Neu zum Unterhalt 2025
Seit 01.01.2024 ergeben sich für Kinder höhere
Unterhaltsbeträge.
1. Altersstufe bis 1.900: 480 €
in der 2. Altersstufe auf 551 €
und in 3. Altersstufe auf 645 €
das Kindergeld beträgt auch 2025:
1. Kind: 250 Euro
2. Kind: 250 Euro
3. Kind: 250 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Es soll 2025 erhöht werden.
Gesetze/
Berufsausbildungsbeihilfe
Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und
Wohnen beträgt 723 Euro im Monat.
darin für Unterkunftskosten: 325 Euro
Ein Unterhaltsschuldner muss eine gerichtliche
Abänderung des Unterhaltstitels beantragen, wenn
er sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen
kann.
Und der Unterhaltsempfänger muss den
Unterhaltsschuldner abmahnen, wenn er keinen
Unterhalt erhält. (trotz Wissen über dessen
Zahlungsunfähigkeit).
Unterhaltsrecht/ Unterhaltstitel
Änderungen
die aktuellen Sätze:
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung vom für
Kinder von Alleinerziehenden.
Er beträgt seit dem 01.01.2022 und auch noch
2025 monatlich
für Kinder unter sechs Jahren: EUR 177,00
für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 236,00
für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren:
EUR 314,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet
spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt
wird.
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