Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch nach dem

ärztlichen Attest.

Wer mit Kindern Ball spielt, muss immer damit rechnen, dass er schmerzhaft von Bällen getroffen wird. Auch wenn es schon größere Kinder sind. Es ist auch schwer nachzuweisen, dass man einem Mitspieler absichtlich verletzen will. Ä.a. OLG Oldenburg Ein elfjähriges Kind für auf dem Gehweg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung. Als er eine Straße überqueren wollte, stieß der Junge mit einer Frau zusammen, die von links kam. Die wurde dabei schwer am Knie verletzt. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet heute noch unter den Folgen. Sie klagte auf Schmerzensgeld. Das Landgericht sprach ihr dieses auch zu. Der Klägerin wurden 25 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen sowie 1900 Euro Erwerbsschaden und 25 000 Euro Haushaltsführungsschaden. Weiterhin noch eine Rente von 200 Euro monatlich. Oberlandesgericht Hamm
nach Sturz aus dem Karussell Anspruch auf Schmerzensgeld Ein 15 jähriges Kind erhielt nach dem Sturz aus einem Karussell 5000 Euro Schmerzensgeld. Am Tag des Unfalls war der 15 jährige 12 Jahre alt und auch geistig behindert. Den Eltern wurde aber ein Mitverschulden unterstellt. Denn der Vater selbst hatte den Sicherheitsbügel geschlossen. Da dieser aber so um den Jungen geschlossen wurde, so dass noch Platz zwischen Kind und Bügel war, konnte dieser während der Fahrt herausrutschen. Das Personal des Freizeitparks hätte aber den Sitz des Sicherheitsbügel kontrollieren müssen. Und daher wurde auch ein Schmerzensgeld zugesprochen. Das Kind verletzte sich schwer am Knie. Das Mitverschulden der Eltern des Klägers wurde mit 2/3.bewertet. Oberlandesgericht Oldenburg,
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Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich auch

nach dem ärztlichen Attest.

Wer mit Kindern Ball spielt, muss immer damit rechnen, dass er schmerzhaft von Bällen getroffen wird. Auch wenn es schon größere Kinder sind. Es ist auch schwer nachzuweisen, dass man einem Mitspieler absichtlich verletzen will. Ä.a. OLG Oldenburg Ein elfjähriges Kind für auf dem Gehweg entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung. Als er eine Straße überqueren wollte, stieß der Junge mit einer Frau zusammen, die von links kam. Die wurde dabei schwer am Knie verletzt. Sie musste mehrmals operiert werden und leidet heute noch unter den Folgen. Sie klagte auf Schmerzensgeld. Das Landgericht sprach ihr dieses auch zu. Der Klägerin wurden 25 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen sowie 1900 Euro Erwerbsschaden und 25 000 Euro Haushaltsführungsschaden. Weiterhin noch eine Rente von 200 Euro monatlich. Oberlandesgericht Hamm
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