Eltern haften für ihre Kinder?
Diese Schilder gibt es immer noch häufig zu
finden. Aber nur, weil es auf dem Schild steht,
muss es nicht stimmen. Und es stimmt auch nicht.
Eltern haften nur, wenn sie sich selbst fehlerhaft
verhalten. (§ 832 BGB)
Kinder können erst ab einem Alter von 7 Jahren
belangt werden (§ 828 BGB). Wenn ein Kind unter
7 Jahren also einen Schaden anrichtet und man
den Eltern nicht vorwerfen kann, dass sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben, bleibt der
Geschädigte auf seinen Schaden sitzen.
Die Haftung ist auch für Personen
ausgeschlossen, die sich laut Vertrag zur
Aufsicht verpflichtet haben.
Das können Erzieher, Lehrer usw. sein. Auch hier
vorausgesetzt, die Aufsichtspflicht wurde nicht
verletzt. Auch eine private Haftpflichtversicherung
zahlt nicht, wenn weder das Kind noch die Eltern
zur Verantwortung gezogen werden können.
In der Regel hat ein Kind kein Geld, um den
Schaden zu begleichen. Gab es ein Urteil, wonach
das Kind zur Zahlung von Schadensersatz
verpflichtet ist, kann es für diesen Schaden 30
Jahre lang herangezogen werden – frühestens
wenn es ein eigenes Einkommen hat (§ 197 Abs.
1 Nr. 3 BGB).
Nutzen minderjährigen Kinder einen Computer mit
Internetzugang, haben die Eltern auch eine
Aufsichtspflicht. Die Eltern haften als
Anschlussinhaber in aller Regel nicht, wenn sie Ihr
Kind ausreichend belehrt haben. Es reicht aus,
dass Eltern mit ihrem Kind die Regeln zur
Internetnutzung besprochen und die Nutzung von
Tauschbörsen verboten haben.
Es ist halt schwierig nachzuweisen, dass so
eine Aufklärung stattgefunden hat. Auch bei
Diebstahl der Kinder haften Eltern nicht, wenn
die Kinder unter 7 Jahre sind oder bis 14 Jahre
die Einsichtsfähigkeit nachweislich fehlt.
Dass Zwölf- oder 14-Jährige alleine einkaufen
gehen, ist üblich und daher kein Verstoß gegen
die Aufsichtspflicht. Unternehmen könnten
Fangprämien oder Schadensersatz auf
zivilrechtlichem Weg direkt von den Kindern und
Jugendlichen einklagen.
Aber auch dann müssten die Kinder erst zahlen,
wenn sie irgendwann eigenes Einkommen haben.
Die Eltern müssen nicht zahlen.
nur 8,30 € statt 14,90 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)