letzte Verfügung Testament
letzte Verfügung?
Als letztwillige Verfügung bezeichnet man das Testament.
Verfügungen von Todes wegen"?
Als Verfügungen von Todes wegen bezeichnet man das Testament und den
Erbvertrag.
Wann tritt der Erbfall ein?
Der Erbfall ist der Zeitpunkt, zu dem das Vermögen des Verstorbenen auf den oder
die Erben übergeht. Der Tod des Erblassers wird als Erbfall bezeichnet.
Auflage
Eine Auflage ist eine vom Erblasser dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer
auferlegte Verpflichtung, ohne dabei einer dritten Person eine Leistung zuzuwenden
(z. B. Grabpflege, Pflege von Tieren).
Um eine individuelle Erbfolge festzulegen, muss man den letzten Willen formulieren.
Das geschieht mit einer so genannten "Verfügung von Todes wegen". Dies kann ein
Testament oder ein Erbvertrag sein. Dort kann man grundsätzlich frei bestimmen,
was mit dem Vermögen nach Ihrem Tod passieren soll.
Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft bestimmt der Erblasser im
Testament oder im Erbvertrag, dass jemand erst dann Erbe wird, nachdem zuerst
ein anderer Erbe geworden ist.
Hat ein Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter
Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein.
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