Schmerzensgeld wegen Beleidigung
“Schmerzensgeld für Beleidigung gibt es nur in Ausnahmefällen. Ein
Einfacher Nachbarschaftsstreit rechtfertigt noch kein Schmerzensgeld.
Wer von seinem Nachbarn beleidigt wurde, kann in aller Regel kein
Schmerzensgeld verlangen. Ein solcher Anspruch besteht nur bei einer
erheblichen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts. Amtsgericht
und Landgericht Coburg.
Eine Beleidigung rechtfertigt nur ausnahmsweise einen
Schmerzensgeldanspruch. Voraussetzung ist ein schwerer Eingriff in
den Eigenwert der Persönlichkeit und ein unabwendbares Bedürfnis für
eine Schmerzensgeldzahlung.
§ 186 Strafgesetzbuch (StGB) [Üble Nachrede]:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu
gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder
mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder
durch Verbreiten von Schriften (...) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn dieser Tatbestand
gegeben ist, kann man Schmerzensgeld einfordern.
Bezeichnet ein Vermieter einen Mieter als "Arschloch", "Wichser" und
"Hausbesetzer", liegt darin eine schwerwiegende Beleidigung. Die
damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts des Mieters kann ein Schmerzensgeld von 800 €
rechtfertigen. Landgericht Bonn.
Den Tatbestand der Beamtenbeleidigung gibt es nicht mehr.
Entscheidend sind die jeweilige Situation und die Folgen für das
Opfer.
Wer von seinem Nachbarn unter vier Augen als beleidigt hat vor
Gericht schlechte Chancen, ein Schmerzensgeld zu bekommen.
Es sei denn, es gibt Zeugen. Es bekam z.B.eine schwangere
Mitarbeiterin rund 2500 Euro zugesprochen, nachdem sie in einer
Zeitschrift als "faulste Mitarbeiterin Deutschlands" tituliert wurde.
So wurde auch eine Auszubildende zu 2.500 Euro Schadensersatz
verurteilt, weil sie auf Facebook über ihren Arbeitgeber gelästert hat.
Weil Schüler einen demütigenden und rassistischen Rap-Song über
einen Klassenkameraden mit Migrationashintergrund bei "YouTube"
eingestellt hatte, müssen sie 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das
13 Jahre alte Mobbingopfer hatte kurz nach dem Vorfall sogar die
Schule gewechselt. Die Eltern hatten vor Gericht sogar 14.000 Euro
Schmerzensgeld gefordert.
500 Euro wurde einem Mann vom AG Stuttgart zugesprochen, der als
"blöder Arschficker" bezeichnet wurde.
350 Euro erhielt ein Polizist vom LG Heilbronn, nachdem er mit
"Wichser, Pisser "beschimpft wurde.
Es liegt eine Beleidigung i. S. des §§ 185 StGB vor, die nur auf Antrag
des Verletzten verfolgt wird. Infolge eines Strafantrages wird die
Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage aber nur dann erheben, wenn
das im öffentlichen Interesse liegt.
Klagen von Beamten werden meistens eher stattgegeben. Es kann
ein Strafe wegen Beleidigung verhängt werden und zusätzlich
kann der Geschädigte noch Schmerzensgeldgeld einfordern.
Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld muss eine Geschädigte nicht
nachweisen, dass die Äußerungen zu gesundheitlichen Schäden
führten. Es genügt, wenn die Beklagte über einen langen Zeitraum,
regelmäßig und für eine Vielzahl von Personen hörbar, Beleidigungen
und Falschbehauptungen geäußert hat.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht meistens nicht, wenn
jemand von seinem Nachbarn beleidigt wurde. Ein solcher Anspruch
besteht nur bei einer erheblichen Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts.
Eine Klägerin forderte 1250 Euro Schmerzensgeld wegen Beleidigung,
nachdem sie von ihrer Nachbarin als “blöde Kuh” Abschaum und Diebin
bezichtigt wurde. Die Klage auf Schmerzensgeld wurde angelehnt.
Da die Nachbarn nicht mehr in einem Haus wohnen, kann auch nicht von
einer Rufschädigung gesprochen werden. Außerdem wurde es nur von
einer einzigen Zeugin gehört und gesehen. Das Persönlichkeitsrecht
wurde in diesem Fall nicht grob verletzt.
(ähnlich: Landgericht Coburg)
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