nach Sturz aus dem Karussell Anspruch auf
Schmerzensgeld
Ein 15 jähriges Kind erhielt nach dem Sturz aus
einem Karussell 5000 Euro Schmerzensgeld. Am
Tag des Unfalls war der 15 jährige 12 Jahre alt und
auch geistig behindert. Den Eltern wurde aber ein
Mitverschulden unterstellt. Denn der Vater selbst
hatte den Sicherheitsbügel geschlossen.
Da dieser aber so um den Jungen geschlossen
wurde, so dass noch Platz zwischen Kind und
Bügel war, konnte dieser während der Fahrt
herausrutschen. Das Personal des Freizeitparks
hätte aber den Sitz des Sicherheitsbügel
kontrollieren müssen.
Und daher wurde auch ein Schmerzensgeld
zugesprochen. Das Kind verletzte sich schwer am
Knie. Das Mitverschulden der Eltern des Klägers
wurde mit 2/3.bewertet. Oberlandesgericht
Oldenburg,
Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch
nach dem ärztlichen Attest.
Wer mit Kindern Ball spielt, muss immer damit
rechnen, dass er schmerzhaft von Bällen getroffen
wird. Auch wenn es schon größere Kinder sind. Es
ist auch schwer nachzuweisen, dass man einem
Mitspieler absichtlich verletzen will. Ä.a. OLG
Oldenburg
Ein elfjähriges Kind für auf dem Gehweg entgegen
der eigentlichen Fahrtrichtung. Als er eine Straße
überqueren wollte, stieß der Junge mit einer Frau
zusammen, die von links kam. Die wurde dabei
schwer am Knie verletzt.
Sie musste mehrmals operiert werden und leidet
heute noch unter den Folgen. Sie klagte auf
Schmerzensgeld. Das Landgericht sprach ihr
dieses auch zu.
Der Klägerin wurden 25 000 Euro Schmerzensgeld
zugesprochen sowie 1900 Euro Erwerbsschaden
und 25 000 Euro Haushaltsführungsschaden.
Weiterhin noch eine Rente von 200 Euro monatlich.
Oberlandesgericht Hamm
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