Langzeitarbeitslose müssen jede zumutbare
legale Beschäftigung annehmen
Ein Hilfebedürftiger, muss jede zumutbare
Arbeit aufnehmen, die geeignet ist,
Bedürftigkeit zu vermeiden oder den
Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt
einzugliedern.
Von der Zumutbarkeit ausgenommen sind
Arbeiten zu denen der erwerbsfähige
Hilfebedürftige von seinen Kräften her nicht in
der Lage ist, diese auszuführen, deren
Ausübung die Erziehung eines Kindes
gefährden würde.
Die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren ist
ein anerkannter Grund für den Ausschluss
einer zumutbaren Arbeit.
Auch die Bezahlung unter dem
Mindestlohn kann ein Grund sein, eine
Arbeit abzulehnen.
Die Erziehung eines über 3 Jahre alten Kindes
ist in der Regel nicht gefährdet, wenn unter
Berücksichtigung der familiären Verhältnisse
die Betreuung des Kindes in einer
Tageseinrichtung oder in einer Tagespflege
sichergestellt ist. Die Agentur für Arbeit und
das Jobcenter sollen darauf hinwirken, dass
Alleinerziehenden eine Tagesbetreuung
vorrangig angeboten wird.
Zumutbare Arbeiten sind auch
Erwerbstätigkeiten und Maßnahmen zur
Eingliederung in den Arbeitsmarkt - die nicht
dem Beruf oder der zuletzt ausgeübten
Erwerbstätigkeit entsprechen, - die in Hinblick
auf den gelernten Beruf und der erworbenen
Qualifikation als geringwertiger anzusehen sind
- deren Beschäftigungsort weiter entfernt vom
Wohnort ist als ein früherer Beschäftigungsort
deren Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als
bei bisherigen Beschäftigungen.
Zumutbarkeit
Langzeitarbeitslose müssen jede zumutbare
legale Beschäftigung annehmen, auch wenn
diese nicht ihrer Qualifikation oder ihrer
bisherigen Tätigkeit entspricht.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter können
aber nicht auffordern, einen Mini- Job oder
Ähnliches anzunehmen. Die Vermittlung in
Leiharbeit ist zumutbar. Die angebotene Arbeit
muss nicht angenommen werden, wenn der
Lohn 30% unter Tarif liegt. - ab dem 7. Monat
das Nettoeinkommen abzüglich
Werbungskosten niedriger als das
Arbeitslosengeld ist, - die Hin- und Rückfahrt
länger als 2,5 Stunden dauert. Bei
Beschäftigungen unter 6 Stunden gelten 2
Stunden.
Wenn keine Familie/Kinder vorhanden ist, ist
ab dem 4. Monat der Arbeitslosigkeit ein
Umzug zumutbar. Es gibt weitere
Ausnahmeregelungen, z. B. können Eltern
die Vermittlung in eine Schichtarbeit
ablehnen.
Genau so können gesundheitliche
Einschränkungen ein Grund für eine Ablehnung
sein. In den ersten drei Monaten der
Arbeitslosigkeit ist eine Stelle für
Arbeitslosengeldbeziehende nicht zumutbar,
wenn der Arbeitslohn niedriger ist als 80% des
letzten Bruttolohns, nach dem das
Arbeitslosengeld berechnet wird.
Eine Bezahlung unter dem normalen Tariflohn
oder ortsüblichen Standards ist legitim.
Lediglich ein "Verstoß gegen die guten Sitten",
beziehungsweise gegen ein geltendes Gesetz
wird nicht akzeptiert.
Aus personenbezogenen Gründen ist eine
Beschäftigung einem Arbeitslosen
insbesondere nicht zumutbar, wenn das
daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich
niedriger ist als das der Bemessung des
Arbeitslosengeldes zugrunde liegende
Arbeitsentgelt.
Urteile: Infolge der Arbeitslosigkeit war ein
Mediziner über mehrere Monate hinweg nicht
mehr in der Lage, seinen
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem
Kind aus früherer Ehe nachzukommen. Seine
geschiedene Ehefrau erstattete Strafanzeige
wegen vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung.
Das Gericht hielt einen Berufswechsel in eine
Hilfsarbeitertätigkeit z.B. Bauberufe, Gartenbau
oder Gastronomie für zumutbar, wenn keine
Aussicht besteht, im erlernten Beruf wieder
unterzukommen. Urteil des LG Stuttgart
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit
von 30 Stunden die Woche grundsätzlich
hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die
Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann
ihnen Hartz4 um 30 Prozent gekürzt werden,
urteilte das Bundessozialgericht in Kassel.
Hartz 4 - welche Arbeit
ist zumutbar?
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nur 8,30 € statt 12,90 €
bis
Hartz IV
RECHT - GESETZE - SOZIALES