Testamentsvollstrecker Aufgaben Testamentvollstrecker, Aufgaben Pflichten , Vergütung, Kosten Testamentsvollstrecker Bei der Einhaltung des testamentarischen Willens können die Erben bei übereinstimmender Willensbildung den Willen des Erblassers unterlaufen. Und die Erfüllung von Auflagen und Teilungsanordnungen überwacht keine unabhängige Institution oder Person. Es besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere Testamentsvollstrecker zu ernennen, wobei die Bestimmung auch dem Gericht überlassen werden kann. Der Testamentsvollstrecker sorgt dann für die Verwaltung des Nachlasses, seiner Verteilung, Erfüllung der Vermächtnisse und Auflagen. Haben Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmt, ist der überlebende Ehegatte berechtigt, den ernannten Testamentsvollstrecker durch eine letztwillige Verfügung auszuwechseln, wenn die bedachten Erben dadurch nicht beeinträchtigt werden. OLG Hamm  Az.: 15 W 188/00. Unterbreitet der vom Erblasser eingesetzte Testamentsvollstrecker der Erbengemeinschaft konkrete und in  eigennützige Vorschläge zu einer im Testament ausgeschlossenen Nachlassauseinandersetzung, dann liegt darin eine seine Entlassung aus dem Amt rechtfertigende grobe Pflichtverletzung. Das Nachlassgericht hat in einem derartigen Fall einen Ersatzvollstrecker zu bestimmen. OLG Karlsruhe Aufgaben Testamsvollstrecker Die Testamentsvollstreckung kann sinnvoll sein, um geschäftlich unerfahrenen Erben zu helfen.  Bei mehreren Erben kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers außerdem Streit unter den Erben vermeiden. Hat der Erbe Auflagen oder Vermächtnisse angeordnet, an deren Erfüllung die Erben kein eigenes Interesse haben, kann der Testamentsvollstrecker die Vollziehung des Willens des Erblassers überwachen. Aufgaben Ein Testamentsvollstrecker fungiert dabei als eine Art Treuhänder, der so lange eingesetzt wird, bis alle Punkte des Testaments abgearbeitet sind bzw. das Erbe verteilt ist.  Testamentsvollstrecker Kosten, Vergütung, Aufgaben Geht es nur um  die Verteilung des Vermögens, erhält der Testamentsvollstrecker eine pauschale Vergütung, die sich nach der Schwierigkeit der Verwaltung und Abwicklung richtet. Sie liegt bei Vermögen von     * etwa 15.000 Euro bei 4 Prozent,    * etwa 100.000 Euro bei 3 Prozent,     * etwa 500.000 Euro bei 2 Prozent,     * über 500.000 Euro bei 1 Prozent des Nachlasswertes.   “Wenn das Original eines Testaments nicht mehr existiert, kann der Inhalt des Testaments auch durch eine Fotokopie bewiesen werden, wenn die Identität der Kopie mit dem Original nicht hinreichend bestritten wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Testamentvollstrecker, Aufgaben Pflichten , Vergütung, Kosten Erbrecht Pflichtteil Formulierung Testament Erbschaft Lebensversicherung Erbreihenfolge, wer erbt zuerst Testament erstellen, aufsetzen Testamentvollstrecker, Aufgaben, Kosten Erbrecht nichteheliche Kinder Echtheit Testament prüfen Kosten Testament Notar Testament Beurkundung und Aufbewahrung Berliner Testament Ehegatten Vermächtnis und Erbschaft Vorerbe und Nacherbe Testament handschriftlich Erbschaft Pflichtteil entziehen Erbvertrag, Testament Erbschaftssteuer, Freibeträge Erbe Gemeinschaftskonto Anfechtung Testament, Erbschaft Erbschein beantragen Erbschaft Anspruch auf Auskunft letzte Verfügung, Testament Erbschaft Bewertung Nachlass Erbrecht Lebenspartner mehrere Erben, Erbschaft Übernahme Bestattungskosten ARGE Erbrecht Adoptivkinder Schulden erben Steuerschulden erben  Haftung für Steuerschulden vom Erben Testament ändern  Testament unter Alkohol Ausschlagung Erbschaft Erbengemeinschaft auflösen mit den Neuregelungen 2012 Inhalt und Preis anzeigen! Ratgeber bestellen!