Preis gesamt: 3,
10
€
+
sofort zum Download
Sie erhalten das Formular in
Word und in PDF.
Die Vorlagen sind
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken,
Versenden)
RECHTSPORTAL
Produktempfehlung
Aktion bis
19,60 € nur 12,30 €
Kaufvertrag über ein gebrauchtes
Auto
4 Seiten (ohne Werbung)
Vor der Unterschrift, sollte der Vertrag auch ganz
genau durchgelesen werden. Bei einem
Unfallfahrzeug sollte der Mangel im Kaufvertrag
aufgeführt werden. Wenn Sie ein gebrauchtes
Auto kaufen wollen, sollten Sie nicht immer das
billigste Angebot wahrnehmen.
Denn diese Angebote könnten sich schnell als
Mogelpackung herausstellen. Denn beim Autokauf
ist billig nicht immer gut.
Das sollte ein Kaufvertrag
(Gebrauchtauto) enthalten:
Kaufpreis
- Verkaufsabschluss/Übertragung von Rechten
und Pflichten
- Zahlung
- Lieferung und Lieferverzug
- Abnahme
- Eigentumsvorbehalt
- Sachmangel, Haftung
- Schiedsgutachterverfahren
Der Verkäufer muss dem Käufer alle ihm
bekannten Mängel und Unfallschäden ungefragt
nennen.
Man sollte darauf achten, dass ein Fahrzeug
unfallfrei und keine größeren Schäden hat.
Besonders beim Kauf von einer privaten Person
sollte man genau hinsehen sein.
Hier gibt es nach dem Kauf keine Gewährleistung
auf das Fahrzeug. Man kann das Auto auch von
einem Sachverständigen vor dem Kauf prüfen
lassen.
Klären Sie, ob Zubehörteile (z.B. Radio,
Fußmatten, Dachgepäckträger) im Kaufpreis
enthalten sind. Der Verkäufer ist verpflichtet,
unverzüglich, spätestens innerhalb von 3
Werktagen, das gekaufte Auto bei der
Zulassungsstelle umzumelden.
Ungefragt muss der Verkäufer über Unfallschäden
informieren. Auf Nachfrage des Käufers muss er
alle Schäden nennen.