nach Sturz aus dem Karussell Anspruch auf
Schmerzensgeld
Ein 15 jähriges Kind erhielt nach dem Sturz aus
einem Karussell 5000 Euro Schmerzensgeld. Am
Tag des Unfalls war der 15 jährige 12 Jahre alt
und auch geistig behindert. Den Eltern wurde aber
ein Mitverschulden unterstellt. Denn der Vater
selbst hatte den Sicherheitsbügel geschlossen.
Da dieser aber so um den Jungen geschlossen
wurde, so dass noch Platz zwischen Kind und
Bügel war, konnte dieser während der Fahrt
herausrutschen. Das Personal des Freizeitparks
hätte aber den Sitz des Sicherheitsbügel
kontrollieren müssen.
Und daher wurde auch ein Schmerzensgeld
zugesprochen. Das Kind verletzte sich schwer am
Knie. Das Mitverschulden der Eltern des Klägers
wurde mit 2/3.bewertet. Oberlandesgericht
Oldenburg,
Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch
nach dem ärztlichen Attest.
Wer mit Kindern Ball spielt, muss immer damit
rechnen, dass er schmerzhaft von Bällen
getroffen wird. Auch wenn es schon größere
Kinder sind. Es ist auch schwer nachzuweisen,
dass man einem Mitspieler absichtlich verletzen
will. Ä.a. OLG Oldenburg
Ein elfjähriges Kind für auf dem Gehweg
entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung. Als er
eine Straße überqueren wollte, stieß der Junge
mit einer Frau zusammen, die von links kam. Die
wurde dabei schwer am Knie verletzt.
Sie musste mehrmals operiert werden und leidet
heute noch unter den Folgen. Sie klagte auf
Schmerzensgeld. Das Landgericht sprach ihr
dieses auch zu.
Der Klägerin wurden 25 000 Euro
Schmerzensgeld zugesprochen sowie 1900 Euro
Erwerbsschaden und 25 000 Euro
Haushaltsführungsschaden. Weiterhin noch eine
Rente von 200 Euro monatlich. Oberlandesgericht
Hamm
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