Widerspruch gegen Hartz 4 Bescheid
Dienstaufsichtsbeschwerde
Oft benehmen sich Sachbearbeiter vom Jobcenter
so, dass sie abfällige oder beleidigende
Äußerungen ablassen oder unbegründet
Leistungen vorenthalten. Dann hat der
Hilfesuchende die Möglichkeit einer
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter.
Diese kann er mündlich oder schriftlich stellen.
Damit kann dann die Ablehnung eines
Sachbearbeiters wegen Besorgnis der
Befangenheit geltend gemacht werden.
Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wird an den
Leiter des Jobcenters gerichtet.
Wenn jemand Gründe hat, dass Sachbearbeiter ihr
Amt nicht "unparteiisch" ausüben, kann man den
Amtsleiter bzw. wenn das auf diesen selbst zutrifft
die jeweilige Aufsichtsbehörde (z.B. der
Regierungspräsident) benachrichtigen. Dann kann
ein anderer Sachbearbeiter zugewiesen werden.
Er ist verpflichtet, den Widerspruch schriftlich
aufzunehmen (§ 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Überprüfen Sie den Inhalt vor Ihrer Unterschrift
und lassen sich eine Kopie davon geben.
Besser ist ein schriftlicher Widerspruch. Er muss
keine Begründung enthalten. Sie können so
zumindest die Frist einhalten. Begründungen sollten
Sie aber nachliefern, denn sie können für den
Erfolg entscheidend sein.
Die Entscheidung erfolgt in Form eines
Widerspruchsbescheides, gegen den nur noch in
Form einer Klage vor dem Sozialgericht
vorgegangen werden kann.
Sie können auch einen Rechtsanwalt beauftragen,
und Beratungs- und Prozesskostenhilfe
beantragen.
Widerspruch Hartz 4 Bescheid
Sie müssen auch Widerspruch einlegen, um eine
Einstweilige Anordnung zu stellen (oder klagen zu
können). Denn um diese stellen zu können,
braucht es ein streitiges Rechtverhältnis (VwGO §
123 Abs. 1 Satz 2).
Nur wenn Sie erfolgreich Widerspruch einlegen,
erhalten Sie auch Hartz 4 für die Vergangenheit.
Ansonsten müssen Sie notfalls einen neuen
Antrag stellen. Diese Frist ist bindend, wenn unter
dem Ablehnungsbescheid eine so genannte
Rechtsmittelbelehrung bzw.
"Rechtsbehelfsbelehrung" steht. Sie beginnt mit
den Worten: "Gegen diesen Bescheid ist
Widerspruch zulässig". Sollte keine
Rechtsmittelbelehrung darunter stehen, haben Sie
ein Jahr Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt,
können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand verlangen.
Sie können Widerspruch auch gegen eine
mündliche Ablehnung eines Hartz 4 Bescheides
einlegen. Es ist jedoch sinnvoll, sich eine
mündliche Ablehnung schriftlich bestätigen zu
lassen. Den Widerspruch können Sie mündlich
beim Sachbearbeiter stellen.
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