Jährliche Nachzahlungen werden auch übernommen, wenn insgesamt der Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird. Andernfalls liegt unwirtschaftliches Verhalten vor, dann muss die Nachzahlung selbst geleistet werden. Das kann auch der Fall sein, wenn der Vermieter oder der Energieversorger schon zu wenig Vorauszahlungen verlangt hat. Bei den angemessenen Heizkosten sind die quadratmeterbezogenen Richtwerte nur Eckdaten, viel wichtiger sind die im Einzelfall gegebenen Vorkommnisse, wie z.B. Alter der Heizanlage, Dämmung und die Lage der Wohnung. Das gilt auch für Heizkosten bei selbstbewohnten, angemessenen Hauseigentum bzw. bei einer selbstbewohnten angemessenen Eigentumswohnung. Deswegen muss auch im Antrag auf Übernahme der Heizkosten immer die Heizungsart angegeben werden. "Allein aus der Überschreitung von Durchschnittswerten lässt sich die Unangemessenheit der Heizkosten nicht einfach so begründen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein unwirtschaftliches Beheizen des Bedürftigen hinweisen." (LSG Niedersachsen-Bremen) Für den Zeitraum in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, müssen auch die tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt werden, eine Reduktion auf Pauschalen entsprechend der Heizkostenrichtlinie ist nicht zulässig. Sozialgericht Aurich Im Rahmen von Hartz 4 werden auch Leistungen für die Unterkunft übernommen. Es werden grundsätzlich nur die Kosten übernommen, die für den jeweiligen Einzelfall angemessen sind. Bei der Beurteilung, welche Kosten im jeweiligen Einzelfall angemessen sind, wird die reale Lage auf dem Wohnungsmarkt ebenso berücksichtigt, wie die Größe und Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft. Die Heizkosten werden bis zu einer Höchstgrenze dem Bedarf zugerechnet und somit übernommen. Die Heizkosten bemessen sich nach der Anzahl der Personen des Haushaltes und einer Flächenbezugsgröße. Angemessen sind diese Heizkosten grundsätzlich mit 1,66 € / pro m². Diese sind Bestandteil der Regelleistung und nicht der Heizkosten.

Eine Kürzung der Heizkosten ohne Prüfung eines

unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter

Heranziehung pauschaler Richtwerte ist nicht zulässig.

Hartz 4 Empfänger sollten in ihrer Abrechnung immer

genau prüfen, wie hoch die Preissteigerungen sind. Und

wie viel tatsächlich nur auf Verbrauch zurückzuführen

sind.

Hartz 4 und angemessene Heizkosten

Die angemessenen Heizkosten Es werden 1,- € bis

1,80 Euro je qm berechnet. Es kann aber im Einzelfall

je nach Gemeinde und Stadt zu Abweichungen

kommen. Wenn die Miete über der angemessenen

Größe liegt, kann das Jobcenter den Hilfeempfänger

auffordern, die Wohnungsausgaben dadurch zu

senken, dass Teile der Wohnung untervermietet

werden oder dass der Hartz 4 Empfänger in eine

kleinere Wohnung umziehen muss.

Hartz 4 und angemessene Heizkosten Haushaltsgröße und der Heizkostenbetrag, der als angemessen gilt: 1 – 2 Personen 557,00 €/Jahr - 46,00 €/mtl. 3 – 4 Personen 722,00 €/Jahr - 60,00 €/mtl. 5 und mehr Personen 836,00 €/Jahr - 70,00 €/mtl. An Nebenkosten werden auch übernommen: Gebühren für Kanalisation - Müllabfuhr - Treppenbeleuchtung an Wohnungsbaugesellschaften zu zahlende Nutzungsgebühren Verwaltungskosten - Hausmeisterkosten - Straßenreinigungskosten Kosten der Grubenleerung Schornsteinreinigung Wasserschaden- und Hauspflichtversicherung. Ein Kabelanschluss wird von der Kommune nicht bezahlt. Ausnahme: Der Vermieter ist nicht bereit, den Kabelanschluss von den Nebenkosten auszuschließen und dem Mieter ein Wahlrecht einzuräumen. Hartz-IV-Empfänger können Anspruch auf Erstattung auch ungewöhnlich hoher Heizkosten haben. Das ist dann der Fall, wenn wegen des schlechten baulichen Zustands der Wohnung eine Senkung der Heizkosten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bundessozialgericht Kassel
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bis 1,80 Euro je qm berechnet. Es kann aber im

Einzelfall je nach Gemeinde und Stadt zu

Abweichungen kommen. Wenn die Miete über der

angemessenen Größe liegt, kann das Jobcenter

den Hilfeempfänger auffordern, die

Wohnungsausgaben dadurch zu senken, dass

Teile der Wohnung untervermietet werden oder

dass der Hartz 4 Empfänger in eine kleinere

Wohnung umziehen muss.

Hartz 4 und angemessene Heizkosten Haushaltsgröße und der Heizkostenbetrag, der als angemessen gilt: 1 – 2 Personen 557,00 €/Jahr - 46,00 €/mtl. 3 – 4 Personen 722,00 €/Jahr - 60,00 €/mtl. 5 und mehr Personen 836,00 €/Jahr - 70,00 €/mtl. An Nebenkosten werden auch übernommen: Gebühren für Kanalisation - Müllabfuhr - Treppenbeleuchtung an Wohnungsbaugesellschaften zu zahlende Nutzungsgebühren Verwaltungskosten - Hausmeisterkosten - Straßenreinigungskosten Kosten der Grubenleerung Schornsteinreinigung Wasserschaden- und Hauspflichtversicherung. Ein Kabelanschluss wird von der Kommune nicht bezahlt. Ausnahme: Der Vermieter ist nicht bereit, den Kabelanschluss von den Nebenkosten auszuschließen und dem Mieter ein Wahlrecht einzuräumen. Hartz-IV-Empfänger können Anspruch auf Erstattung auch ungewöhnlich hoher Heizkosten haben. Das ist dann der Fall, wenn wegen des schlechten baulichen Zustands der Wohnung eine Senkung der Heizkosten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Bundessozialgericht Kassel
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet der Unterhaltspflichtige mit seinem gesamten Vermögen ­ im Falle des Elternunterhalts sind jedoch bestimmte Vermögensbestandteile freigestellt. Der eigengenutzte Pkw, selbstbewohntes Wohneigentum müssen nicht verwertet werden, um Unterhalt zahlen zu können, ebenso sind vermögenswirksam angelegte Gehaltsbestandteile geschützt. Es bleibt im Falle des Elternunterhalts zusätzlich bis zu 25.000 EUR Vermögen anrechnungsfrei. Wenn kein Wohneigentum vorhanden ist, erhöht sich dieser Betrag auf 75.000,00 EUR. Diese Summen gelten allerdings nur insoweit, als dass dieses Vermögen bei Eintritt der Unterhaltspflicht bereits vorhanden ist. Ausgenommen bleibt auch Vermögen, - das aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur Gründung eines Hausstandes gewährt wird,. Gegenstände, die zur Aufnahme oder zur Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, Familien- und Erbstücke, deren Veräußerungen für den Hilfesuchenden oder seine Familie eine besondere Härte bedeuten würde, Gegenstände, die zur Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen und deren Besitz kein Luxus ist , ein kleines Hausgrundstück, besonders ein Familienheim, wenn der Hilfesuchende das Hausgrundstück allein oder zusammen mit Angehörigen, denen es nach seinem Tode weiter zur Wohnung dienen soll, ganz oder teilweise bewohnt,.
Jährliche Nachzahlungen werden auch übernommen, wenn insgesamt der Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird. Andernfalls liegt unwirtschaftliches Verhalten vor, dann muss die Nachzahlung selbst geleistet werden. Das kann auch der Fall sein, wenn der Vermieter oder der Energieversorger schon zu wenig Vorauszahlungen verlangt hat. Bei den angemessenen Heizkosten sind die quadratmeterbezogenen Richtwerte nur Eckdaten, viel wichtiger sind die im Einzelfall gegebenen Vorkommnisse, wie z.B. Alter der Heizanlage, Dämmung und die Lage der Wohnung. Das gilt auch für Heizkosten bei selbstbewohnten, angemessenen Hauseigentum bzw. bei einer selbstbewohnten angemessenen Eigentumswohnung. Deswegen muss auch im Antrag auf Übernahme der Heizkosten immer die Heizungsart angegeben werden. "Allein aus der Überschreitung von Durchschnittswerten lässt sich die Unangemessenheit der Heizkosten nicht einfach so begründen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein unwirtschaftliches Beheizen des Bedürftigen hinweisen." (LSG Niedersachsen- Bremen) Für den Zeitraum in dem die tatsächlichen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, müssen auch die tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt werden, eine Reduktion auf Pauschalen entsprechend der Heizkostenrichtlinie ist nicht zulässig. Sozialgericht Aurich Im Rahmen von Hartz 4 werden auch Leistungen für die Unterkunft übernommen. Es werden grundsätzlich nur die Kosten übernommen, die für den jeweiligen Einzelfall angemessen sind. Bei der Beurteilung, welche Kosten im jeweiligen Einzelfall angemessen sind, wird die reale Lage auf dem Wohnungsmarkt ebenso berücksichtigt, wie die Größe und Zusammensetzung der Haushaltsgemeinschaft. Die Heizkosten werden bis zu einer Höchstgrenze dem Bedarf zugerechnet und somit übernommen. Die Heizkosten bemessen sich nach der Anzahl der Personen des Haushaltes und einer Flächenbezugsgröße. Angemessen sind diese Heizkosten grundsätzlich mit 1,66 € / pro m². Diese sind Bestandteil der Regelleistung und nicht der Heizkosten.

Eine Kürzung der Heizkosten ohne Prüfung eines

unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter

Heranziehung pauschaler Richtwerte ist nicht

zulässig. Hartz 4 Empfänger sollten in ihrer

Abrechnung immer genau prüfen, wie hoch die

Preissteigerungen sind. Und wie viel tatsächlich

nur auf Verbrauch zurückzuführen sind.

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