Düsseldorfer TabelleSeit dem 01.01.2021 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge. 1. Altersstufe bis 1.900393 €2. Altersstufe 1.901-2.300474 € 3. Altersstufe 2.301-2.700581 €KindergeldDas Kindergeld wurde 2021 erhöht. Um 15 Euro pro Kind.BerufsausbildungsbeihilfeDer Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen ist zum 1. August 2019 von 622 Euro auf monatlich 716 Euro gestiegen. Zum 1. August 2020 gab es eine weitere Erhöhung auf 723 Euro im Monat.
Corona:Unterhalt wegen Corona einstellen oder kürzen?Die Corona Auswirkungen sind erst einmal keine Begründung, Unterhaltszahlungen zu kürzen oder einzustellen. Die Dauer der Einkommenseinbußen muss berücksichtigt werden. Und dann gilt: Der Unterhaltsschuldner muss eine gerichtliche Abänderung des Unterhaltstitels beantragen, wenn er sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen kann. Und der Unterhaltsempfänger muss den Unterhaltsschuldner abmahnen, wenn er keinen Unterhalt erhält. (trotz Wissen über dessen Zahlungsunfähigkeit).Die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz 2017 ist am 18.8.2017 rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft getreten. Höhe Unterhaltsvorschuss- die aktuellen Sätze: für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Eurofür Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euround jetzt seit Juli 2017 auch für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro.
•ein Ratgeber •Unterhaltberechnungs/ProgrammFormulare und Musterbriefe
Düsseldorfer TabelleSeit dem 01.01.2021 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge. 1. Altersstufe bis 1.900393 €2. Altersstufe 1.901-2.300474 € 3. Altersstufe 2.301-2.700581 €KindergeldDas Kindergeld wurde 2021 erhöht. Um 15 Euro pro Kind.BerufsausbildungsbeihilfeDer Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen ist zum 1. August 2019 von 622 Euro auf monatlich 716 Euro gestiegen. Zum 1. August 2020 gab es eine weitere Erhöhung auf 723 Euro im Monat.
Corona:Unterhalt wegen Corona einstellen oder kürzen?Die Corona Auswirkungen sind erst einmal keine Begründung, Unterhaltszahlungen zu kürzen oder einzustellen. Die Dauer der Einkommenseinbußen muss berücksichtigt werden. Und dann gilt: Der Unterhaltsschuldner muss eine gerichtliche Abänderung des Unterhaltstitels beantragen, wenn er sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen kann. Und der Unterhaltsempfänger muss den Unterhaltsschuldner abmahnen, wenn er keinen Unterhalt erhält. (trotz Wissen über dessen Zahlungsunfähigkeit).Die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz 2017 ist am 18.8.2017 rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft getreten. Höhe Unterhaltsvorschuss- die aktuellen Sätze: für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Eurofür Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euround jetzt seit Juli 2017 auch für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro.
•ein Ratgeber •Unterhaltberechnungs/ProgrammFormulare und Musterbriefe