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Die Kreditinstitute
haben sich selbst verpflichtet, grundsätzlich allen Kunden ein Girokonto
einzurichten. Auch wenn es für die Bank Gründe geben kann, die
Einrichtung eines Kontos zu verweigern, sollte man es versuchen. Wird es
abgelehnt, kann man bei einer anderen Bank nachfragen. In einigen
Bundesländern kann gerichtlich ein Konto auf Guthabenbasis bei einer
Sparkasse einklagt werden.
Ist das Konto überzogen oder hat ein Gläubiger das Konto gepfändet, besteht in den ersten 7 Tagen ab Eingang auf dem Konto Pfändungsschutz. Die Bank muss in dieser Zeit den gesamten Betrag zur Verfügung stellen. Erst danach darf sie an den Gläubiger auszahlen oder mit einem vorhandenen Minus aufrechnen. Bei Arbeitseinkommen muss die Bank auch den unpfändbaren Anteil zur Verfügung stellen. Dieser Pfändungsschutz gilt aber nur bei eigenen Konten, also nicht, wenn das Geld auf das Konto von Ehegatten oder Familienangehörigen überwiesen wird. Auch nach zehn Jahren Selbstverpflichtung der Bankinstitute gibt es immer noch Beschwerden dass Bürger vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen werden, weil sie kein Girokonto haben. Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft kann also als gescheitert angesehen werden. Denn Die Banken halten sich kaum daran. |
Sparkassen unterliegen sogar dem weiter gehenden "Kontrahierungszwang", d.h. sie müssen jedem Bürger aus dem eigenen "Gewährleistungsgebiet" das Führen eines Guthabenkontos ermöglichen. Gerät ein solches Konto dann aber ins Minus, kann und darf dem Kunden sehr schnell gekündigt werden.
Sollte
jemandem das Konto gekündigt werden, so hat er Anspruch auf Anhörung
bei einer der Schlichtungsstellen, die alle Banken regional haben. Die
Sachbearbeiter, die eine Kündigung vornehmen, sind angewiesen, gekündigten
Kunden die entsprechende Schlichtungsstelle mitzuteilen.
Insolvenz, Pfändungen oder vorhergehende vertragswidrige Kontoüberziehungen sind kein Grund, einem Kunden die Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu verweigern. Eine reine Geldschuld kann für eine Bank, die ständig mit Geldschulden zu tun hat, kein Anlass sein, eine Kontoeröffnung für unzumutbar zu halten.
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Arbeitgeber
verlangen vom Arbeitnehmer den Nachweis einer Kontoverbindung, da Lohn
oder Gehalt nur bargeldlos gezahlt werden.
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Den
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (ALG I und II) ohne eigene Kontoverbindung
zieht der Leistungsträger die Gebühr für Überweisungen
dann von der Leistung ab, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie
ohne eigenes Verschulden kontenlos sind. Bei Bezug von ALG II erhalten
die Betroffenen wegen der Kontolosigkeit daher weniger als das verfassungsrechtlich
garantierte Existenzminimum. Hier muss es Änderungen geben und diese
sind auch geplant.
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Urteil Auszug:
TATBESTAND
Der
Kläger begehrt von der Beklagten die Einrichtung eines Girokontos
auf Guthabenbasis.
Der
am 03.03.1960 geborene Kläger hatte eine mehrjährige Geschäftsbeziehung
zu der Beklagten. Er führte bei ihr auch ein Girokonto. Bei diesem
Girokonto überzog der Kläger die eingeräumte Kreditlinie.
Des
Weiteren erhielt die Beklagte zwei gegen den Kläger gerichtete Pfändungs-
und Überweisungsbeschlüsse, und zwar vom 29.01.1997 und 02.02.2001.
Aufgrund
der Überziehungen der Kreditlinie kündigte die Beklagte das Girokonto
des Klägers im Jahre 2003. In den AGBs der Beklagten sind zur Auflösung
einer Geschäftsbeziehung folgende Regelungen getroffen:.......................
Ein Konto auf Guthabenbasis ist mehr oder weniger ein freiwilliges Angebot der Banken, da noch kein Rechtsanspruch auf ein guthabenbasiertes Konto besteht. Ein Guthaben Girokonto wird nur in sehr seltenen Fällen vergeben.
Besteht keine Möglichkeit auf ein normales Girokonto und auch nicht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis, bleibt noch die Alternative eine Girokonto im Ausland zu beantragen. Schweizer Banken, sowie Banken aus Österreich oder aus Belgien bieten Kontodienstleistungen auch für deutsche Kunden an.
Wenn es jedoch unbedingt ein Bankkonto auf Guthabenbasis sein soll, sind diese auch bei ausländischen Banken erhältlich. Wenn es mit einem Guthaben Bankkonto bei einer deutschen Bank nicht klappen sollte, kann man als Bundesbürger dank der Eu in allen Ländern der Eu relativ problemlos ein Konto eröffnen.
Heutzutage
kommt man ohne Girokonto gar nicht mehr aus. Deswegen wurde die Postbank
vor Jahren, weil staatlich, dazu verpflichtet.