Urlaubsgeld wird üblicherweise im Urlaubsmonat für den
Urlaub aufgebraucht. Der angemessene Zeitraum wäre
dann ein Monat.
Ist das Urlaubsgeld so hoch, dass der sozialrechtliche
Bedarf überschritten wird, darf der Betrag nur in dem
Monat angerechnet werden, in dem er ausgezahlt wurde.
Das kann dazu führen, dass in diesem einem Monat,
dann kein Hartz 4 ausgezahlt wird. Früher wurde das
Urlaubsgeld auf mehrere Monate aufgeteilt. Das hält das
BSG aber für rechtswidrig. Das Bundessozialgericht.
Weihnachtsgeld wird zum großen Teil im Dezember
verbraucht bzw. in dem Monat, in dem man es erhält. Der
"angemessene Zeitraum" ist ein Monat. Als Einkommen
gelten grundsätzlich alle Geldeinnahmen des
Antragstellers und aller Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft sowie alle Einnahmen, die als in
Geld messbare Werte zählen, die während des
Bewilligungszeitraumes erzielt werden.
Dazu gehören: Einnahmen aus Arbeit, Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld, Lohnnachzahlungen, Arbeitslosengeld,
Krankengeld, Kindergeld, Unterhaltsleistungen,
Steuererstattungen, Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung, Kapital- und Zinserträge sowie
Eigenheimzulage. Auch Lottogewinne fallen unter
Einkommen.
Die Weihnachtsbeihilfe gibt es bundesweit nur für
Heimbewohner die unter das SGB XII fallen. In SGB II
(Alg2) gibt es das nicht.
Wenn einzelne Kommunen Beihilfen gewähren sind das
individuelle Entscheidungen der Gemeindeverwaltungen.
Nur einige wenige Kommunen zahlen eine
Weihnachtsbeihilfe (Weihnachtsgeld).
Das sind die, denen es finanziell besser geht, als andere
Gemeinden. Die wenigsten Städte und Gemeinden
können sich ein Weihnachtsgeld erlauben.
Sozialausgaben durch gestiegene Kosten für Unterkunft
und Heizung der Langzeitarbeitslosen werden immer
höher.
Hartz 4 und Anrechnung Urlaubsgeld
10 Euro Grenze
Einnahmen, die 10 Euro innerhalb eines Kalendermonats
nicht übersteigen, sind gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-Vo
nicht anzurechnen. Bisher wurden Beträge von 50 Euro
pro Jahr nicht angerechnet. Somit wurde der Beitrag auf
120 Euro im Jahr erhöht.
Pflegekinder
Einnahmen für Pflegekinder sind bereits ab dem dritten
Kind und nicht, wie bisher, ab dem vierten Kind,
entsprechend anzurechnen, vgl. § 11a Abs. 3 Nr. 1 SGB
II.
Einnahmen aus einer Tagespflege sind gem. § 11a Abs. 3
Nr. 2 SGB II komplett anzurechnen, bisher erfolgte keine
Anrechnung.
Anrechnung Einkommen auf Hartz 4 (Urlaubsgeld)
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind anzurechnende
Einkommen. Einmalige Einnahmen sind in dem Monat zu
berücksichtigen, in dem sie anfallen.
Heute wird die Weihnachtsbeihilfe nur noch an die Personen gezahlt, welche Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen. Alle Arbeitslosen mit
der Beihilfe Hartz IV oder nur Hartz 4 Empfänger erhalten keine Weihnachtsbeihilfe.
Sozialgeldempfänger gelten nicht als arbeitslos, da sie nicht als vermittelbar gelten.
Wie hoch die Weihnachtsbeihilfe ist hängt von einzelnen Gemeinden und Städten ab. Im Durchschnitt sind es aber nicht mehr als 40 Euro pro
Haushaltsmitglied. Sozialhilfeempfänger und Personen mit Anspruch auf Grundsicherung sollten bei ihrem Amt nachfragen, ob Weihnachtshilfe gezahlt
wird und ob es beantragt werden kann.
Anrechnung
Urlaubsgeld
Hartz IV
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