Auch bei der Lohnpfändung sind bestimmte Teile des

Arbeitseinkommens unpfändbar. §§ 811 ff.

Zivilprozessordnung.

Folgende Sachen sind unpfändbar: Sachen die im Haushalt helfen, die auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Heizungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag.

Geld:

Absolut unpfändbar sind Bezüge (§ 850 a ZPO), bei den es sich um Beträge handelt, die für einen bestimmten Zweck als Aufwendungsersatz oder als Anreiz für eine weitere Beschäftigung gezahlt werden. (Pfändung von Kindergeld) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der PKW eines Schwerbehinderten nicht pfändbar ist (Bundesgerichtshof) Einen Kühlschrank halten die meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden ist. Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur pfändbar, wenn es sich um Wertgegenstände handelt; wenn also beim Hausrat ohne weiteres ersichtlich ist, dass bei seiner Verwertung nur ein geringer Erlös erzielt wird, ist eine Pfändung nicht möglich. Immer von der Pfändung ausgeschlossen sind alle Dinge, die zur Arbeit benötigt werden. Das kann auch ein Auto sein, wenn man es für den Weg zur Arbeit benötigt. Oder ein Computer. Nur wenn man diese Dinge nicht benötigt, sind sie pfändbar. Auch ein Handy, Smartphone kann gepfändet werden, wenn es beruflich nicht gebraucht wird.

Nicht pfändbar ist alles, was im täglichen Leben

wirklich benötigt wird.

Möbel, Bett, Sofa, Tische, Stühle, Küchengeräte, Staubsauger, Waschmaschine Kleidung. Fernseher dürfen nur gepfändet werden, wenn mehrere Fernseher vorhanden sind. Auch Bargeld darf nur bis zu einer bestimmten Höhe gepfändet werden. Auch nicht abbezahlte Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden. Denn diese gehören dann immer noch dem Verkäufer. Luxusgüter wie Videokamera, DVD-Player dürffen nur gepfändet werden, wenn sie noch nicht sehr alt. Prinzipiell pfändbar sind Briefmarken und Briefmarkensammlungen. Ebenso Computerspiele und eine Digitalkamera. Weiterhin sind pfändbar: Fitnessgeräte, Gefriertruhe, Handy, Klavier, Mikrowelle, Münzsammlung, Musikanlage, Nähmaschine, Schmuck. Voraussetzung ist immer, dass diese Gegenstände nicht zur Ausübung des Berufes notwendig sind. Eheringe sind nicht pfändbar.
Unpfändbarkeit bedeutet, dass bestimmte Sachen nicht pfändbar sind. Nicht der Pfändung (bei Abfindung ist Pfändung möglich) unterliegen unter anderem persönliche Sachen und Haushaltsgegenstände. Zum Beispiel: Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, und Sachen, die der Schuldner zu seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt. Nicht pfändbar sind auch eine normale Wohnungseinrichtung mit Schrank, Bett, Sitzmöglichkeit, Tisch, den üblichen Haushaltsgeräten, Kühlschrank und Waschmaschine sowie die Bekleidung. Ebenso nicht pfändbar sind Radio und Fernsehgerät. Auch ein Auto ist dann unpfändbar, wenn es zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen Gründen für den Schuldner (Verjährung von Schulden) unverzichtbar ist.

Sind Computer, Laptop und Tablet pfändbar?

Die Nutzung solcher Geräte gehört heutzutage zum notwendigen Lebensbedarf. So das OLG München. Der Schuldner muss aber darlegen können, dass er das Geräte für Information und Kommunikation benötigt. Oberlandesgerichts München vom. Besitzt jemand aber Beides, kann Eines davon gepfändet werden. Sollte es sich um neuwertige und teure Geräte handeln, kann der Gläubiger dem Schuldner auch ein minderwertigeres Laptop oder einen älteren Computer zum Austausch geben und die Geräte wären dann wieder pfändbar. Möglich wäre auch das Geld für einfachere Ersatzgeräte auszuzahlen.

Ist ein Smartphone pfändbar?

Hier muss der Schuldner auch darlegen können, warum er über das Handy erreichbar sein muss. Wenn er keinen Festnetzanschluss hat, gilt das als ausreichend. Oder er das Handy für Berufszwecke benötigt. Auch hier wäre aber eine Austauschpfändung möglich. Amtsgericht Heidelberg
statt: 14,80 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
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Auch bei der Lohnpfändung sind bestimmte

Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar. §§

811 ff. Zivilprozessordnung.

Folgende Sachen sind unpfändbar: Sachen die im Haushalt helfen, die auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Heizungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag.

Geld:

Absolut unpfändbar sind Bezüge (§ 850 a ZPO), bei den es sich um Beträge handelt, die für einen bestimmten Zweck als Aufwendungsersatz oder als Anreiz für eine weitere Beschäftigung gezahlt werden. (Pfändung von Kindergeld) Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der PKW eines Schwerbehinderten nicht pfändbar ist (Bundesgerichtshof) Einen Kühlschrank halten die meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden ist. Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur pfändbar, wenn es sich um Wertgegenstände handelt; wenn also beim Hausrat ohne weiteres ersichtlich ist, dass bei seiner Verwertung nur ein geringer Erlös erzielt wird, ist eine Pfändung nicht möglich. Immer von der Pfändung ausgeschlossen sind alle Dinge, die zur Arbeit benötigt werden. Das kann auch ein Auto sein, wenn man es für den Weg zur Arbeit benötigt. Oder ein Computer. Nur wenn man diese Dinge nicht benötigt, sind sie pfändbar. Auch ein Handy, Smartphone kann gepfändet werden, wenn es beruflich nicht gebraucht wird.

Nicht pfändbar ist alles, was im täglichen

Leben wirklich benötigt wird.

Möbel, Bett, Sofa, Tische, Stühle, Küchengeräte, Staubsauger, Waschmaschine Kleidung. Fernseher dürfen nur gepfändet werden, wenn mehrere Fernseher vorhanden sind. Auch Bargeld darf nur bis zu einer bestimmten Höhe gepfändet werden. Auch nicht abbezahlte Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden. Denn diese gehören dann immer noch dem Verkäufer. Luxusgüter wie Videokamera, DVD-Player dürffen nur gepfändet werden, wenn sie noch nicht sehr alt. Prinzipiell pfändbar sind Briefmarken und Briefmarkensammlungen. Ebenso Computerspiele und eine Digitalkamera. Weiterhin sind pfändbar: Fitnessgeräte, Gefriertruhe, Handy, Klavier, Mikrowelle, Münzsammlung, Musikanlage, Nähmaschine, Schmuck. Voraussetzung ist immer, dass diese Gegenstände nicht zur Ausübung des Berufes notwendig sind. Eheringe sind nicht pfändbar.
Unpfändbarkeit bedeutet, dass bestimmte Sachen nicht pfändbar sind. Nicht der Pfändung (bei Abfindung ist Pfändung möglich) unterliegen unter anderem persönliche Sachen und Haushaltsgegenstände. Zum Beispiel: Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, und Sachen, die der Schuldner zu seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt. Nicht pfändbar sind auch eine normale Wohnungseinrichtung mit Schrank, Bett, Sitzmöglichkeit, Tisch, den üblichen Haushaltsgeräten, Kühlschrank und Waschmaschine sowie die Bekleidung. Ebenso nicht pfändbar sind Radio und Fernsehgerät. Auch ein Auto ist dann unpfändbar, wenn es zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen Gründen für den Schuldner (Verjährung von Schulden) unverzichtbar ist.

Sind Computer, Laptop und Tablet pfändbar?

Die Nutzung solcher Geräte gehört heutzutage zum notwendigen Lebensbedarf. So das OLG München. Der Schuldner muss aber darlegen können, dass er das Geräte für Information und Kommunikation benötigt. Oberlandesgerichts München vom. Besitzt jemand aber Beides, kann Eines davon gepfändet werden. Sollte es sich um neuwertige und teure Geräte handeln, kann der Gläubiger dem Schuldner auch ein minderwertigeres Laptop oder einen älteren Computer zum Austausch geben und die Geräte wären dann wieder pfändbar. Möglich wäre auch das Geld für einfachere Ersatzgeräte auszuzahlen.

Ist ein Smartphone pfändbar?

Hier muss der Schuldner auch darlegen können, warum er über das Handy erreichbar sein muss. Wenn er keinen Festnetzanschluss hat, gilt das als ausreichend. Oder er das Handy für Berufszwecke benötigt. Auch hier wäre aber eine Austauschpfändung möglich. Amtsgericht Heidelberg
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(auch mit dem Smartphone nutzbar)
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