Kaufvertrag über ein gebrauchtes Auto

Man sollte darauf achten, dass ein Fahrzeug unfallfrei und keine größeren Schäden hat. Besonders beim Kauf von einer privaten Person sollte man genau hinsehen sein. Hier gibt es nach dem Kauf keine Gewährleistung auf das Fahrzeug. Man kann das Auto auch von einem Sachverständigen vor dem Kauf prüfen lassen. Klären Sie, ob Zubehörteile (z.B. Radio, Fußmatten, Dachgepäckträger) im Kaufpreis enthalten sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, das gekaufte Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden. Ungefragt muss der Verkäufer über Unfallschäden informieren. Auf Nachfrage des Käufers muss er alle Schäden nennen.
Vor der Unterschrift, sollte der Vertrag auch ganz genau durchgelesen werden. Bei einem Unfallfahrzeug sollte der Mangel im Kaufvertrag aufgeführt werden. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen wollen, sollten Sie nicht immer das billigste Angebot wahrnehmen. Denn diese Angebote könnten sich schnell als Mogelpackung herausstellen. Denn beim Autokauf ist billig nicht immer gut.

Das sollte ein Kaufvertrag (Gebrauchtauto) enthalten:

Kaufpreis - Verkaufsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten - Zahlung - Lieferung und Lieferverzug - Abnahme - Eigentumsvorbehalt - Sachmangel, Haftung - Schiedsgutachterverfahren Der Verkäufer muss dem Käufer alle ihm bekannten Mängel und Unfallschäden ungefragt nennen.
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Kaufvertrag über ein gebrauchtes

Auto

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Vor der Unterschrift, sollte der Vertrag auch ganz genau durchgelesen werden. Bei einem Unfallfahrzeug sollte der Mangel im Kaufvertrag aufgeführt werden. Wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen wollen, sollten Sie nicht immer das billigste Angebot wahrnehmen. Denn diese Angebote könnten sich schnell als Mogelpackung herausstellen. Denn beim Autokauf ist billig nicht immer gut.

Das sollte ein Kaufvertrag

(Gebrauchtauto) enthalten:

Kaufpreis - Verkaufsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten - Zahlung - Lieferung und Lieferverzug - Abnahme - Eigentumsvorbehalt - Sachmangel, Haftung - Schiedsgutachterverfahren Der Verkäufer muss dem Käufer alle ihm bekannten Mängel und Unfallschäden ungefragt nennen.
Man sollte darauf achten, dass ein Fahrzeug unfallfrei und keine größeren Schäden hat. Besonders beim Kauf von einer privaten Person sollte man genau hinsehen sein. Hier gibt es nach dem Kauf keine Gewährleistung auf das Fahrzeug. Man kann das Auto auch von einem Sachverständigen vor dem Kauf prüfen lassen. Klären Sie, ob Zubehörteile (z.B. Radio, Fußmatten, Dachgepäckträger) im Kaufpreis enthalten sind. Der Verkäufer ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, das gekaufte Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden. Ungefragt muss der Verkäufer über Unfallschäden informieren. Auf Nachfrage des Käufers muss er alle Schäden nennen.
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