Neu zum Unterhalt 2024
aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2024
Ab 01.01.2024 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.
1. Altersstufe bis 1.900: 480 €
in der 2. Altersstufe auf 551 €
und in 3. Altersstufe auf 645 €
das Kindergeld beträgt seit 2024:
1. Kind: 250 Euro
2. Kind: 250 Euro
3. Kind: 250 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Gesetze/ Berufsausbildungsbeihilfe
Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen beträgt 723 Euro im Monat.
darin enthalten für Unterkunftskosten:
325 Euro
Ein Unterhaltsschuldner muss eine gerichtliche Abänderung des Unterhaltstitels beantragen, wenn er sich mit dem anderen Elternteil nicht
einigen kann.
Und der Unterhaltsempfänger muss den Unterhaltsschuldner abmahnen, wenn er keinen Unterhalt erhält. (trotz Wissen über dessen
Zahlungsunfähigkeit).
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung vom für Kinder von Alleinerziehenden.
Er beträgt seit dem 01.01.2022 und auch noch 2024 monatlich
für Kinder unter sechs Jahren: EUR 177,00
für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 236,00
für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 314,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
Unterhaltsrecht/ Unterhaltstitel
In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) stieg der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 auf
480 Euro .
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