Recht auf Girokonto
Die Kreditinstitute haben sich selbst verpflichtet, allen Kunden ein Girokonto einzurichten.
Auch wenn es für die Bank Gründe geben kann, die Einrichtung eines Kontos zu
verweigern, sollte man es versuchen. Wird es abgelehnt, kann man bei einer anderen
Bank nachfragen. In einigen Bundesländern kann gerichtlich ein Konto auf Guthabenbasis
bei einer Sparkasse einklagt werden. Ist das Konto überzogen oder hat ein Gläubiger das
Konto gepfändet, besteht in den ersten 7 Tagen ab Eingang auf dem Konto
Pfändungsschutz.
Die Bank muss in dieser Zeit den gesamten Betrag zur Verfügung stellen. Erst danach darf
sie an den Gläubiger auszahlen oder mit einem vorhandenen Minus aufrechnen. Bei
Arbeitseinkommen muss die Bank auch den unpfändbaren Anteil zur Verfügung stellen.
Dieser Pfändungsschutz gilt aber nur bei eigenen Konten, also nicht, wenn das Geld auf
das Konto von Ehegatten oder Familienangehörigen überwiesen wird. Auch nach vielen
Jahren Selbstverpflichtung der Bankinstitute gibt es immer noch Beschwerden dass
Bürger, kein Girokonto haben. Sparkassen unterliegen sogar dem "Kontrahierungszwang",
d.h. sie müssen jedem Bürger aus dem eigenen "Gewährleistungsgebiet" das Führen eines
Guthabenkontos ermöglichen.
Recht auf Girokonto
Gerät ein solches Konto dann aber ins Minus, kann und wird dem Kunden sehr schnell
gekündigt. Sollte jemandem das Konto gekündigt werden, so hat er Anspruch auf Anhörung
bei einer der Schlichtungsstellen, die alle Banken regional haben. Die Sachbearbeiter, die
eine Kündigung vornehmen, sind angewiesen, gekündigten Kunden die entsprechende
Schlichtungsstelle mitzuteilen. Insolvenz, Pfändungen oder vorhergehende vertragswidrige
Kontoüberziehungen sind kein Grund, einem Kunden die Eröffnung eines Kontos auf
Guthabenbasis zu verweigern.
Eine reine Geldschuld kann für eine Bank, die ständig mit Geldschulden zu tun hat, kein
Anlass sein, eine Kontoeröffnung für unzumutbar zu halten. Fast alle Arbeitgeber verlangen
vom Arbeitnehmer den Nachweis einer Kontoverbindung, da Lohn oder Gehalt nur
bargeldlos gezahlt werden. Den Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG I und II) ohne
eigene Kontoverbindung zieht der Leistungsträger die Gebühr für Überweisungen dann von
der Leistung ab, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ohne eigenes Verschulden
kontenlos sind.
Bei Bezug von ALG II erhalten die Betroffenen wegen der Kontolosigkeit daher weniger als
das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum. Ein Oder-Konto ist ein
Gemeinschaftskonto, das meistens von Ehegatten eingerichtet wird. Damit können beide
Ehegatten, über das Konto verfügen kann.Bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber
berechtigt, auch ohne den anderen Inhaber über das Konto zu verfügen.
Ein Oder-Konto kann durch den Widerruf eines der Inhaber zu einem Und- Konto
umgewandelt werden. Wenn Ehegatten ein Oder-Konto haben, müssen sie gegenüber der
Bank immer auch für die Schulden aufkommen, die der jeweils andere zu Lasten des
Kontos verursacht hat. Etwas anderes gilt nur, wenn der Saldo allein oder zu einem
erheblichen Teil vom einen Ehegatten produziert wurde und der andere davon keine
Kenntnis hatte. (Landgericht Coburg, Az: 22 O 463/06;) Günstiger ist eine gegenseitige
Kontobevollmächtigung für ein Einzelkonto. Ein Konto auf Guthabenbasis ist ein freiwilliges
Angebot der Banken, da noch kein Rechtsanspruch auf ein guthabenbasiertes Konto
besteht.
Ein Guthaben Girokonto wird nur in sehr seltenen Fällen vergeben. Besteht keine
Möglichkeit auf ein normales Girokonto und auch nicht auf ein Girokonto auf
Guthabenbasis, bleibt noch die Alternative ein Girokonto im Ausland zu beantragen.
Schweizer Banken, sowie Banken aus Österreich oder aus Belgien bieten
Kontodienstleistungen auch für deutsche Kunden an. Wenn es jedoch unbedingt ein
Bankkonto auf Guthabenbasis sein soll, sind diese auch bei ausländischen Banken
erhältlich. Wenn es mit einem Guthaben Bankkonto bei einer deutschen Bank nicht klappen
sollte, kann man als Bundesbürger dank der Eu in allen Ländern der Eu relativ problemlos
ein Konto eröffnen.
Recht auf Girokonto, Konto auf Guthabenbasis, Pfändungsschutz
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