Es ist höflich, bevor man ein Büro
betritt, an die Tür anzuklopfen. Man
sollte auch erst eintreten, wenn man
ein “Herein” hören kann.
Wenn nach dem Anklopfen nichts zu hören ist,
sollte man nochmals klopfen. Erst dann sollte man
versuchen, die Bürotür zu öffnen.
Stellt man fest, dass sich im Büro gerade Personen
unterhalten oder dass der Mitarbeiter gerade
anders beschäftigt ist, schließt man die Tür leise
wieder und wartet auf eine Aufforderung, das Büro
betreten zu dürfen.
Jedenfalls dann, wenn man davon ausgehen kann,
dass die Mitarbeiter im Büro gesehen haben, dass
jemand vor der Tür wartet.
Anklopfen an die Bürotür
Anklopfen an eine Bürotür sollte man
auch, wenn die Tür offensteht.
Bei öffentlichen Räumen (Wartezimmer usw.) muss
nicht angeklopft werden. Auch in Großraumbüros
ist es nicht üblich, anzuklopfen.
Ist man selbst Mitarbeiter in einem Gebäude mit
vielen Büroräumen, kann man bei seinen Kollegen
kurz anklopfen, einen Moment warten und dann
das Büro betreten.
Es sei denn, die Kollegen bestehen darauf, dass
immer auf ein “Herein” gewartet wird.
Wenn Kunden in einem Meetingraum warten und
die Tür ist zu oder angelehnt, klopft man kurz an
und geht dann hinein. Es muss nicht auf das
"Herein!" oder "Ja, bitte!" gewartet werden.
Will man gemeinsam durch eine Tür gehen, muss
die Rangfolge beachtet werden. Hier öffnet der
Gastgeber oder der Rangniedere die Tür und hält
dem Nachfolger die Tür zum Durchgehen auf.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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