privates Insolvenzverfahren
Verbraucherinsolvenzverfahren
- Voraussetzungen bei Gericht
Um ein Insolvenzverfahren zur Schuldenbefreiung beantragen zu können, muss man überschuldet und zahlungsunfähig sein, es
muss dem Schuldner also unmöglich sein, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Der Schuldner muss sich zunächst selbst oder mit Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle um eine Einigung mit allen Gläubigern
bemüht haben. Nur wenn die Verhandlungen mit den Gläubigern gescheitert sind, kann ein Antrag auf Schuldenbefreiung beim
Gericht gestellt werden. Das Scheitern der Verhandlungen muss man sich bescheinigen lassen.
Diese Bescheinigung wird von einer "geeigneten Stelle" ausgefertigt. Solche Stellen sind, Schuldnerberatungsstellen, die von der
Bezirksregierung als "geeignet" anerkannt sind und Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Der Antrag auf Schuldenbefreiung
Der Antrag ist beim zuständigen "Insolvenzgericht" zu stellen. Weitere erforderliche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt
werden: Eine Bescheinigung über das Scheitern der eigenen Verhandlungen mit den Gläubigern.
Ein genaues Einkommens- und Vermögensverzeichnis
Ein Verzeichnis sämtlicher Forderungen und Gläubiger Ein "Schuldenbereinigungsplan", in dem der Schuldner vorschlagen soll,
wie die Bereinigung seiner Schulden erfolgen kann.
Besonders den Schuldenbereinigungsplan wird nur eine Schuldnerberatungsstelle anfertigen können. Der
Schuldenbereinigungsplan Der Schuldenbereinigungsplan soll alle Regelungen enthalten, die zu einer "angemessenen
Schuldenbereinigung" führen.
Hierbei sollen sowohl die Interessen der Gläubiger berücksichtigt werden als auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
des Schuldners. Alle Gläubiger müssen sich mit dem Zahlungsplan einverstanden erklären. Scheitert eine Einigung mit den
Gläubigern, weil sich einer oder mehrere Gläubiger weigern, diesen anzuerkennen, kann das Insolvenzgericht sich über die
Meinung der Gläubiger hinwegsetzen und selbst die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan geben.
Ein im Schuldenbereinigungsplan vergessener Gläubiger kann seine Forderung weiterhin voll gegen den Schuldner geltend
machen! Auch ein Schuldenbereinigungsplan, der einen vollen Verzicht der Gläubiger vorsieht, sollte angemessen sein, wenn die
Verhältnisse des Schuldners keine andere Lösung zulassen. Das Insolvenzverfahren Nur wenn der Schuldenbereinigungsplan
gescheitert ist, eröffnet das Gericht das "vereinfachte Insolvenzverfahren".
Es werden die Anteile der Forderungen der einzelnen Gläubiger an den Gesamtschulden festgestellt, um die zukünftigen
Zahlungen entsprechend verteilen zu können. Die Kosten für das gesamte Verfahren werden mit ca. 2.000,00 EUR geschätzt. Ob
für das Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, ist noch nicht entschieden. Denn das Insolvenzverfahren wird nicht
eröffnet, wenn die Kosten nicht gedeckt sind, die zum Teil vorab geleistet werden müssen. Verfahrenskosten werden nur bis zur
Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, müssen anschließend aber bezahlt werden.
Abtretung Gehalt
Kosten Mahnbescheid
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