Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bereitschaftsdienst, der in Form persönlicher Anwesenheit am Arbeitsort geleistet wird, ist
Arbeitszeit, auch in Form von Nachtarbeit, Schichtarbeit und/oder Überstunden.
Rufbereitschaft zu Hause zählt i. d. R. nicht als Arbeitszeit.
Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn sich der Arbeitnehmer an einer vom Arbeitgeber
festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebes aufhalten muss, um bei Bedarf
seine volle Arbeit unverzüglich aufzunehmen. Es handelt sich dabei nicht um Überstunden
nach § 11 BUrlG.
Vergütung
Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber eine Vergütungspflicht.
Der vereinbarte Lohn kann aber erheblich unter der Vergütung für die Arbeitsleistung liegen.
Auch eine Pauschalabgeltung oder die Gewährung von Freizeit werden als zulässig
angesehen.
Vergütung für Bereitschaftsdienst
Der Bereitschaftsdienst eines Assistenzarztes kann niedriger als die Vollarbeit vergütet
werden, da der Bereitschaftsdienst eine Leistung des Arbeitsnehmers ist, bei der er geringer
als bei der Vollarbeit in Anspruch genommen wird. BAG, 2004-01-28, 5 AZR 530/02
Kein Recht auf volle Vergütung von Bereitschaftszeiten für Beamte
Beamte haben kein Recht darauf, dass von ihnen in den Dienststellen abgeleistete
Bereitschaftszeiten ebenso bezahlt werden wie herkömmliche Arbeitszeiten oder
Überstunden. Während eines Bereitschaftsdienstes werde ein Arbeitnehmer in der Regel
weniger stark beansprucht, so dass die abgeleisteten Stunden nicht ohne weiteres mit der
vollen Arbeitszeit gleichgesetzt werden könnten.
Außerdem habe das beklagte Land sich mit einer Bezahlung von 50 Prozent der normalen
Bezüge bereits die - laut Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums - zulässige Obergrenze
erreicht. Oberverwaltungsgericht Koblenz, 2 A 10045/03.OVG
Ein Arbeitnehmer, der sich zum Bereitschaftsdienst in den Räumen des Arbeitgebers
aufhalten muss, kann die Zeit als volle Arbeitszeit geltend machen. Im vorliegenden Fall hatte
ein Feuerwehrmann geklagt, weil ihm wie seinen Kollegen regelmäßig von 24 Stunden Dienst
in der Leitstelle 14 als Bereitschaft angerechnet worden waren.
Er hatte Vergütung von Mehrarbeit gefordert, da er durchschnittlich 54 Stunden pro Woche
gearbeitet habe. Die Richter des VG Minden gaben dem Feuerwehrmann zwar in der Sache
recht, seiner Klage jedoch nicht statt: Zwar sei die Bereitschaft in den Diensträumen volle
Arbeitszeit, aber der im konkreten Fall geleistete Umfang falle dauerhaft an und unterlaufe
somit Arbeitsschutzbestimmungen. Er sei daher nicht genehmigungsfähig. VG Minden, 2001-
11-21, 4 K 3162/00
Der Bereitschaftsdienst eines Arbeitnehmers muss auf sein Urlaubsgeld angerechnet werden.
BAG, 9 AZR 437/99
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
"Bereitschaftsdienste in Form von persönlicher Anwesenheit ist Arbeitszeit im Sinne des § 2
Arbeitszeitgesetz", so urteilte das Kieler Arbeitsgerichtes über die Klage eines Assistenzarztes
des Städtischen Krankenhauses Kiel.
Begründet wird diese Entscheidung des Arbeitsgerichtes damit, dass das Arbeitszeitgesetz
zwar die entsprechende europäische Richtlinie umgesetzt hat, aber unzureichend.
Der Bereitschaftsdienst von Ärzten in Krankenhäusern ist weiterhin als Ruhezeit zu werten
und nicht als Arbeitszeit. Bereitschaftsdienst ist als Arbeitszeit anzusehen, wenn sich der
Beamte während seiner Bereitschaft in den Räumen des Dienstherrn aufhalten muss.
Die Dauer der Arbeitszeit der Beschäftigten ergibt sich in der Regel aus dem für den
Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag, soweit es sich um Arbeitnehmer, d.h. Angestellte oder
Arbeiter handelt.
Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
Arbeitsbereitschaft liegt vor, wenn von den Beschäftigten lediglich verlangt wird, am
Arbeitsplatz anwesend zu sein, um im Bedarfsfall von sich aus und ohne Aufforderung durch
Dritte die volle vertragliche Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen zu können.
Sie stellt daher gegenüber der normalen Arbeitstätigkeit (so genannte Vollarbeit) eine
geringere Arbeitsleistung dar. Liegt Arbeitsbereitschaft vor, kann die durchschnittliche
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit je nach dem Anteil der Arbeitsbereitschaft verlängert
werden, ohne dass dadurch Überstunden entstehen (§ 15 Abs. 2 BAT). Wer etwa von 12
Stunden Bereitschaftsdienst erfahrungsgemäß nur ca. 8 Stunden arbeiten muss, darf mit 2/3
der Normalvergütung bezahlt werden.
Er hat ja auch nur 2/3 der Zeit gearbeitet.
Da Klinikärzte während des Bereitschaftsdienstes persönlich im Krankenhaus anwesend und
unverzüglich einsatzbereit sein müssen, ist der Dienst als Arbeitszeit zu werten. Diese
Regelung des Europäischen Gerichtshofes auch für Ärzte an deutschen Kliniken/
Arbeitsgericht Herne.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, Bezahlung von Bereitschaft, Vergütung, Was ist Bereitschaft
Abmahnung vom Arbeitgeber,
Änderungskündigung, Fristen, Abfindung
Anspruch auf Abfindung nach Kündigung
Anspruch auf Sonderurlaub
Anspruch auf Teilzeitarbeit nach und während
Elternzeit
Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 450 Euro Jobber
Anspruch auf Weihnachtsgeld und Rückzahlung
Urlaubsgeld, gesetzlicher Anspruch
Arbeiten an Feiertagen, Samstag und
Wochenende
Arbeitslosengeld, wenn der Lohn nicht gezahlt
wird
Konkurrenzklausel im Arbeitsvertrag
Zahlungsverzug, Arbeitgeber
Arbeitszeit Fahrtzeit
Berechnung Betriebszugehörigkeit
Betriebliche Übung, Weihnachtsgeld
Kündigung bei Betriebsübernahme,
Bezahlung bei Rufbereitschaft
Bezahlung Sonntage, Feiertage
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bezahlung von Überstunden
Entfernungspauschale 2012
Klage wegen rückständigem Lohn
450 Euro Job Krankenversicherung
Krankmeldung an Arbeitgeber
Kündigung während Ausbildung
Kündigung Arbeitsvertrag schriftlich
Kündigung vor Arbeitsbeginn
Kündigung während Krankheit
Kündigung Arbeitsvertrag schiftlich und Zugang
Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder
Kündigungsschutzklage einreichen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Mobbing am Arbeitsplatz
Nutzung Dienstwagen
Pflicht zu Überstunden
Probezeit, Kündigung
Prokura, Handlungsvollmacht, Einzelprokura,
Vollmacht, Widerruf
Rauchverbot am Arbeitsplatz
Recht auf Einsicht in Personalakte
Rücknahme einer Kündigung
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
schriftlicher Arbeitsvertrag Arbeitsrecht
Schwangerschaftsvertretung, Arbeitsvertrag
Sonntagsarbeit Bezahlung Feiertage
Sozialauswahl bei Kündigungen
Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag
Stundung Lohn, Gehaltsverzicht
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Urlaubs und Weihnachtsgeld für 450 Euro Kräfte
AG kann Urlaubsgenehmigung, zurückziehen
Lohnzahlung Verjährung
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Zeitarbeit, Zeitarbeiter Anspruch gleicher Lohn
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