Wie kann ein möglicher Erbe erfahren, ob Schulden vorhanden sind? Meistens nur über Verwandte und Bekannte. Banken, Versicherungen oder Behörden geben keine Auskunft.

Denn zum Zeitpunkt, ob man entscheiden soll,

dass Erbe anzunehmen oder auszuschlagen, ist

man eben noch kein Erbe und hat deswegen auch

keinen Auskunftsanspruch.

Wer das Erbe nicht ausgeschlagen hat oder es angenommen hat, hat aber trotzdem noch Möglichkeiten, dass er die Schulden nicht zahlen muss.

Er kann das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen.

Es wird beim zuständigen Gericht des Erblassers beantragt. Dazu muss man nachweisen, dass man Erbe geworden ist und eine Auflistung der bekannten Schulden mit einreichen. Das Insolvenzgericht möchte dann einen Erbschein sehen. Denn durch diesen weist man sein Erbe nach.

Nachlassinsolvenzverfahren, Kosten, Frist und Dauer

Auch Schulden können vererbt werden. Die Schulden gehen mit in den Nachlass.Rechtmäßige Erben können also Schulden vom Verstorbenen erben § 1967 BGB. Rechtmäßige Erben sind Personen, die Erbe durch Testament geworden sind, durch die gesetzliche Erbfolge oder, Personen, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben. Eine Erbschaft gilt als automatisch angenommen, wenn diese nicht ausgeschlagen wird. Das Nachlassgericht informiert den möglichen Erben und teilt ihm schriftlich mit, dass er das Erbe ausschlagen kann. Die Ausschlagung muss dann beim Nachlassgericht erfolgen. Hat der mögliche Erbe die Ausschlagungsfrist versäumt, ist er automatisch Erbe geworden. Hatte der Erblasser Schulden, hat er diese Schulden jetzt geerbt. Das können Schulden bei Banken, Versicherungen, Kaufhäusern und auch Privatpersonen sein.
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Es wird beim zuständigen Gericht des Erblassers beantragt. Dazu muss man nachweisen, dass man Erbe geworden ist und eine Auflistung der bekannten Schulden mit einreichen. Das Insolvenzgericht möchte dann einen Erbschein sehen. Denn durch diesen weist man sein Erbe nach.

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Auch Schulden können vererbt werden. Die Schulden gehen mit in den Nachlass.Rechtmäßige Erben können also Schulden vom Verstorbenen erben § 1967 BGB. Rechtmäßige Erben sind Personen, die Erbe durch Testament geworden sind, durch die gesetzliche Erbfolge oder, Personen, die das Erbe nicht ausgeschlagen haben. Eine Erbschaft gilt als automatisch angenommen, wenn diese nicht ausgeschlagen wird. Das Nachlassgericht informiert den möglichen Erben und teilt ihm schriftlich mit, dass er das Erbe ausschlagen kann. Die Ausschlagung muss dann beim Nachlassgericht erfolgen. Hat der mögliche Erbe die Ausschlagungsfrist versäumt, ist er automatisch Erbe geworden. Hatte der Erblasser Schulden, hat er diese Schulden jetzt geerbt. Das können Schulden bei Banken, Versicherungen, Kaufhäusern und auch Privatpersonen sein.
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