“Stürzt ein Besucher eines Fußballspiels auf der Treppe des Stadions besteht für ihn dann kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Stadt keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann und die Treppe bei vorsichtigem Verhalten gefahrlos passiert werden kann. Brandenburgisches Oberlandesgericht.” “Ein Besucher eines Kaufhauses muss im Eingangsbereich des Kaufhauses mit dem Vorhandensein von Glastüren rechnen und darf nicht sorglos darauf vertrauen, dass er den Eingang ungehindert passieren kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Türen durch Aufkleber und dem Anbringen von auffälligen Metallgriffen kenntlich gemacht wurden. Amtsgericht München. Verletzt sich ein Disko-Besucher nach einem Sturz auf dem Boden der Tanzfläche an befindlichen Glasscherben, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn ist eigenes Risiko des Disco Besuchers. Amtsgericht Heinsberg

Schmerzensgeld nur, wenn Besucher auch selbst auf

Sicherheit geachtet haben

Kein Schmerzensgeld wegen Sturz im Museum Besucher müssen auch in einem Museum aufmerksam sein. Eine Frau hatte auf Schmerzensgeld geklagt, nachdem sie auf einer Ausstellung auf einem Lüftungsgitter ausgerutscht war und sich den Fuß verletzt hatte. Die Klägerin hätte sich nicht allein auf die Ausstellungsstücke konzentrieren dürfen, sondern außerdem auf ihre Sicherheit achten müssen, wodurch der Sturz über das große und gut sichtbare Gitter vermeidbar gewesen wäre.

Bei der Frage, ob Schmerzensgeld zusteht, wird immer auch

geprüft, ob der Geschädigte einen Unfall verhindern hätte

können, wenn er aufmerksam gewesen wäre.

“Ein Veranstalter kann bei ausreichend getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nicht für Verletzungen durch Feuerwerkskörper haftbar gemacht werden. Ein Gericht hatte die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz abgelehnt, weil jemand während des Spiels durch einen Feuerwerkskörper verletzt worden war.”
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selbst auf Sicherheit geachtet haben

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Bei der Frage, ob Schmerzensgeld zusteht,

wird immer auch geprüft, ob der Geschädigte

einen Unfall verhindern hätte können, wenn er

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“Ein Veranstalter kann bei ausreichend getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nicht für Verletzungen durch Feuerwerkskörper haftbar gemacht werden. Ein Gericht hatte die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz abgelehnt, weil jemand während des Spiels durch einen Feuerwerkskörper verletzt worden war.”
“Stürzt ein Besucher eines Fußballspiels auf der Treppe des Stadions besteht für ihn dann kein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Stadt keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann und die Treppe bei vorsichtigem Verhalten gefahrlos passiert werden kann. Brandenburgisches Oberlandesgericht.” “Ein Besucher eines Kaufhauses muss im Eingangsbereich des Kaufhauses mit dem Vorhandensein von Glastüren rechnen und darf nicht sorglos darauf vertrauen, dass er den Eingang ungehindert passieren kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Türen durch Aufkleber und dem Anbringen von auffälligen Metallgriffen kenntlich gemacht wurden. Amtsgericht München. Verletzt sich ein Disko-Besucher nach einem Sturz auf dem Boden der Tanzfläche an befindlichen Glasscherben, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn ist eigenes Risiko des Disco Besuchers. Amtsgericht Heinsberg
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