privates Insolvenzverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren  - Voraussetzungen bei Gericht Um ein Insolvenzverfahren zur Schuldenbefreiung beantragen zu können, muss man überschuldet und zahlungsunfähig sein, es muss dem Schuldner also unmöglich sein, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Schuldner muss sich zunächst selbst oder mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle um eine Einigung mit allen Gläubigern bemüht haben. Nur wenn die Verhandlungen mit den Gläubigern gescheitert sind, kann ein Antrag auf Schuldenbefreiung beim Gericht gestellt werden. Das Scheitern der Verhandlungen muss man sich bescheinigen lassen. Diese Bescheinigung wird von einer "geeigneten Stelle" ausgefertigt. Solche Stellen sind, Schuldnerberatungsstellen, die von der Bezirksregierung als "geeignet" anerkannt sind und Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Der Antrag auf Schuldenbefreiung Der Antrag ist beim zuständigen "Insolvenzgericht" zu stellen. Weitere erforderliche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden: Eine Bescheinigung über das Scheitern der eigenen Verhandlungen mit den Gläubigern. Ein genaues Einkommens- und Vermögensverzeichnis Ein Verzeichnis sämtlicher Forderungen und Gläubiger Ein "Schuldenbereinigungsplan", in dem der Schuldner vorschlagen soll, wie die Bereinigung seiner Schulden erfolgen kann. Besonders den Schuldenbereinigungsplan wird nur eine Schuldnerberatungsstelle anfertigen können. Der Schuldenbereinigungsplan Der Schuldenbereinigungsplan soll alle Regelungen enthalten, die zu einer "angemessenen Schuldenbereinigung" führen. Hierbei sollen sowohl die Interessen der Gläubiger berücksichtigt werden als auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners. Alle Gläubiger müssen sich mit dem Zahlungsplan einverstanden erklären. Scheitert eine Einigung mit den Gläubigern, weil sich einer oder mehrere Gläubiger weigern, diesen anzuerkennen, kann das Insolvenzgericht sich über die Meinung der Gläubiger hinwegsetzen und selbst die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan geben. Ein im Schuldenbereinigungsplan vergessener Gläubiger kann seine Forderung weiterhin voll gegen den Schuldner geltend machen! Auch ein Schuldenbereinigungsplan, der einen vollen Verzicht der Gläubiger vorsieht, sollte angemessen sein, wenn die Verhältnisse des Schuldners keine andere Lösung zulassen. Das Insolvenzverfahren Nur wenn der Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, eröffnet das Gericht das "vereinfachte Insolvenzverfahren". Es werden die Anteile der Forderungen der einzelnen Gläubiger an den Gesamtschulden festgestellt, um die zukünftigen Zahlungen entsprechend verteilen zu können. Die Kosten für das gesamte Verfahren werden mit ca. 2.000,00 EUR geschätzt. Ob für das Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, ist noch nicht entschieden. Denn das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet, wenn die Kosten nicht gedeckt sind, die zum Teil vorab geleistet werden müssen. Verfahrenskosten werden nur bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, müssen anschließend aber bezahlt werden. Abtretung Gehalt Kosten Mahnbescheid 2012 gab es Neuregelungen Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Schuldenregelung nach Bundesland Formulare und Musterschreiben für Gläubiger und Schuldner