Gerichtsurteile sind immer nur ein Orientierungspunkt für die Höhe der Forderung. Wenn man eine Orientierung über die Höhe von Schmerzensgeld durch Schmerzensgeldtabellen hat, dann kann man seine Forderung direkt einklagen. Erst einmal kann der Schädiger aufgefordert werden, den Betrag zu zahlen. Weigert er sich, kann die Forderung vor dem Amtsgericht eingeklagt werden. Das kann formlos auf einem Papier geschehen. Es sollte detailliert angegeben werden, welche Verletzungen vorhanden (auch psychisch) sind und auch welche sonstigen gesundheitlichen und finanziellen Nachteile entstanden sind. Kopien von Gutachten oder sonstige Beweise sollten beigelegt werden. Anwaltszwang herrscht nicht. Widerspricht der Schädiger der Forderung, dann kommt es automatisch zum Prozess und ein Richter entscheidet, wie viel Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Ist der Schädiger finanziell nicht in der Lage, Schmerzensgeld zu zahlen, dann erhält der Geschädigte zwar einen Vollstreckungstitel, welcher 30 Jahre gültig ist, aber vom Geld sieht er erst einmal nichts. Und er bleibt auch noch auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen. Wenn möglich, sollte vorher ausgekundschaftet werden, wie es um die finanzielle Situation besteht. Natürlich ist es auch möglich, Schmerzensgeld auch ohne Strafanzeige zu fordern. Man kann den Schädiger also persönlich anschreiben und Schmerzensgeld einfordern. Dieser wird sich darauf einlassen, wenn er sich seiner Schuld bewusst ist und ein Strafverfahren vermeiden will. (In einem Schreiben könnte es also heißen, “Ich verzichte auf eine Anzeige, wenn wir uns über ein Schmerzensgeld einigen können”). Hier könnten auch die Versicherungen eingeschaltet werden. Einen ausführlichen Musterbrief finden Sie in unserem Ratgeber. Für den Schädiger hätte es den Vorteil, dass er nur ein Schmerzensgeld zahlt aber strafrechtlich nicht verurteilt wird. Denn im Strafverfahren könnte er eine Strafe wegen der eigentlichen Tat erhalten und noch zusätzlich zu einem Schmerzensgeld verurteilt werden. Für den Geschädigten hat es den Vorteil, dass er schneller an sein Geld kommt und sich ebenfalls das Strafverfahren erspart. Beide Seiten sparen sich auch die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Die Frage, ob jemand beispielsweise wegen Körperverletzung zu bestrafen ist, muss auch im Strafverfahren geklärt werden. Im Falle einer Verurteilung wird der Beschuldigte zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt. Im Strafverfahren erhält er also nur eine Strafe wegen dieser Tat. Will der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegen den Beschuldigten (Verurteilten) geltend machen (Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schäden) oder Schmerzensgeld von ihm verlangen, muss er diese im Zivilverfahren gegen den Verurteilten durchsetzen.

Ist der Schädiger bereits verurteilt, muss im Zivilverfahren die Schuld

auch nicht mehr bewiesen werden. Dann geht es nur noch darum, ob

und in welcher Höhe Schmerzensgeld gezahlt werden soll.

Das Strafgericht entscheidet in seinem Urteil nicht über zivilrechtliche Ansprüche. Schmerzengeld muss also meistens im Extra- Verfahren eingefordert werden.

Schmerzensgeld einfordern!

Schmerzensgeldansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren(§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. “Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Landgericht Koblenz”
Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-Krebs nicht erkannt. Der Tumor führte zu einer Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Danach erfolgten jahrelange Prozesse, in denen die Patientin "hingehalten" wurde. Der Patientin wurden Euro 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente in Höhe von 250 Euro,- zugesprochen. Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie gefordert hatte, da sich die behandelnden Ärzte nicht nur einen groben Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen lassen, sondern auch noch einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten. (Urteil des OLG Schleswig) Heilbehandlungsarzt haftet persönlich bei einem Diagnosefehler “Für die Folgen einer falschen Diagnose haftet ein Heilbehandlungsarzt der Berufgenossenschaften persönlich und nicht die Berufsgenossenschaft. Die Grundsätze zur Haftung eines Durchgangsarztes sind nicht auf den Heilbehandlungsarzt übertragbar. Oberlandesgericht Karlsruhe.”
Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und teilt dem falschen Patienten mit, dass er an Krebs erkrankt sei, so muss er dafür 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einn Gericht hat einem Kläger Schmerzensgeld für den aufgrund der Falschdiagnose erlittenen Schockschaden mit Angstzuständen zugesprochen. Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess zwei Tage zu spät entdeckt und die Entscheidung zu einer Operation wurde ein bis zwei Tage zu spät getroffen. Diese verlängerte Leidenszeit wurde den behandelnden Ärzten vorgehalten; der Patientin wurden 400 Euro,- Schmerzensgeld zugesprochen. (Urteil LG Itzehoe)
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Die Frage, ob jemand beispielsweise wegen Körperverletzung zu bestrafen ist, muss auch im Strafverfahren geklärt werden. Im Falle einer Verurteilung wird der Beschuldigte zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt. Im Strafverfahren erhält er also nur eine Strafe wegen dieser Tat. Will der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegen den Beschuldigten (Verurteilten) geltend machen (Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schäden) oder Schmerzensgeld von ihm verlangen, muss er diese im Zivilverfahren gegen den Verurteilten durchsetzen.

Ist der Schädiger bereits verurteilt, muss im

Zivilverfahren die Schuld auch nicht mehr

bewiesen werden. Dann geht es nur noch

darum, ob und in welcher Höhe

Schmerzensgeld gezahlt werden soll.

Das Strafgericht entscheidet in seinem Urteil nicht über zivilrechtliche Ansprüche. Schmerzengeld muss also meistens im Extra- Verfahren eingefordert werden.

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Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-Krebs nicht erkannt. Der Tumor führte zu einer Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Danach erfolgten jahrelange Prozesse, in denen die Patientin "hingehalten" wurde. Der Patientin wurden Euro 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente in Höhe von 250 Euro,- zugesprochen. Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie gefordert hatte, da sich die behandelnden Ärzte nicht nur einen groben Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen lassen, sondern auch noch einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten. (Urteil des OLG Schleswig) Heilbehandlungsarzt haftet persönlich bei einem Diagnosefehler “Für die Folgen einer falschen Diagnose haftet ein Heilbehandlungsarzt der Berufgenossenschaften persönlich und nicht die Berufsgenossenschaft. Die Grundsätze zur Haftung eines Durchgangsarztes sind nicht auf den Heilbehandlungsarzt übertragbar. Oberlandesgericht Karlsruhe.”
Gerichtsurteile sind immer nur ein Orientierungspunkt für die Höhe der Forderung. Wenn man eine Orientierung über die Höhe von Schmerzensgeld durch Schmerzensgeldtabellen hat, dann kann man seine Forderung direkt einklagen. Erst einmal kann der Schädiger aufgefordert werden, den Betrag zu zahlen. Weigert er sich, kann die Forderung vor dem Amtsgericht eingeklagt werden. Das kann formlos auf einem Papier geschehen. Es sollte detailliert angegeben werden, welche Verletzungen vorhanden (auch psychisch) sind und auch welche sonstigen gesundheitlichen und finanziellen Nachteile entstanden sind. Kopien von Gutachten oder sonstige Beweise sollten beigelegt werden. Anwaltszwang herrscht nicht. Widerspricht der Schädiger der Forderung, dann kommt es automatisch zum Prozess und ein Richter entscheidet, wie viel Schmerzensgeld gezahlt werden muss. Ist der Schädiger finanziell nicht in der Lage, Schmerzensgeld zu zahlen, dann erhält der Geschädigte zwar einen Vollstreckungstitel, welcher 30 Jahre gültig ist, aber vom Geld sieht er erst einmal nichts. Und er bleibt auch noch auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen. Wenn möglich, sollte vorher ausgekundschaftet werden, wie es um die finanzielle Situation besteht. Natürlich ist es auch möglich, Schmerzensgeld auch ohne Strafanzeige zu fordern. Man kann den Schädiger also persönlich anschreiben und Schmerzensgeld einfordern. Dieser wird sich darauf einlassen, wenn er sich seiner Schuld bewusst ist und ein Strafverfahren vermeiden will. (In einem Schreiben könnte es also heißen, “Ich verzichte auf eine Anzeige, wenn wir uns über ein Schmerzensgeld einigen können”). Hier könnten auch die Versicherungen eingeschaltet werden. Einen ausführlichen Musterbrief finden Sie in unserem Ratgeber. Für den Schädiger hätte es den Vorteil, dass er nur ein Schmerzensgeld zahlt aber strafrechtlich nicht verurteilt wird. Denn im Strafverfahren könnte er eine Strafe wegen der eigentlichen Tat erhalten und noch zusätzlich zu einem Schmerzensgeld verurteilt werden. Für den Geschädigten hat es den Vorteil, dass er schneller an sein Geld kommt und sich ebenfalls das Strafverfahren erspart. Beide Seiten sparen sich auch die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und teilt dem falschen Patienten mit, dass er an Krebs erkrankt sei, so muss er dafür 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Einn Gericht hat einem Kläger Schmerzensgeld für den aufgrund der Falschdiagnose erlittenen Schockschaden mit Angstzuständen zugesprochen. Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess zwei Tage zu spät entdeckt und die Entscheidung zu einer Operation wurde ein bis zwei Tage zu spät getroffen. Diese verlängerte Leidenszeit wurde den behandelnden Ärzten vorgehalten; der Patientin wurden 400 Euro,- Schmerzensgeld zugesprochen. (Urteil LG Itzehoe)
Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-Krebs nicht erkannt. Der Tumor führte zu einer Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Danach erfolgten jahrelange Prozesse, in denen die Patientin "hingehalten" wurde. Der Patientin wurden Euro 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente in Höhe von 250 Euro,- zugesprochen. Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie gefordert hatte, da sich die behandelnden Ärzte nicht nur einen groben Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen lassen, sondern auch noch einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten. (Urteil des OLG Schleswig) Heilbehandlungsarzt haftet persönlich bei einem Diagnosefehler “Für die Folgen einer falschen Diagnose haftet ein Heilbehandlungsarzt der Berufgenossenschaften persönlich und nicht die Berufsgenossenschaft. Die Grundsätze zur Haftung eines Durchgangsarztes sind nicht auf den Heilbehandlungsarzt übertragbar. Oberlandesgericht Karlsruhe.”
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