Heizkosten
Die angemessenen Heizkosten
Es werden 1,- € bis 1,80 Euro je qm berechnet.
Es kann aber im Einzelfall je nach Gemeinde
und Stadt zu Abweichungen kommen.
Wenn die Miete über der angemessenen
Größe liegt, kann das Jobcenter den
Hilfeempfänger auffordern, die
Wohnungsausgaben dadurch zu senken, dass
Teile der Wohnung untervermietet werden oder
dass der Hartz 4 Empfänger in eine kleinere
Wohnung umziehen muss.
Hartz 4 und angemessene Heizkosten
Haushaltsgröße und der Heizkostenbetrag, der
als angemessen gilt:
1 – 2 Personen 557,00 €/Jahr - 46,00 €/mtl.
3 – 4 Personen 722,00 €/Jahr - 60,00 €/mtl.
5 und mehr Personen 836,00 €/Jahr - 70,00
€/mtl.
An Nebenkosten werden auch
übernommen:
- Gebühren für Kanalisation
- Müllabfuhr
- Treppenbeleuchtung
- an Wohnungsbaugesellschaften zu
zahlende
Nutzungsgebühren
- Verwaltungskosten
- Hausmeisterkosten
- Straßenreinigungskosten
- Kosten der Grubenleerung
- Schornsteinreinigung
- Wasserschaden- und
Hauspflichtversicherung.
Ein Kabelanschluss wird von der Kommune
nicht bezahlt. Ausnahme: Der Vermieter ist
nicht bereit, den Kabelanschluss von den
Nebenkosten auszuschließen und dem Mieter
ein Wahlrecht einzuräumen.
Hartz-IV-Empfänger können Anspruch auf
Erstattung auch ungewöhnlich hoher
Heizkosten haben. Das ist dann der Fall,
wenn wegen des schlechten baulichen
Zustands der Wohnung eine Senkung der
Heizkosten nicht möglich oder nicht zumutbar
ist. Bundessozialgericht Kassel
Jährliche Nachzahlungen werden auch
übernommen, wenn insgesamt der
Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Andernfalls liegt unwirtschaftliches Verhalten
vor, dann muss die Nachzahlung selbst
geleistet werden. Das kann auch der Fall sein,
wenn der Vermieter oder der Energieversorger
schon zu wenig Vorauszahlungen verlangt hat.
Bei den angemessenen Heizkosten sind die
quadratmeterbezogenen Richtwerte nur
Eckdaten, viel wichtiger sind die im Einzelfall
gegebenen Vorkommnisse, wie z.B. Alter der
Heizanlage, Dämmung und die Lage der
Wohnung. Das gilt auch für Heizkosten bei
selbstbewohnten, angemessenen
Hauseigentum bzw. bei einer selbstbewohnten
angemessenen Eigentumswohnung.
Deswegen muss auch im Antrag auf
Übernahme der Heizkosten immer die
Heizungsart angegeben werden.
"Allein aus der Überschreitung von
Durchschnittswerten lässt sich die
Unangemessenheit der Heizkosten nicht
einfach so begründen. Es müssen konkrete
Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein
unwirtschaftliches Beheizen des Bedürftigen
hinweisen." (LSG Niedersachsen-Bremen)
Für den Zeitraum in dem die tatsächlichen
Unterkunftskosten berücksichtigt werden,
müssen auch die tatsächlichen Heizkosten
berücksichtigt werden, eine Reduktion auf
Pauschalen entsprechend der
Heizkostenrichtlinie ist nicht zulässig.
Sozialgericht Aurich
Im Rahmen von Hartz 4 werden auch
Leistungen für die Unterkunft übernommen. Es
werden grundsätzlich nur die Kosten
übernommen, die für den jeweiligen Einzelfall
angemessen sind. Bei der Beurteilung, welche
Kosten im jeweiligen Einzelfall angemessen
sind, wird die reale Lage auf dem
Wohnungsmarkt ebenso berücksichtigt, wie
die Größe und Zusammensetzung der
Haushaltsgemeinschaft.
Die Heizkosten werden bis zu einer
Höchstgrenze dem Bedarf zugerechnet und
somit übernommen.
Die Heizkosten bemessen sich nach der
Anzahl der Personen des Haushaltes und
einer Flächenbezugsgröße. Angemessen sind
diese Heizkosten grundsätzlich mit 1,66 € /
pro m².
Diese sind Bestandteil der Regelleistung und
nicht der Heizkosten. Eine Kürzung der
Heizkosten ohne Prüfung eines
unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter
Heranziehung pauschaler Richtwerte ist nicht
zulässig.
Hartz 4 Empfänger sollten in ihrer Abrechnung
immer genau prüfen, wie hoch die
Preissteigerungen sind. Und wie viel
tatsächlich nur auf Verbrauch zurückzuführen
sind.
Heizkosten und
Nebenkosten
Corona
empfehlenswert
nur 8,30 € statt 12,90 €
bis
Hartz IV
RECHT - GESETZE - SOZIALES