Kreditkündigung, pünktliche Ratenzahlung, Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt. Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab, braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen des Kunden verweisen lassen und auf dieser Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb noch zu retten. BGH. Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt. Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab, braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen des Kunden verweisen lassen und auf dieser Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb noch zu retten. BGH. Kreditkündigung, verschwiegene Lohnpfändung Wer bei der Beantragung eines Baudarlehens eine bestehende Lohnpfändung verschweigt, riskiert eine außerordentliche Kündigung des Bankdarlehens. Das Landgericht München I hielt die Tatsache einer bestehenden Lohnpfändung für einen bei der Kreditvergabe so wesentlichen Gesichtspunkt, dass sich die Bank sofort von dem Vertrag lösen konnte. LG München. Auskunft Bank Die Filiale einer Bank ist als Drittschuldnerin im Rahmen der Pfändung eines Kundenkontos nicht verpflichtet, dem Gläubiger Auskunft über Konten zu erteilen, die bei einer anderen Filiale derselben Bank geführt werden. Will der Gläubiger entsprechende Auskünfte erhalten, so muss er den beim Vollstreckungsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entweder auch der anderen Filiale oder der Bankzentrale zustellen lassen. Urteil des AG Leipzig Die Bank kann einen Kredit kündigen, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Rückzahlungsraten in Höhe von mindestens 10 % der Darlehensschuld in Verzug ist. Die Kündigung muss dem Kunden in einem Erklärungsschreiben zugehen. Es gibt aber keine Formvorschrift. Diese Erklärung muss aber eindeutig darlegen, dass das Kreditverhältnis beendet wird und die Bank die Kreditrückzahlung fordert. Bundesgerichtshof.
Eine Bank ist 16 Jahre nach dem letzten Vollstreckungsversuch nicht mehr berechtigt, den Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen gegen einen Mitdarlehensnehmer geltend zu machen. Der Anspruch ist verwirkt, da kein Darlehensnehmer damit rechnen muss, nach so langer Zeit doch noch in Anspruch genommen zu werden. Gericht: OLG Frankfurt/Main. Der auf Darlehensrückzahlung Klagende hat nicht nur die Auszahlung des verlangten Betrages, sondern auch die Einigung der Parteien über die Gewährung des Betrages als Darlehen zu beweisen. Beruft sich der Schuldner auf eine Schenkung, hat der Kläger diesen Einwand auszuschließen. OLG Saarbrücken. Das bezieht sich auf meistens private Darlehen. Hier liegt oft nur ein Schriftstück vor, auf dem eine Darlehensrückzahlung vereinbart ist. Ist dieses Schriftstück nicht mehr vorhanden, muss der Darlehensgeber beweisen, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelte. Das kann er eventueill dann nur mit Zeugenaussagen oder anderen Tatsachen beweisen, die für ihn sprechen.
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Kreditkündigung, pünktliche Ratenzahlung, Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt. Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab, braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen des Kunden verweisen lassen und auf dieser Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb noch zu retten. BGH. Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt. Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab, braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen des Kunden verweisen lassen und auf dieser Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb noch zu retten. BGH. Kreditkündigung, verschwiegene Lohnpfändung Wer bei der Beantragung eines Baudarlehens eine bestehende Lohnpfändung verschweigt, riskiert eine außerordentliche Kündigung des Bankdarlehens. Das Landgericht München I hielt die Tatsache einer bestehenden Lohnpfändung für einen bei der Kreditvergabe so wesentlichen Gesichtspunkt, dass sich die Bank sofort von dem Vertrag lösen konnte. LG München. Auskunft Bank Die Filiale einer Bank ist als Drittschuldnerin im Rahmen der Pfändung eines Kundenkontos nicht verpflichtet, dem Gläubiger Auskunft über Konten zu erteilen, die bei einer anderen Filiale derselben Bank geführt werden. Will der Gläubiger entsprechende Auskünfte erhalten, so muss er den beim Vollstreckungsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entweder auch der anderen Filiale oder der Bankzentrale zustellen lassen. Urteil des AG Leipzig Die Bank kann einen Kredit kündigen, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Rückzahlungsraten in Höhe von mindestens 10 % der Darlehensschuld in Verzug ist. Die Kündigung muss dem Kunden in einem Erklärungsschreiben zugehen. Es gibt aber keine Formvorschrift. Diese Erklärung muss aber eindeutig darlegen, dass das Kreditverhältnis beendet wird und die Bank die Kreditrückzahlung fordert. Bundesgerichtshof.
Eine Bank ist 16 Jahre nach dem letzten Vollstreckungsversuch nicht mehr berechtigt, den Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen gegen einen Mitdarlehensnehmer geltend zu machen. Der Anspruch ist verwirkt, da kein Darlehensnehmer damit rechnen muss, nach so langer Zeit doch noch in Anspruch genommen zu werden. Gericht: OLG Frankfurt/Main. Der auf Darlehensrückzahlung Klagende hat nicht nur die Auszahlung des verlangten Betrages, sondern auch die Einigung der Parteien über die Gewährung des Betrages als Darlehen zu beweisen. Beruft sich der Schuldner auf eine Schenkung, hat der Kläger diesen Einwand auszuschließen. OLG Saarbrücken. Das bezieht sich auf meistens private Darlehen. Hier liegt oft nur ein Schriftstück vor, auf dem eine Darlehensrückzahlung vereinbart ist. Ist dieses Schriftstück nicht mehr vorhanden, muss der Darlehensgeber beweisen, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelte. Das kann er eventueill dann nur mit Zeugenaussagen oder anderen Tatsachen beweisen, die für ihn sprechen.
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