Nach § 555 c Abs. 1 der muss der Vermieter
gegenüber dem Mieter schriftlich erklären,
dass und iwann eine
Modernisierungsmaßnahme vorgenommen
wird.
Diese Ankündigungsfrist wurde von bisher 2
auf nun 3 Monate verlängert.
Mieter wollen Modernisierungen oft ablehnen.
Deswegen sollte die Ankündigung der
Modernisierungsmaßnahme gesetzeskonform
erfolgen.
Der Vermieter muss dem Mieter 3 Monate,
bevor er mit den Arbeiten anfangen, deren Art,
voraussichtlichen Umfang, Beginn,
voraussichtliche Dauer und die zu erwartende
Mieterhöhung schriftlich mitteilen (§ 554 Abs. 3
BGB neu).
Grundsätzlich müssen Mieter angemessene
Modernisierungsmaßnahmen dulden.
Voraussetzung ist aber, dass sie rechtzeitig
und umfassend über die bevorstehenden
Umbau-, Dämm- oder Installationsarbeiten
informiert werden.
Rechtzeitig heißt: mindestens drei Monate vor
Beginn der Maßnahmen.
Ein Musterschreiben für die Ankündigung einer
Modernisierungsmaßnahme mit Mitteilung über die
zu erwartene Mieterhöhung.
Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
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