Änderungen Mietrecht 2025
Die Miete kann nicht gemindert werden, weil der
Mieter weniger Einkommen hat. Der Mieter hat
aber die Möglichkeit, die Übernahme der Miete
durch das Jobcenter zu beantragen oder einen
Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Besichtigungen sind nur dann möglich, wenn der
Termin nicht zu verschieben ist. Weil die alte
Wohnung vielleicht schon gekündigt oder verkauft
ist und schnell wieder vermietet oder verkauft
werden muss.
Wohngeld
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Der Wohngeldbetrag erhöhte sich um
durchschnittlich 190 Euro pro Monat. Das bleibt
auch 2025 so.
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Bisher wird die ortsübliche Vergleichsmiete
über einen Zeitraum von vier Jahren ermittelt,
dieser Zeitraum wurde auf sechs Jahre
verlängert werden.
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Mietspiegel Städte mit mehr als 50.000
Einwohnern müssen jetzt einen Mietspiegel
erstellen.
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Mieter sollen bei Verstößen gegen die
Mietpreisbremse bis zu zweieinhalb Jahre nach
Abschluss eines Mietvertrages zu viel gezahlte
Miete zurückfordern können.
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Nach einer Modernisierung dürfen Vermieter
die Kosten nur noch begrenzt umlegen: Die
Miete soll um höchstens 3 Euro je
Quadratmeter Wohnfläche steigen dürfen. Und
das für 6 Jahre.
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Vermieter sollen Auskunft darüber gehen,
welche Miete der Vormieter gezahlt hat.
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Wer nachweislich nur modernisiert, um die
Miete zu erhöhen oder Mieter zu verdrängen,
soll mit einer Ordnungsstrafe rechnen müssen.
Mieter, sollen dann Anspruch auf
Schadenersatz bekommen.
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Die Umlage, die ein Vermieter seinen Mietern
für eine Modernisierung in Rechnung stellen
kann, beträgt nur noch 8 %Prozent.
Es gilt eine neue
Rechtsverordnung, nach
der Makler, Miet- oder
Wohneigentumsverwalter
nachweisen müssen, dass
sie die nötigen
Fachkenntnisse und ein
Zertifikat besitzen, um
vermieten zu dürfen.
Wenn eine Mietwohnung bereits mit Messgeräten
für den Wärmeverbrauch ausgestattet ist, müssen
Vermieter ihren Mietern eine Verbrauchs- und
Abrechnungsinformation zukommen lassen.
Darin müssen zusätzliche Angaben, zu
enthaltenen Steuern oder dem Brennstoffmix,
enthalten sein.
Bei der Vermietung einer
Mietwohnung darf die
zulässige neue Miete
höchstens auf das Niveau
der ortsüblichen
Vergleichsmiete steigen.
(plus zehn Prozent).
Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach
einer Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht.
Als Neubau gelten neue Häuser und Wohnungen,
die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet
wurden.
Wenn ein Vermieter vor Mietvertragsabschluss
nicht über eine Ausnahme von der
Mietpreisbremse informiert und die Miete dennoch
erhöht wurde, kann der Mieter sie mindern.
Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter
zurückfordern.
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