Bekommt der Schuldner Arbeitslosengeld 1 muss geprüft
werden, ob diese Zahlungen monatlich ausreichen, um den
angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Falls nicht,
wird auch hier die Abfindung auf weitere Monate aufgeteilt
und gegebenenfalls komplett belassen oder teilweise
belassen und nicht gepfändet.
Gehaltsabtretung kann Abfindung erfassen
Hat ein Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Kredits sein
pfändbares Arbeitseinkommen an die Bank abgetreten, wird
eine gezahlte Abfindung nur dann von der Abtretung erfasst,
wenn das aus der Abtretungsvereinbarung eindeutig
hervorgeht. Unklarheiten in der Formulierung gehen
zulasten der Bank. LAG Düsseldorf
Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung und ist daher
voll pfändbar. Man kann aber einen Antrag nach § 850 i
ZPO stellen, so dass ggf. die Abfindung ratenweise
belassen werden kann.
Abfindungen in Form von Einmalzahlungen wegen Verlusts
des Arbeitsplatzes gemäß §§ 9,10 KSchG, auf Grund eines
Sozialplans oder aus § 113 BetrVG sind pfändbares
Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 Abs.1 ZPO und unterliegen
nicht den Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO.
Um also zumindest einen Teil der Abfindung für den
eigenen Lebensunterhalt und den der
unterhaltsberechtigten Angehörigen vor der Pfändung
zu retten muss der Pfändungsschutz des § 850i ZPO in
Anspruch genommen werden: Beim Gericht
beantragen.
Das Problem ist, dass es für Selbständige (zunächst) keinen
Pfändungsschutz gibt. Der Gläubiger könnte z.B. ein
allgemeines Zahlungsverbot erwirken, mit der Folge, dass
keiner der Kunden mehr Zahlungen leisten darf. Dann muss
beim Amtsgericht einen Pfändungsschutzantrag gestellt
werden.
Alles was man besitzt sind private Sachen. Sachen, die
nachweislich für die Erwerbstätigkeit benötigt werden sind
ebenso pfändungsfrei, wie Sachen, die für das tägliche
Leben benötigt werden. Ebenso wird der GV nichts pfänden,
wenn der zu erwartende Erlös in keinem Verhältnis zu den
Kosten der Pfändung und Verwertung steht.
Ist die Abfindung pfändbar?
Die Abfindung ist pfändbar.
Die Pfändungsgrenzen für Löhn und Gehalt sind nicht
anwendbar. Pfändungsschutz kann der Arbeitnehmer nur
erlangen, wenn er das beim Vollstreckungsgericht
beantragt.
Nach § 850i Zivilprozessordnung hat das Gericht dem
Arbeitnehmer von der Abfindung aber so viel zu
belassen, als er während eines angemessenen
Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt und den
seines Ehegatten, seiner unterhaltsberechtigten
Verwandten oder eines Elternteils bedarf.
Die wirtschaften Verhältnisse des Arbeitnehmers sind zu
berücksichtigen.
Das bedeutet, dass das Gericht die Abfindung auf
Monate aufteilt.
Erhält ein Arbeitnehmer bspw. kein Arbeitslosengeld 2,
weil er eben eine Abfindung von seiner Firma bekommt,
dann wird die Abfindung auf so viele Monate aufgeteilt,
wie voraussehbar keine anderen Zahlungen an den Ex-
Arbeitnehmer von sonstigen Stellen geleistet werden.
Der Existenzgründungszuschuss zählt nicht zu den Sozialleistungen. Er ist also nach ZPO 850 nicht geschützt. Auch wenn der Zuschuss vom Arbeitsamt gezahlt
wird, wird er in Sachen Pfändungen nicht zu den Sozialleistungen gezählt, die dem Pfändungsschutz unterliegen. Es gilt also als normales, pfändbares Einkommen.
Es müssen nur die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden.
Urteil:
Die Berechnung des Pfändungsfreibetrages richtet sich auch nach der Dauer der zu erwartenden Erwerbslosigkeit. Aus sämtlichen Einkünften des Schuldners ist ein
Gesamteinkommen zu berechnen.
Die Abfindung musste zum Teil ausgezahlt werden. Der pfändungsfreie Teil muss nach den Bestimmungen des § 850c ZPO berechnet werden. LG Essen
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