Wer ALG 2 bezieht kann also 100 Euro
dazuverdienen, ohne dass dieses Geld auf
Hartz 4 angerechnet wird. Einkommen,
welches darüber liegt, wird, wie oben
angegeben, teilweise angerechnet.
Allerdings können man vom Jobcenter trotz
Minijob zu Eingliederungsmaßnahmen
verpflichtet werden. Wird das verweigert, weil
ansonsten der Minijob nicht ausgeübt werden
kann, kann das zu Sanktionen führen.
Insbesondere dann, wenn durch die Teilnahme
an der Maßnahme die Vermittlungschancen
deutlich gesteigert werden können.
Auch wer ein Minijob hat, ist weiterhin
verpflichtet, sich um eine Beschäftigung zu
bemühen, mit der die Hilfebedürftigkeit
verringert werden kann oder wegfällt.
Ein Minijob führt also nicht dazu, dass ein
Hartz 4 Empfänger von Weiterbildungskursen
oder anderen Eingliederungsmaßnahmen
befreit ist. Ebenso muss sich der Hartz 4
Emfpänger weiterhin um eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
bemühen.
Das Amt kann trotzdem weiterhin
Vermittlungsvorschläge unterbreiten, die auch
angenommen werden müssen.
“Ämter dürfen zu hohe Auszahlungen an einen
Hartz-IV-Empfänger nicht mit späteren
Leistungen verrechnen, sondern müssen diese
im normalen Verwaltungsweg zurückfordern.
Sozialgericht Wiesbaden.”
Freibeträge für Erwerbstätige:
Der Grundfreibetrag beträgt 100 EUR gem. §
11b Abs. 3 SGB II.
Die Erwerbstätigenfreibeträge gliedern sich
gem. § 11b Abs. 4 SGB II in drei Stufen:
1. Stufe Freibetrag von 20 % für das
Einkommen von 100,- € – bis 1000,- € (max.
900 €)
2. Stufe Freibetrag von 10 % für das
Einkommen von 1000,- € - 1200,- € (max. 200
€)
3. Stufe Freibetrag von 10 % für das
Einkommen von 1200,- € - 1500,- € (max. 300
€) bei mindestens einem minderjährigen Kind.
Bei der geringfügigen Beschäftigung, den sog
450 Euro Jobs oder Mini-Jobs ergeben sich
keine Besonderheiten für die
Einkommensanrechnung auf das
Arbeitslosengeld 2.
Hartz 4 - Minijob
Hinzuverdienst
Corona
empfehlenswert
nur 8,30 € statt 12,90 €
bis
Hartz IV
RECHT - GESETZE - SOZIALES