Geschäftsführer können neben der GmbH unter bestimmten
Voraussetzungen als Schuldner für Steuerverbindlichkeiten der
Gesellschaft in Betracht kommen. Auch wenn der
Geschäftsführer einer GmbH lediglich als "Strohmann"
eingesetzt worden ist, schließt das eine Inanspruchnahme für
die Steuerschulden der GmbH nicht von vornherein aus. BFH
Die Pfändung eines Geschäftskontos durch das Finanzamt
kann rechtswidrig sein, wenn das Finanzamt vor der
Geschäftskontenpfändung nicht prüft, ob der
Steuerschuldner neben seinem Geschäftskonto auch über
Sachwerte (Grundstück oder Fahrzeuge) verfügt.
Finanzgericht Land Brandenburg
Nach § 218 Abs. 1 der Abgabenordnung sind Grundlage für die
Verwirklichung von Ansprüchen aus dem
Steuerschuldverhältnis :die Steuerbescheide, die
Steuervergütungsbescheide, die Haftungsbescheide und die
Verwaltungsakte, durch die steuerliche Nebenleistungen
festgesetzt werden. Zur Vorbereitung der Vollstreckung können
die Finanzbehörden nach § 249 Abs. 2 AO die Vermögens- und
Einkommensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners
ermitteln.
Sie können nicht nur nach § 284 AO, sondern auch nach § 249
AO vom Schuldner ein Vermögensverzeichnis und die
eidesstattliche Versicherung über dessen Richtigkeit und
Vollständigkeit entgegennehmen. Voraussetzungen für die
Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung, die Aufforderung
des Schuldners Leistung (Leistungsgebot) und der Ablauf
einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des
Leistungsgebotes (e: 254 AO).
Das Leistungsgebot muss den Vollstreckungsschuldner, den
Gegenstand und den Grund der Leistung sowie Angaben
darüber enthalten, wann, wo und wie die Leistung zu bewirken
ist.
Die Kontopfändung ist für das Finanzamt das effektivere Mittel
gegenüber der Pfändung in das bewegliche oder unbewegliche
Vermögen. Bei Kontopfändungen hat das Finanzamt
verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, um die
Rechtmäßigkeit derartiger Verwaltungsakte zu gewährleisten.
Der Kontopfändung sollte eine Mahnung gemäß § 259 AO Rz.
3 (es soll mit einer Frist von einer Woche gemahnt werden)
vorausgehen. Fehlt diese Mahnung, so kann sich daraus schon
die Rechtswidrigkeit der Kontopfändung ergeben. Darüber
hinaus hat das Finanzamt bei Ergehen der Pfändungs- und
Einziehungsverfügung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit
und des geringst möglichen Eingriffs zu beachten.
Zuerst sollten Sie persönlich mit dem Finanzamt einen Termin
vereinbaren und die Aufhebung der Kontopfändung beantragen.
Da das Finanzamt selbst seine Bescheide erstellt und vollstreckt,
ist die Vollstreckungsabteilung der Ansprechpartner. Auch für das
Finanzamt gelten die Pfändungsfreigrenzen.
Sie können eine Ratenzahlung anbieten. Möglich ist auch, das
Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Das ist bis zu 4 Wochen nach einer Kontopfändung noch
möglich. Dann stehen die pfändungsfreien Beträge
wenigstens erst einmal zur Verfügung.
Wenn Sie Unterhaltschulden haben und damit wohl auch
Unterhaltsverpflichtungen, müssen Sie natürlich auch den erhöhten
Freibetrag bekommen.
Zahlungen an eine private Krankenversicherung sind auch beim
Finanzamt von der Pfändung ausgeschlossen.
Die Finanzbehörde muss neben den faktischen Geschäftsführern
auch den nominell bestellten Geschäftsführer als
Haftungsschuldner für die Steuerschulden der GmbH in Betracht
ziehen.
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