Damit haben Gerichte in Einzelfällen entschieden, dass die Grenze von 5000
Euro zu niedrig ist.
Diese Höchstgrenze gilt für die meisten Ämter. Liegt der Verkaufswert
darüber, wird je nach Einzelfall entschieden, ob das Auto noch als
angemessen gilt oder nicht. Jedes erwerbsfähige Mitglied innerhalb einer
anerkannten Bedarfsgemeinschaft darf ein angemessenes Auto besitzen.
Dieses Auto wird dann bei der Antragstellung nicht zu dem anrechenbaren
Vermögen des Bedürftigen hinzugerechnet. Nicht zum Vermögen zählt ein
Pkw, sofern dieser nicht mehr als 7.500 Euro wert ist. Ein teureres Fahrzeug
ist ausnahmsweise erlaubt, wenn viele Personen mitfahren müssen oder
wenn das Auto lange vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit angeschafft wurde.
Bei Langzeitarbeitslosen wird ein "angemessenes" Auto nicht angerechnet.
Liegt der Verkaufswert darüber [über 7.500 Euro], wird je nach Einzelfall
entschieden, ob das Fahrzeug noch als angemessen gilt oder nicht.
Die Mitarbeiter der Jobcenter sollen dann prüfen, wie groß die
Bedarfsgemeinschaft ist, wie viele Autos die Gemeinschaft insgesamt hat und
wie alt die Fahrzeuge sind. Der Gesetzgeber hat das eigene Auto zum
geschützten Vermögen von Hilfeempfängern erklärt, das keinen Einfluss auf
den Anspruch von Hartz 4 hat.
Ein Empfänger von Hartz 4 muss seinen Mittelklassewagen im Wert von ca.
10.000 EUR nicht verkaufen. Sozialgericht Aurich.
Das Gericht hielt das Fahrzeug für "angemessen". Es sei wenig sinnvoll,
dieses Auto gegen ein "geringwertiges, damit im Zweifel aber
reparaturanfälligeres" Fahrzeug einzutauschen.
Auch Arbeitslose sollen über ein Auto verfügen, damit sie zu einer
Arbeitsstelle fahren können. Denn gerade Arbeitslose müssen auch Jobs
annehmen, die weit von ihrem Wohnort entfernt sind.
Die Wertermittlung des Autos kann online erstellt werden. Es gibt Anbieter im
Internet bei denen man nach bestimmte Dateneingaben (Daten aus dem KFZ
Brief usw.) den Wert angezeigt bekommt. Das kann dann dem Amt vorgelegt
werden. Manchmal reicht auch ein Ankaufsangebot eines möglichen Käufers.
Wenn das dem Amt nicht genügt, muss es selbst ein Wertgutachten in Auftrag
geben und auch die Kosten übernehmen.
Auch ein Auto gilt als Vermögen und wird bei der Antragstellung von Hartz 4
berücksichtigt. Für ein Auto gilt ein Freibetrag von 7500 Euro. Hat das Auto
einen höheren Wert müsste es verkauft werden und der Differenzbetrag
würde auf die Hartz 4 Leistung angerechnet werden.
Dieser Freibetrag gilt pro Person. Allerdings verdoppelt sich dieser Freibetrag
nicht, wenn ein Paar Hartz 4 bezieht. Es ist also nicht so, dass das Paar dann
einen Freibetrag von 15 000 Euro hätte. Jeder kann ein Auto mit 7500 Euro
Wert haben. Beide dürfen aber nicht ein Auto zusammen haben, dass mehr
als 7500 Euro Wert hat. Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen
Das Auto eines Hartz 4 Empfängers wird nur in sehr seltenen Einzelfällen als
verwertbares Vermögen angesetzt. Denn jeder Hartz 4 Empfänger hat auch
Freibeträge für Vermögen.
Eine Ausnahme wäre, wenn ein Mitglied der Familie (was als
Bedarfsgemeinschaft bei Hartz 4 gilt) das Auto für berufliche Zwecke nutzt oder
die Unterhaltung durch andere Personen übernommen wird.
Man sollte überlegen, ob es vor der Beantragung von Hartz4 nicht sinnvoll ist,
das Auto zu verkaufen, weil dann der Verkaufserlös, wenn er das geschützte
Vermögen nicht übersteigt, auf dem Konto als Notreserve bleiben darf.
Wird das eigene Auto erst nach der Beantragung von Hartz verkauft, muss der
Verkaufserlös erst aufgebraucht werden.
Aber auch hier gibt es Freibeträge.
Empfänger von Hartz 4 dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7500 Euro
behalten.
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