Das Auto eines Hartz 4 Empfängers
wird nur in sehr seltenen Einzelfällen
als verwertbares Vermögen angesetzt.
Denn jeder Hartz 4 Empfänger hat auch
Freibeträge für Vermögen.
Eine Ausnahme wäre, wenn ein Mitglied der
Familie (was als Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4
gilt) das Auto für berufliche Zwecke nutzt oder die
Unterhaltung durch andere Personen übernommen
wird.
Man sollte überlegen, ob es vor der Beantragung
von Hartz4 nicht sinnvoll ist, das Auto zu
verkaufen, weil dann der Verkaufserlös, wenn er
das geschützte Vermögen nicht übersteigt, auf
dem Konto als Notreserve bleiben darf.
Wird das eigene Auto erst nach der Beantragung
von Hartz verkauft, muss der Verkaufserlös erst
aufgebraucht werden.
Aber auch hier gibt es Freibeträge.
Empfänger von Hartz 4 dürfen ein Auto im Wert
von bis zu 7500 Euro behalten.
Wenn das dem Amt nicht genügt, muss es
selbst ein Wertgutachten in Auftrag geben und
auch die Kosten übernehmen.
Auch ein Auto gilt als Vermögen und wird bei der
Antragstellung von Hartz 4 berücksichtigt. Für ein
Auto gilt ein Freibetrag von 7500 Euro. Hat das
Auto einen höheren Wert müsste es verkauft
werden und der Differenzbetrag würde auf die
Hartz 4 Leistung angerechnet werden.
Dieser Freibetrag gilt pro Person. Allerdings
verdoppelt sich dieser Freibetrag nicht, wenn ein
Paar Hartz 4 bezieht. Es ist also nicht so, dass das
Paar dann einen Freibetrag von 15 000 Euro hätte.
Jeder kann ein Auto mit 7500 Euro Wert haben.
Beide dürfen aber nicht ein Auto zusammen haben,
dass mehr als 7500 Euro Wert hat.
Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen
Damit haben Gerichte in Einzelfällen
entschieden, dass die Grenze von 5000 Euro zu
niedrig ist.
Diese Höchstgrenze gilt für die meisten Ämter.
Liegt der Verkaufswert darüber, wird je nach
Einzelfall entschieden, ob das Auto noch als
angemessen gilt oder nicht. Jedes erwerbsfähige
Mitglied innerhalb einer anerkannten
Bedarfsgemeinschaft darf ein angemessenes
Auto besitzen.
Dieses Auto wird dann bei der Antragstellung
nicht zu dem anrechenbaren Vermögen des
Bedürftigen hinzugerechnet. Nicht zum
Vermögen zählt ein Pkw, sofern dieser nicht
mehr als 7.500 Euro wert ist. Ein teureres
Fahrzeug ist ausnahmsweise erlaubt, wenn viele
Personen mitfahren müssen oder wenn das Auto
lange vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit
angeschafft wurde.
Bei Langzeitarbeitslosen wird ein
"angemessenes" Auto nicht angerechnet.
Liegt der Verkaufswert darüber [über 7.500
Euro], wird je nach Einzelfall entschieden, ob
das Fahrzeug noch als angemessen gilt oder
nicht.
Die Mitarbeiter der Jobcenter sollen dann prüfen,
wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist, wie viele
Autos die Gemeinschaft insgesamt hat und wie
alt die Fahrzeuge sind. Der Gesetzgeber hat das
eigene Auto zum geschützten Vermögen von
Hilfeempfängern erklärt, das keinen Einfluss auf
den Anspruch von Hartz 4 hat.
Ein Empfänger von Hartz 4 muss seinen
Mittelklassewagen im Wert von ca. 10.000 EUR
nicht verkaufen. Sozialgericht Aurich.
Das Gericht hielt das Fahrzeug für
"angemessen". Es sei wenig sinnvoll, dieses Auto
gegen ein "geringwertiges, damit im Zweifel aber
reparaturanfälligeres" Fahrzeug einzutauschen.
Auch Arbeitslose sollen über ein Auto verfügen,
damit sie zu einer Arbeitsstelle fahren können.
Denn gerade Arbeitslose müssen auch Jobs
annehmen, die weit von ihrem Wohnort entfernt
sind.
Die Wertermittlung des Autos kann online erstellt
werden. Es gibt Anbieter im Internet bei denen
man nach bestimmte Dateneingaben (Daten aus
dem KFZ Brief usw.) den Wert angezeigt
bekommt. Das kann dann dem Amt vorgelegt
werden. Manchmal reicht auch ein
Ankaufsangebot eines möglichen Käufers.
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