Für die starke Beeinträchtigung der Sehfähigkeit beider Augen infolge ärztlicher Fehlbehandlung wurden 15 000 Euro Schmerzensgeld festgesetzt; es wurde aber geringes ärztliches Verschulden angenommen (Entscheidung des OLG Oldenburg). 15 000 Euro Verlust des rechten Auges infolge Tätlichkeit eines betrunkenen Unzurechnungsfähigen: (OLG Zweibrücken) 30.000 Euro Schmerzensgeld für 15-Jährigen, Zusätzlich Ersatz aller künftigen Schäden/ OLG Nürnberg Glassplitterverletzung beider Augen, völlige Erblindung, fünf Operationen, Minderung der Erwerbstätigkeit 100 %, Keine Hoffnung auf den Erfolg einer Rehabilitationsmaßnahme/ Gericht, LG Bielefeld/ 50.000 Euro

Verletzung: Erblindung eines 3 Jahre alten Jungen, Dauerschäden:

Erblindung Gericht: OLG Frankfurt am Main/ € 334.000,00

Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem verkündeten Berufungsurteil einem 12-jährigen Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt zuerkannt. Unmittelbar nach seiner Geburt wurde der Junge in der Kinderklinik der beklagten Stadt fehlerhaft behandelt und ist deshalb sowohl geistig als auch körperlich schwerstbehindert. 350.000 EUR Das Landgericht in Osnabrück hat einen 56-jährigen Mann, der durch einen groben Behandlungsfehler erblindet ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zugesprochen. Darüber hinaus verpflichtete das Gericht das Krankenhaus, alle weiteren Folgekosten zu übernehmen. Das LG Bielefeld sprach bei einer Restsehfähigkeit von 40% auf einem Auge ein Schmerzensgeld von € 7.500,00 zu. Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung wegen eines unprovozierten Faustschlages ist dem beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen. Oberlandesgericht Oldenburg
Urteile: - vorübergehende Sehminderung: 300,00 - 1.800,00 Euro durch Glassplitterverletzung, - Narbe am Oberlid: 4.000,00 Euro, dadurch Sehschwäche dauerhaft gemindert, - Doppelbilder, räumliches Sehen eingeschränkt: 5.500,00 - 2.000,00 Euro - dauerhafte Sehschwäche auf einem Auge: 30.000,00 - 45.000,00 Euro - Erblindung auf einem Auge: 35.000,00 - 110.000,00 Euro - Totalerblindung auf beide Augen 40.000,00 (+ 300,00 mtl) - 270.000,00 (+ 270,00 mtl.) Augapfelprellung, als deren Folge die Linse des Auges entfernt werden musste; Virusinfektion des Auges. 5.112,92 EUR Eine Frau hatte von ihrem Augenarzt eine Brille verschrieben bekommen. Sie trägt diese über zwei Jahre, obwohl sie davon Kopfschmerzen bekommen hat. Wer trotz Problemen seine Brille lange trägt und erst viel zu spät zur Nachsorge geht, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. LG Hildesheim Die Schmerzen hätten verhindert werden können.

Urteile zum Schmerzensgeld

Ein Kinderarzt musste Schmerzensgeld zahlen, weil der Arzt es unterlassen hat, ein Kind zu einem Augenarzt zu überweisen, obwohl die Eltern ihn auf das Schielen ihres Kindes aufmerksam gemacht hatten. Das Kind erblindete. Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines Faustschlages wurde ein Schmerzensgeld auf 25.000 EURO festgesetzt. OLG Oldenburg Erleidet ein Schüler in der Schule durch zwei Schläge eines Mitschülers eine schwerwiegende Augenverletzung, kann der Geschädigte vom Schädiger ein Schmerzensgeld verlangen, (hier 1000 Euro) Ein Opfer bekam 27.000 Euro Schmerzensgeld nachdem er seínen rechten Augapfel verloren hatte. Er wurde gegen den Kopf geschlagen. Das Gericht entschied nicht auf Notwehr für den Baklagten. Das Auge musste drei Monate nach dem Faustschlag entfernt werden. Und das Opfer muss ein Glasauge tragen. Oberlandesgericht Koblenz
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Urteile zum Schmerzensgeld

Ein Kinderarzt musste Schmerzensgeld zahlen, weil der Arzt es unterlassen hat, ein Kind zu einem Augenarzt zu überweisen, obwohl die Eltern ihn auf das Schielen ihres Kindes aufmerksam gemacht hatten. Das Kind erblindete. Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines Faustschlages wurde ein Schmerzensgeld auf 25.000 EURO festgesetzt. OLG Oldenburg Erleidet ein Schüler in der Schule durch zwei Schläge eines Mitschülers eine schwerwiegende Augenverletzung, kann der Geschädigte vom Schädiger ein Schmerzensgeld verlangen, (hier 1000 Euro) Ein Opfer bekam 27.000 Euro Schmerzensgeld nachdem er seínen rechten Augapfel verloren hatte. Er wurde gegen den Kopf geschlagen. Das Gericht entschied nicht auf Notwehr für den Baklagten. Das Auge musste drei Monate nach dem Faustschlag entfernt werden. Und das Opfer muss ein Glasauge tragen. Oberlandesgericht Koblenz
Für die starke Beeinträchtigung der Sehfähigkeit beider Augen infolge ärztlicher Fehlbehandlung wurden 15 000 Euro Schmerzensgeld festgesetzt; es wurde aber geringes ärztliches Verschulden angenommen (Entscheidung des OLG Oldenburg). 15 000 Euro Verlust des rechten Auges infolge Tätlichkeit eines betrunkenen Unzurechnungsfähigen: (OLG Zweibrücken) 30.000 Euro Schmerzensgeld für 15-Jährigen, Zusätzlich Ersatz aller künftigen Schäden/ OLG Nürnberg Glassplitterverletzung beider Augen, völlige Erblindung, fünf Operationen, Minderung der Erwerbstätigkeit 100 %, Keine Hoffnung auf den Erfolg einer Rehabilitationsmaßnahme/ Gericht, LG Bielefeld/ 50.000 Euro

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Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem verkündeten Berufungsurteil einem 12- jährigen Jungen ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt zuerkannt. Unmittelbar nach seiner Geburt wurde der Junge in der Kinderklinik der beklagten Stadt fehlerhaft behandelt und ist deshalb sowohl geistig als auch körperlich schwerstbehindert. 350.000 EUR Das Landgericht in Osnabrück hat einen 56- jährigen Mann, der durch einen groben Behandlungsfehler erblindet ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zugesprochen. Darüber hinaus verpflichtete das Gericht das Krankenhaus, alle weiteren Folgekosten zu übernehmen. Das LG Bielefeld sprach bei einer Restsehfähigkeit von 40% auf einem Auge ein Schmerzensgeld von € 7.500,00 zu. Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung wegen eines unprovozierten Faustschlages ist dem beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen. Oberlandesgericht Oldenburg
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