Inkassokosten Höhe
Auch gegen Inkassogebühren im Mahnbescheid kann sich ein Teil- Widerspruch
lohnen. Die Inkassokosten werden zwar von vielen Versandhäusern und
Mobilfunkanbietern auf dem Mahnbescheid mit notiert, aber sie sind in der
Regel nicht gerechtfertigt.
Denn solche Unternehmen haben in der Regel eigene Mahnabteilungen und
genug Erfahrung, um zu wissen, dass bei Zahlungsausfall ein Mahnverfahren
mit oder ohne Anwalt entsteht. Durch das Inkassobüro steigen die Kosten aber
höher, als wenn sogleich ein Anwalt eingeschaltet worden wäre. (OLG Dresden,
Urteil vom 1.12.93; AZ: 5 U 68/93 und NJW 1995, Heft 42, S. 2767)
Die Einschaltung eines Inkassobüros gegen einen Gläubiger macht nur in den
seltenen Fällen Sinn, wenn so eine außergerichtliche und billigere Bereinigung
erreicht wird (§§ 284ff 254 BGB). Begriff Inkasso Der Begriff "Inkasso" kommt
aus dem Bankwesen und ist italienischen Ursprungs. Er wird erklärt als:
"Einkassieren, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, besonders auf
fällige Wechsel, Rechnungen, etc."
Das Inkasso kann in der Form eines Treuhandinkassos oder eines
Forderungskaufs erfolgen. Inkassogebühren Inkassogebühren sind diejenigen
Gebühren, Auslagen und Kosten, die für die Einziehung fremder Forderungen
bei dem Inkassounternehmen anfallen. Befindet sich der Schuldner in Verzug
können Inkassogebühren als Verzugsschaden dem Schuldner gegenüber
geltend gemacht werden (§ 286 Abs. 1 BGB).
Inkassovollmacht Der Gläubiger bei der Inkassovollmacht im vollen Umfang
Eigentümer der Forderung. Das Inkassounternehmen wird lediglich beauftragt,
im Rahmen des geschlossenen Inkassovertrages gegen die Schuldner alle
Beitreibungsmaßnahmen, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderung
erforderlich sind, einzuleiten.
Das Inkassounternehmen wird weiterhin bevollmächtigt, im Rahmen der
Inkassovereinbarung, alle im Zusammenhang mit der Forderung zu treffenden
Absprachen, Vereinbarungen usw., im Namen des Gläubigers durchzuführen
und Geldbeträge mit schuldbefreiender Wirkung entgegenzunehmen. Das
Inkassounternehmen wird vom Gläubiger darüber hinaus in der Regel dazu
berechtigt, für den Gläubiger in dessen Namen Rechtsanwälte mit dem
Betreiben gerichtlicher und behördlicher Verfahren zu beauftragen, die aus
Inkassoaufträgen erwachsen, und den Verkehr sowie informierenden
Schriftwechsel mit diesen Rechtsanwälten zu führen.
Die Rechtsanwälte sind sodann zur Erteilung von Untervollmachten und zum
Geldempfang für den Gläubiger befugt. Pro Mahngebühr darf ein
Inkassounternehmen nur die ungefähren Portokosten berechnen. (OLG
HammRR NJW 1992/444 und OLG Stuttgart RR NJW 1988/1082). Dies gilt
allerdings nur, wenn es sich z.B. um Forderungen aus Warenlieferungen
handelt. Bei Forderungen aus Krediten dürfen neben Verzugszinsen keine
Mahngebühren geltend gemacht werden.(BGH NJW 1988/1971)
Schuldner müssen Inkassogebühren nicht immer übernehmen. Zum Beispiel
dann nicht, wenn sie dem Gläubiger bereits nach einer Mahnung schriftlich
mitgeteilt hatten, dass sie nicht zahlen können und um eine Stundung oder
Ratenzahlung baten. Unzulässig ist die Erhebung von Inkassogebühren dann,
wenn später zusätzlich ein Anwalt eingeschaltet wird, der seinerseits Gebühren
verlangt.
Es besteht keine Pflicht zur Doppelzahlung.Inkassobüros können Inkassokosten
nur dann verlangen, wenn kein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid oder
Urteil vorliegt und der Gläubiger davon ausgehen konnte, dass Sie durch die
Einschaltung eines Inkassobüros bezahlen oder wenn Sie sich in Verzug
befinden. Gibt es ein Urteil oder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid,
darf das Inkassobüro keine Kosten verlangen.
Folgende Inkassogebühren sind zulässig:
Pauschalgebühren: Einem Inkassounternehmen steht höchstens der Betrag
zu, den ein Rechtsanwalt verlangen könnte. Die Höhe der Gebühr ist in der
Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) nach dem Gegenstandswert
gestaffelt.
Mahngebühren: Pro erhaltener Mahnung sollten Sie höchstens 2 Euro,-
akzeptieren. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich z.B. um Forderungen aus
Warenlieferungen handelt. Bei Forderungen aus Krediten dürfen neben
Verzugszinsen keine Mahngebühren geltend gemacht werden.
Adressenermittlungskosten: können dann berechnet werden, wenn der
Schuldner umgezogen ist und den Gläubiger hiervon nicht benachrichtigt hat.
Anfragen beim Einwohnermeldeamt kosten in der Regel zwischen 3 und 12
Euro,-. Höhere Beträge sollten nur bei Nachweis akzeptiert werden.
Verzugszinsen: ob die Höhe der Verzugszinsen korrekt berechnet wurde, muss
im Einzelfall genau überprüft werden. Weitere Gebühren wie Vergleichsgebühr,
Nachnahmegebühr oder eine Gebühr für die Offenlegung einer Lohnabtretung
sollte man nicht bezahlen.
Inkassobüros dürfen mit entsprechender Genehmigung außergerichtlich fremde
Forderungen einziehen. Man sollte sich daher stets die Abtretungserklärung
oder eine Vollmacht, die der ursprüngliche Gläubiger ausgestellt hat, zeigen
lassen. Kann das Büro dem nicht nachkommen, leisten Sie nur an Ihren
Gläubiger und nicht an das Inkassobüro.
Nicht zahlen muss man, wenn man den Gläubiger rechtzeitig vor Beauftragung
des Inkassounternehmens über die Zahlungsunfähigkeit informiert hat. Der darf
dann wegen seiner Schadensminderungspflicht die Kosten durch Einschaltung
eines Inkassounternehmens nicht unnötig erhöhen.
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