Wird keine Anzeige aufgegeben oder falsche Daten angegeben, kann die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von 4 Wochen im Verkehrsblatt aufgeboten werden. Mit erfolglosem Aufgebot endet die Zulassung des Fahrzeugs. Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung Als (ehemaliger) Eigentümer des nachstehend näher bezeichneten Kraftfahrzeuges teile ich mit, dass ich dieses Kraftfahrzeug an Herrn/Frau/Firma . . . (Name, Anschrift des Käufers) verkauft habe. Fahrzeugdaten: Hersteller: . . .
Haben Sie Ihr Fahrzeug veräußert (verkauft), müssen Sie gem. § 13 Abs. 4 FZV den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle anzeigen. Man ist verpflichtet, die Zulassungsstelle über den Verkauf zu informieren. Dazu wird die Veräußerungsanzeige benötigt. In dieser muss der Käufer bestätigen, dass das Auto angemeldet verkauft wurde. Meistens meldet der Käufer des Autos das Fahrzeug um. Dann wird auch automatisch die Autoversicherung gekündigt. Als Nachweis zur Abmeldung / Kündigung reicht eine Kopie des Kaufvertrags. Wurde ein Auto abgemeldet, informiert die Kfz-Zulassungsstelle die Versicherung des ehemaligen Halters sowie das zuständige Finanzamt. Wird das Auto nicht innerhalb von zwei Wochen an oder umgemeldet, beginnt eine Ruheversicherung. Die Zulassungsstelle informiert auch das Hauptzollamt und die Versicherung über die Abmeldung. Bei der Veräußerungsanzeige handelt es sich um eine Mitteilung, die der bisherige Halter eines Kfz beim Eigentümerwechsel eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs an die Zulassungsbehörde übermitteln muss. Diese dient zur Berichtung des Fahrzeugregisters. Laut Definition muss die Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle „unverzüglich“ erfolgen.

Es sind folgende Angaben notwendig:

Kennzeichen des Fahrzeugs Name des Käufers Vollständige Adresse des Käufers Bestätigung des Käufers, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat

Veräußerungsanzeige (Verkauf) vom Kraftfahrzeug

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Verkauf eines Fahrzeugs

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Kraftfahrzeug

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