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Beim Leasing wird das Auto nur zur Nutzung
überlassen. Der Leasingnehmer wird nicht zum
Eigentümer.
Der Leasinggeber beim Kfz-Leasing ist in der
Regel der Händler selbst, oder aber ein
Kreditinstitut, mit dem der Händler
zusammenarbeitet.
Beim Autoleasing gehen die Nutzungsrechte des
Leasinggebers an dem gewünschten Fahrzeug für
einen vertraglich
festgelegten Zeitraum an den Leasingnehmer über,
der eine monatliche Leasinggebühr zahlt. Das
Fahrzeug muss nach Ablauf der Vertragslaufzeit
zurückzugegeben werden.
Der geleaste Wagen darf nur bestimmungsgemäß
eingesetzt werden, beim Privatleasing also nicht
gewerblich. Die Wartung muss genau erfolgen. Es
dürfen ohne Zustimmung des Leasinggebers keine
Veränderungen am Auto vorgenommen werden.
Wartungskosten Auto Leasing
Der Leasingnehmer trägt die Kosten für Wartungen
und Reparaturen. Es sei denn, es wurde ein
Vertrag abgeschlossen, der das alles beinhaltet.
Die meisten Leasingverträge enthalten Klauseln,
dass der Leasinggeber die Reparaturen und
Wartungen auf seine Kosten übernimmt.
Wenn das Auto nach Ende des Vertrages
zurückgeben wird, muss es in einem Zustand sein,
der nach Nutzungs- und Kilometerzahl „normal“ ist.
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Bei Leasingverträgen wird eine Kilometeranzahl
vorgegeben, die während der Laufzeit nicht
überschritten werden sollte.
Größere Inspektionen müssen nach etwa 15.000
Kilometer oder einem Jahr durchgeführt werden.
In den meisten Leasingverträgen ist die Haftung für
Motorschäden des Leasinggebers
ausgeschlossen. Normaler Abnutzungsspuren
müssen nicht repariert werden und sind in der
Leasingrate enthalten.
Haftpflicht und Vollkasko sind Pflicht
Kfz- Leasingvertrag für Privatauto (8
Seiten)