1. "Wird ein "Hartz IV"-Empfänger wegen einer
Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt
aufgenommen, steht ihm für die Zeit seiner
Haft kein Arbeitslosengeld II zu. (Denn er wird
in der Anstalt versorgt)
Bei kurzer Haftdauer, in der Regel bis zu
sechs Monaten, übernimmt auf Antrag das
Sozialamt (nach dem SGB XII) die Miete. Bei
längerer Haftzeit nicht.
2."Empfänger von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz-IV-
Leistungen") haben keinen Anspruch auf
Übernahme der Kosten für die
Erstanschaffung eines PC.
3. Erhält ein Hartz IV-Empfänger Geld von
seinen Eltern zur Überbrückung von
finanziellen Engpässen, rechtfertigt dies
eine Neuberechnung des Bedarfs und die
Minderung der Hartz-IV-Bezüge durch das
Jobcenter. Sozialgericht Detmold"
4."Ein übergewichtiger Hartz IV-Empfänger hat
Anspruch auf ein Darlehen, damit er sich eine
neue Hose in Übergröße kaufen kann.
Sozialgericht Bremen
5. Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts
Dresden haben an Diabetes erkrankte
Arbeitslosengeld II Empfänger keinen Anspruch
auf mehr Zuschläge wegen Mehrbedarf.
6. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II darf nicht
abgelehnt werden, weil der Antragsteller
angeblich "über unklare Einkünfte verfügt
habe". Das Jobcenter muss ihm zeigen, wie er
Sozialleistungen bekommen kann und bei
Zweifeln selbst ermitteln. [Sozialgericht
Düsseldorf]
7."Erhält ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger
eine Erbschaft führt dies zu einer Kürzung der
Sozialleistungen, da es sich dabei um
Einkommen handelt, das auf die staatlichen
Leistungen anzurechnen ist. Sozialgericht
Koblenz.
8. Das Sozialgericht Freiburg entschied,
dass ein Darlehen für eine hinterlegte
Mietkaution nicht an das Jobcenter vom
ALG II Regelsatz zurückgezahlt werden
muss (Sozialgericht Freiburg).
9. Bisher war es so, dass die Übernahme von
Stromschulden von Hartz IV-Beziehern
insbesondere dann von den Jobcentern
abgelehnt werden konnte, wenn die
Energieschulden nach Auffassung des Amtes
"schuldhaft" zustande kamen. Das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in
Essen hat nun jedoch geurteilt, dass die
Leistungsträger die Energieschulden
übernehmen müssen, auch wenn der
Leistungsberechtigte die Schulden beim
Energielieferanten "schuldhaft" verursachte.
10. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
hat entschienden , dass die Angemessenheit
der Kosten der Unterkunft (KdU) der neuen
Wohnung keine Voraussetzung für den
Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten
bei Hartz IV ist.
11. Bezieher von Hartz IV-Leistungen müssen
die Fahrtkosten zur Ausübung des
Umgangsrechts nicht aus den laufenden
Arbeitslosengeld II Regelleistungen ansparen.
12. Bevor Grundsicherungsleistungen gewährt
werden, muss eigenes Vermögen aufgebraucht
werden.
13. Schadenersatzansprüche wegen eines
Nutzungsausfalls bei einem Auto werden
grundsätzlich auf Hartz-IV-Leistungen
angerechnet. Der Kläger hatte nach einem
Unfall von der Versicherung des Verursachers
rund 300 Euro Nutzungsausfallsentschädigung
für sein beschädigtes Auto erhalten. Im
folgenden Monat erhielt er daraufhin statt 342
Euro lediglich 42 Euro Hilfe zum
Lebensunterhalt. Diese Entschädigung zählt
wie andere Schadenersatzzahlungen zu den
Einkünften, die sich Hartz-IV-Empfänger
anrechnen lassen müssten. Eine
Ausnahmeregelung gebe es nur im Fall von
Schmerzensgeldansprüchen.
14. Man kann seinen Jobcenterbescheid
nicht pauschal all seine prüfen lassen, weil
man meint, dass etwas nicht stimmt. Wenn
man der Meinung ist, dass etwas nicht
stimmt, muss man konkret benennen, wo
man einen Fehler vermutet oder welche
Berechnung nicht stimmt.
15. Ein Jobcenter in Deutschland lehnt die
Übernahme der Kosten für Mathenachhilfe ab,
weil diese länger als 2 Monate dauerten. Es
wurde aber dazu verurteilt dien monatlichen
Kosten von 78 Euro für die Nachhilfe zu
übernehmen.
16. Es ist nicht verfassungswidrig, wenn
das Jobcenter einen Hartz 4 Empfänger
seine Regelleistungen für 3 Monate um 10
Prozent kürzt. So geschehen, weil ein
Leistungsempfänger einen Termin versäumt
hat.
Die Kürzung betrifft schließlich nicht nur den
Regelbedarf für den Lebensunterhalt, sondern
die gesamte Regelleistung. In dieser sind auch
andere Posten enthalten (Miete,
Haushaltsgeräte, andere Waren,
Dienstleistungen, Verkehr usw.) Somit ist das
Existenzminimum nicht gefährdet.
17. Das Jobcenter muss einem Hartz 4
Empfänger einen Mehrbedarf anerkennen,
wenn er stark untergewichtig ist, weil er in
Folge einer Krankheit so viel Gewicht verloren
hat. So jemand braucht besondere Kost und
Ernährung. Es reicht ein Attest vom Arzt, dass
Untergewicht besteht.
18. Jobcenter haben das Recht, von einem
Leistungsempfänger zu verlangen, dass er
einen vorzeitigen Antrag auf Rente stellt. Das
aber nur, wenn die Rente nicht so sehr durch
die vorzeitige Antragstellung gemindert wird,
dass zusätzlich und ständig ergänzende
Leistungen vom Amt beantragen werden
müssen, so dass der Lebensunterhalt nicht
gefährdet ist. Die Rente aber reichen würde,
wenn der Renteneintritt abgewartet wird.
Sozialgericht Duisburg.
19. Energiewerke (Strom- und Gasversorger)
müssen Barüberweisungen akzeptieren. Das
gilt für die monatlichen Abschläge, die Hartz 4
Empfänger zahlen, weil sie kein Konto haben.
Sie können also nicht darauf bestehen, dass
Stromzahlungen nur per Abbuchung möglich
sind. Bundesgerichtshof,
20. Erhält eine Mutter Hartz 4 und beantragt
das auch für ihr Kind, erhält sie keine
Leistungen, wenn die Mutter mit einem Mann
in einer Lebensgemeinschaft wohnt und dieser
über ausreichend Einkommen verfügt. Der
Stiefvater muss in diesem Fall für den
Unterhalt vom Kind aufkommen. Zwar ist der
leibliche Vater vorrangig für den Unterhalt
verantwortlich, wenn dieser aber nicht zahlt
oder nicht zahlen kann, muss es der
Stiefvater, bevor Hartz 4 geleistet wird.
Bundessozialgericht,
21. Die Arbeitsagentur zwang einer
Buchhalterin eine Maßnahme auf, in der sie
Einblicke in verschiedene Jobs erhalten
sollte. So zum Beispiel auch: Metalltechnik,
Holz und Lagerarbeiten. Da sie Diplom-
Ingenieurin war, empfand sie das als reine
Schikane. Sie nahm an diesen Kursen nicht
teil.
Richter urteilten, dass diese Maßnahmen den
Zweck der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
nicht erfüllen würden und sogar als
rechtswidrig einzustufen sind.
Erstmalig hatte damit ein Sozialgericht
entschieden, dass Erwerbslose sich auch
vorher schon gegen Sinnlos-maßnahmen
wehren können und nicht erst dann, wenn
wegen der Nichteilnahme Kürzungen und
Sperrungen der Leistungen drohen.
Ihr Arbeitslosengeld musste weiter gezahlt
werden.
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