Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Früher waren Sozialleistungen, wie Kindergeld, ALG2,
Sozialhilfe usw. für 7 Tage auf dem Konto vor einer Pfändung
geschützt. Das gilt jetzt nicht mehr. Denn dafür wurde das
Pfändungsschutzkonto eingeführt.
Damit sind nun alle Zahlungen auf dem Konto, bis zu
einem bestimmten Freibetrag, pfändungssicher. Das
Pfaendungsschutzkonto (P- Konto) muss bei der Bank
beantragt werden. Das ist auch rückwirkend möglich.
Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für
die dem Leistungsberechtigten Kindergeld gezahlt wird, so ist
eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei
gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser
Kinder entfällt.
Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren
Kindes erhöht, für das einer dritten Person Kindergeld oder
dieser oder dem Leistungsberechtigten eine andere
Geldleistung für Kinder zusteht, so bleibt der Erhöhungsbetrag
bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages des
Kindergeldes außer Betracht.
Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld für ihre
volljährigen Kinder überwiesen und leiten es entsprechend
weiter. Sollten die Eltern der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem
Kind nicht oder nur unvollständig nachkommen, können
volljährige Kinder das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen.
Wenn die volljährigen Kinder zum Beispiel nicht mehr zu Hause
wohnen, können Sie das Kindergeld selbst beantragen, wenn
die Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Die Eltern sind unterhaltspflichtig, solange auch Kindergeld
gezahlt wird. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes für
das Kind ist berücksichtigt, dass die Eltern das Kindergeld
erhalten. Beantragt das Kind selbst Kindergeld und erhält es
auch auf das eigene Konto ausgezahlt, müssen die Eltern
weniger Unterhalt zahlen. Nämlich abzüglich des Kindergeldes.
Schulden Kinder
Ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern
kann mit einem unter 18-jährigen kein wirksamer Vertrag
abgeschlossenen werden, der den Rahmen des Taschengeldes
überschreitet. Minderjährige sollen gerade vor ihrer eigenen
Unvernunft geschützt werden, die sie in die Verschuldung
führen kann. Ob der Vertragspartner dabei glaubte, dass der
Jugendliche schon älter und über 18 Jahre war, ist dabei egal.
Es ist immer das wirkliche Alter maßgeblich und das muss
kontrolliert werden.
Hat ein Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern einen
Vertrag abgeschlossen, muss der Vertragspartner an die Eltern
herantreten und diese zur Genehmigung auffordern. Nur dann
kann vom Jugendlichen die Bezahlung verlangt werden. Wenn
die Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen eine Genehmigung
erteilen, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Wenn ein
abgeschlossener Vertrag unwirksam ist, heißt das, dass keine
Zahlung verlangt werden kann. Immerhin muss der
Jugendliche aber die erhaltenen Dinge zurückgeben.
Mit dem 18. Geburtstag kann durch den Jugendlichen der
abgeschlossene Vertrag selbst genehmigt werden, womit er
wirksam und zu erfüllen ist. Als Genehmigung kann schon
gedeutet werden, dass der dann volljährige Jugendliche
Leistungen weiter in Anspruch nimmt, also den Computer
weiter nutzt oder weiter mit dem Handy telefoniert.
Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und
wird der Höhe nach besonders berechnet.
Gläubiger könnten das Kindergeld jedoch im Rahmen einer
Kontopfändung bekommen.
Es kann nur das Kind selbst Kindergeld pfänden und zwar
gegenüber demjenigen Elternteil, welcher das Kindergeld erhält.
Das ist auch nur möglich, wenn Eltern ihrer gesetzlichen
Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Ansonsten kann niemand das Kindergeld aus irgendwelchen
Gründen pfänden. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des
Kindes selbst gepfändet werden.
Das Kindergeld selbst ist also nicht pfändbar. Möglich ist es aber
für Gläubiger, das Kindergeld über eine Kontopfändung zu
erhalten.
Geht das Kindergeld auf ein Konto, welches gepfändet wurde, ist
es weg.
Die Bank muss es nicht auszahlen. Auch nicht mit einer
Bescheinigung von der Kindergeldkasse, welche die Zahlung des
Kindergeldes auf das Konto bestätigt.
Das Kindergeld ist also auf einem Konto nicht mehr vor einer
Pfändung geschützt.
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noch bis zum
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AMK Rechtsportal
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