Das Jobcenter übernimmt die gesamten Kosten für den Ausflug. Nicht übernommen wird ein Taschengeld, das Eltern ihrem Kind eventuell mitgeben möchten. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Das Bildungspaket beinhaltet eine Lernförderung für Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.

Das Bildungspaket stellt Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben

bereit.

Es besteht ein Anspruch auf Teilhabe am Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden Es werden etwa Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe übernommen.

Das Jobcenter ist zuständig für Familien, die Bürgergeöd beziehen. So

bekommen die Familien sämtliche Leistungen des Bildungspakets von

einer Stelle.

Empfänger von Bürgergeld erhalten die Pauschalen für Bildung automatisch und ohne gesonderten Antrag. Im Rahmen der Nachhilfe müssen die Schulen bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist. Erst dann können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Leistungsberechtigte, die Bürgergeld, Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten oder Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind. Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII beziehen und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.

Bildungspaket für Kinder vom Jobcenter

Mit dem Bildungspaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungspaket. Sie können teilnehmen an Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport in Vereinen und Gruppen. Außerdem können mit dem Bildungspaket Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Ein Kind kann nun bei Ausflügen mitmachen, die Schule oder Kita organisieren, etwa bei Theaterbesuche, Besuchen von Ausstellungen, Besichtigungen von Burgen oder bei sonstigen Freizeitveranstaltungen der Schule oder Kita. Ausflüge: Bei ein- und mehrtägigen Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen.
Soziale Teilhabe / Kultur, Sport: Der bisherige Betrag von 10 Euro monatlich wird auf 15 Euro erhöht. Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Nur für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig mitbeantragt. Ausnahmsweise ist die nachträgliche Erstattung von Geldern, die das Kind bzw. seine Eltern schon verauslagt haben, dann möglich, wenn die Sach- oder Dienstleistungen unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt oder erbracht werden konnten.
Persönlicher Schulbedarf: Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr anerkannt. Das Geld wird im August und im Februar automatisch gezahlt. Schülerbeförderung: Fallen Aufwendungen für Schülerbeförderung an, werden sie übernommen - auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt; der Eigenanteil entfällt. Aufwendungen für Mittagessen in Kita und Schule: Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege.
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Das Jobcenter übernimmt die gesamten Kosten für den Ausflug. Nicht übernommen wird ein Taschengeld, das Eltern ihrem Kind eventuell mitgeben möchten. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Das Bildungspaket beinhaltet eine Lernförderung für Schüler, die das Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.

Das Bildungspaket stellt Schulbedarf wie Stifte,

Hefte, Wasserfarben bereit.

Es besteht ein Anspruch auf Teilhabe am Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden Es werden etwa Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe übernommen.

Das Jobcenter ist zuständig für Familien, die

Bürgergeöd beziehen. So bekommen die

Familien sämtliche Leistungen des

Bildungspakets von einer Stelle.

Empfänger von Bürgergeld erhalten die Pauschalen für Bildung automatisch und ohne gesonderten Antrag. Im Rahmen der Nachhilfe müssen die Schulen bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist. Erst dann können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Wer kann diese Leistungen erhalten?

Leistungsberechtigte, die Bürgergeld, Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten oder Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind. Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII beziehen und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen oder Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.
Mit dem Bildungspaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungspaket. Sie können teilnehmen an Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport in Vereinen und Gruppen. Außerdem können mit dem Bildungspaket Lernmaterialien und Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule bezuschusst werden. Ein Kind kann nun bei Ausflügen mitmachen, die Schule oder Kita organisieren, etwa bei Theaterbesuche, Besuchen von Ausstellungen, Besichtigungen von Burgen oder bei sonstigen Freizeitveranstaltungen der Schule oder Kita. Ausflüge: Bei ein- und mehrtägigen Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen.
Soziale Teilhabe / Kultur, Sport: Der bisherige Betrag von 10 Euro monatlich wird auf 15 Euro erhöht. Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Nur für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig mitbeantragt. Ausnahmsweise ist die nachträgliche Erstattung von Geldern, die das Kind bzw. seine Eltern schon verauslagt haben, dann möglich, wenn die Sach- oder Dienstleistungen unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt oder erbracht werden konnten.
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