Neu zum Unterhalt 2023
Düsseldorfer Tabelle 2023
Ab 01.01.2023 ergeben sich für Kinder höhere Unterhaltsbeträge.
1. Altersstufe bis 1.900: 404 €
in der 2. Altersstufe auf 464 €
und in 3. Altersstufe auf 543 €
das Kindergeld beträgt seit 2023:
1. Kind: 237 Euro
2. Kind: 237 Euro
3. Kind: 237 Euro
ab dem 4. Kind: 250 Euro
Berufsausbildungsbeihilfe
Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen beträgt 723 Euro im Monat.
darin enthalten für Unterkunftskosten:
325 Euro
19,90 € nur 12,30 €
Ein Unterhaltsschuldner muss eine gerichtliche Abänderung des Unterhaltstitels
beantragen, wenn er sich mit dem anderen Elternteil nicht einigen kann.
Und der Unterhaltsempfänger muss den Unterhaltsschuldner abmahnen, wenn er keinen
Unterhalt erhält. (trotz Wissen über dessen Zahlungsunfähigkeit).
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden.
Er beträgt seit dem 01.01.2022 und auch noch 2023 monatlich
für Kinder unter sechs Jahren: EUR 177,00
für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 236,00
für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 314,00
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre
alt wird.
Unterhaltsrecht/ Unterhaltstitel
(auch mit dem Smartphone
nutzbar)
In der ersten Altersstufe (Kinder bis zur Vollendung des sechsten
Lebensjahrs) stieg der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2023 auf
404 Euro .
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