Bei einer 66-jährigen Frau trat nach einer Myelographie, der keine vollständige Aufklärung
vorangegangen war, eine inkomplette Querschnittslähmungunterhalb auf. Ihr wurden
aufgrund der diversen Dauerschäden 100 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt
(Entscheidung des LG Bayreuth).
“Das Oberlandesgericht Köln hat einem 41-jährigen Familienvater Schadenersatz- und
Schmerzensgeldansprüche zugesprochen, der sich beim Besuch einer Indoor-Spielhalle
nach einem missglückten Salto auf einer Trampolinanlage das Genick gebrochen hatte
und seitdem querschnittgelähmt ist.
Die Betreiber der Spielhalle wurden verpflichtet, sämtliche Schäden des Mannes in Höhe
von 70 % zu tragen; allerdings muss der 41-Jährige sich ein eigenes Mitverschulden von
30 % anrechnen lassen.”
Hohe Querschnittslähmung bei einem 3 1/2 Jahre alten Kind
Dauerschäden: Querschnittslähmung mit schwersten Folgen
Gericht: LG Kiel (614 000 Euro Schmerzensgeld)
Querschnittslähmung bei 34 Jahre alten Mann
LG Aschaffenburg (€ 100.000,00 Schmerzensgeld)
Querschnittslähmung bei 75 Jahre alten Mann
Stationäre Behandlung: 15 Monate
Gericht: OLG Koblenz (20. 000,00 Euro Schmerzensgeld)
Verletzung: Inkomplette Querschnittslähmung bei 73 Jahre alten Frau Gericht: OLG
Hamm ( € 20.000,00 Schmerzensgeld)
Ein junger Mann rannte zum Ufer und machte einen Kopfsprung ins Wasser. Da das
Wasser nicht tief genug war, verletzte er sich schwer. Er was querschnittsgelähmt. Er
verklagte die Stadt auf 70 000 Euro Schmerzensgeld.
Das Landgericht wies die Klage ab. Auch mit der Berufung hatte er keinen Erfolg. Es
konnte keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht festgestellt werden. Denn es
waren Warnschilder angebracht. Wer trotz Schilder badet oder ins Wasser springt,
handelt auf eigene Gefahr. Gerade bei einem Kopfsprung, wenn das Ufer vorher nicht
untersucht wird. ä.a. OLG Oldenburg
Querschnittslähmung
Eine komplette sensomotorische Querschnittslähmung mit einer damit
einhergehenden völligen Blasen- und Mastdarmlähmung rechtfertigt die
Festsetzung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 200 000 Euro.
Verletzung: Komplette Rückenmarks-Querschnittslähmung mit vollständiger
Lähmung des Rumpfes und des Unterleibs. Dauer und Umfang der Behandlung:
5 Wochen bewusstlos, 7 Wochen bei ständiger Dauerbeatmung akute
Lebensgefahr, insgesamt 32 Monate Krankenhaus Dauerschaden:
Atmungsbeinträchtigung, posttraumatische Epilepsie, Depressionen, Rollstuhl
Gericht, OLG Köln 150.000 Euro und 300 Euro monatliche Rente
Schmerzensgeld bei schwerer Querschnittslähmung
Für bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzungen kommt ein
Schmerzensgeld von 250.000 EUR in der Regel nur bei einer schweren
Querschnittslähmung vom Hals an abwärts (Tetraplegie) in Betracht. OLG
Hamm
Verkehrssicherungspflicht beim Spazierengehen mit mehreren Hunden
Wer für andere Hunde ausführt, muss die Tiere so halten, dass diese keine
Gefahr für andere Hunde und Menschen bilden. Eine Frau führte 3 Hunde aus.
Die Hunde waren angeleint. Trotzdem sprang einer der Hunde eine Passantin an.
Sie bekam vom Gericht das Schmerzensgeld zugesprochen. Denn sie hätte das
Hochspringen des Hundes mit einem festen Griff verhindern müssen.
Oberlandesgericht Hamm.
Hund ist tot
Ein Hund wurde von einem Traktor überfahren und kam dann ums Leben. Die
Hundehalterin forderte Entschädigung. Sie gab an, unter Depressionen gelitten zu
haben, da der Schock so groß war. Das Gericht sprach ihr aber nur
Schadensersatz für den materiellen Schaden zu, nicht für seelische Schäden.
Bundesgerichtshof
Kein Schadensersatz nach Sturz von der Bierbank
Wer in einem Bierzelt auf eine Bierbank steigt und dabei wieder herunterfällt, hat
keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Klägerin
verlangte Schmerzensgeld von ihrem Bekannten, der sie auf die Bierbank bat.
OLG Hamm
Ein Autofahrer fuhr einem anderen Fahrer nach einem Streit wegen einer
verengenden Fahrspur hinterher. Er bedrängte ihn von hinten, bis beide Autos
zum Stehen kamen. Er stieg aus und klopfte wütend gegen das Auto. Der
betroffene Fahrer fühlte sich bedroht, blieb im Auto sitzen und fuhr langsam los.
Er fuhr dabei über den Fuß des Autofahrers, weswegen dieser dann auf
Schmerzensgeld und Schadensersatz klagte. Ein Anspruch auf Ersatz von
Schäden besteht nicht. Landgericht Karlsruhe.
Weil Mitarbeiter über mehrere Wochen während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber
überwacht worden sind, verlangte ein Mitarbeiter daraufhin Schmerzensgeld. Der
Arbeitgeber begründete die Überwachung damit, dass es Sabotagehandlungen
gab. Er informierte die Mitarbeiter aber nicht über die Videoüberwachung.
Die Schadensersatzklage wurde aber zurückgewiesen. Landesarbeitsgericht
Sachsen-Anhalt,
Eine Frau lief bei einer Tagung gegen eine Glaswand. Das in einem
Gebäude, das auch überwiegend aus Glas besteht. Sie verletzte sich im
Gesicht. Die Geschädigte verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld
vom Veranstalter, da dieser seiner Verkehrssicherungspflicht nicht
nachgekommen ist. Ihre Klage auf Schmerzensgeld hatte keinen Erfolg.
Landgericht Essen
Eine Frau wollte in eine Bahn einsteigen und stürzte dabei. Der Wagon war
wesentlich tiefer als der Bahnsteig. Sie verletzte sich und forderte
Schmerzensgeld. Dieser Höhenunterschied war nicht erkenntlich und auch die
Haltgriffe waren schlecht gekennzeichnet. Die Bahn behauptete durch die
Haltegriffe sei ein Einstieg auch mit diesem Höhenunterschied nicht gefährlich.
Und sie bekam auch recht. Landgericht Hildesheim
Eine Patientin wurde wegen Brustkrebs operiert. Anschließend erhielt sie eine
Chemotherapie mit einem neuen Medikament, das besonders wirksam ist. Nach
dieser Behandlung verlor sie dauerhaft ihre Haare. Das Gericht musste klären, ob
es zum Behandlungszeitraum bereits Erkenntnisse darüber gab, dass mit
Haarverlust zu rechnen ist.
Und das konnte nachgewiesen werden. Auf dieser Grundlage sei die Klägerin vor
Einleitung der Chemotherapie fehlerhaft aufgeklärt worden. Patienten müssen vor
einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme wissen, worauf sie sich einlassen. Ä.a.
Oberlandesgericht Köln
Eltern verlangten Schmerzensgeld von einer Sachverständigen des Jugedamtes.
Das Jugendamt hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, aus welches dann auch
hervorging, dass die Eltern ihre Kinder misshandeln.
Die Kinder kamen in ein Pflegeheim. Später stellte sich aber heraus, dass die
Kinder an einer Erbkrankheit litten. Die Eltern bekamen recht. Das Gericht vertrat
die Ansicht, dass die Gutachterin Alternativursachen nicht berücksichtigt hat. Die
Gutachterin handelte also in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Sie muss nicht
persönlich einstehen. Oberlandesgericht Koblenz
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