Erbschaft Bewertung Nachlass
Erbschaft, Bewertung vom Nachlass, Aufteilung Erbmasse, Nachlass
Auch bei Immobilien richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach dem Verkehrswert.
Das ist der auf dem freien Markt erzielbare Preis.
Bewertung des Nachlasses
Wenn ein Steuerinländer Vermögen außerhalb von Deutschland besitzt, wird dieses
auch der Erbschaftsteuer unterworfen.
Grundsätzlich kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung, die Teilung des
Nachlasses verlangen. Ausnahmsweise kann aber dieses Recht für eine bestimmte Zeit
ausgeschlossen werden.
Ausnahmsweise ist die Aufhebung der Erbengemeinschaft vorübergehend
ausgeschlossen, wenn - die Erbteile wegen der zu erwartenden Geburt eines Miterben
unbestimmt sind.
Bei Immobilien gestaltet sich dies ähnlich, denn hier stellt der auf dem freien Markt
erzielbare Preis die Bewertungsgrundlage dar.
Wertpapiere, Lebensversicherung, Immobilien wie Mietshaus oder Eigenheim werden
als Grundlagen für die Wertermittlung dargestellt. Bei Wertpapieren ist das der Kurswert
am Todestag des Erblassers.
Nicht in Abzug zu bringen sind der Dreißigste, Vermächtnisse, Auflagen, und die
Erbschaftssteuer des jeweils Erb- und Pflichtteilsberechtigten. Es werden z. B. Geld,
Wertpapiere, Spareinlagen, auszahlbare Versicherungsleistungen u. ä. mit dem Betrag
bewertet, der zum Zeitpunkt des Todes oder des Nachlasses tatsächlich als
Verkehrswert vorhanden ist.
“Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Ehegatten in die
Steuerklasse I eingeordnet und unterliegen damit den niedrigsten Steuersätzen. Für
eingetragene Lebenspartner gelten diese Regelungen jedoch nicht. Eingetragene
Lebenspartner haben auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen einen Anspruch
darauf, bei der Erbschaftsteuer wie Ehegatten behandelt zu werden. Bundesfinanzhof “
“Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen,
der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche
Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich
allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der
Vergütungsanspruch”
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