der Hausordnung können den privat genutzten Bereich, die Gemeinschaftsräume und den zur Immobilie gehörenden Außenbereich betreffen. Die Grundlage bildet das Nachbarrecht (§§ 903 bis 924 BGB), das Mietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz. Die Einhaltung der Hausordnung können alle Bewohner vom Wohnhaus einfordern, nicht nur der Vermieter. Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine Hausordnung für ihr Wohnhaus aufzustellen. Viele Hausordnungen halten Ruhezeiten fest, um eine Lärmbelästigung der Bewohner während der späten Abendstunden und der Mittagszeit zu vermeiden. Zwar gibt es keine gesetzlich Vorgaben, Hausordnungen sehen jedoch oftmals eine lärmfreie Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr vor. An Sonn- und Feiertagen gelten häufig ganztägige Ruhezeiten. Bei einer Hausordnung handelt es sich privatrechtliche Regelungen. Die Regelungen dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die allgemein Gesetzen widersprechen. Eine allgemeine Hausordnung kann für Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks, öffentliche Gebäude oder auch in Supermärkten Gaststätten und Kinos gelten. Auch Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen, Kindergärten Freibäder haben in der Regel eine Hausordnung. Eine Hausordnung kann Bestandteil des Mietvertrags sein, aber auch als Aushang im Hausflur hängen. Ist keine Hausordnung im Mietvertrag festgehalten, berufen sich Vermieter meistens auf den Aushang. Gemäß den Vorgaben in § 21 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft aufzustellen und auszuhängen bzw. Besuchern kenntlich zu machen.
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