Das Jobcenter übernimmt die gesamten Kosten für den Ausflug. Nicht
übernommen wird ein Taschengeld, das Eltern ihrem Kind eventuell
mitgeben möchten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld
beziehen.
Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder
und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum
Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht
18 Jahre alt sind.
Das Bildungspaket beinhaltet eine Lernförderung für Schüler, die das
Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist.
Das Bildungspaket stellt Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben
bereit.
Es besteht ein Anspruch auf Teilhabe am Mittagessen für Kinder, die Kitas,
Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten
angeboten werden
Es werden etwa Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder
Teilnahmegebühren für die Flötengruppe übernommen.
Das Jobcenter ist zuständig für Familien, die Bürgergeöd beziehen. So
bekommen die Familien sämtliche Leistungen des Bildungspakets von
einer Stelle.
Empfänger von Bürgergeld erhalten die Pauschalen für Bildung automatisch
und ohne gesonderten Antrag. Im Rahmen der Nachhilfe müssen die
Schulen bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder die
Versetzung gefährdet ist. Erst dann können Eltern Nachhilfe aus dem
Bildungspaket beantragen.
Wer kann diese Leistungen erhalten?
Leistungsberechtigte, die Bürgergeld, Wohngeld nach dem WoGG oder
Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen und noch keine 25 Jahre alt
sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten oder Kind in einer
Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.
Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB
XII beziehen und eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule
besuchen oder Kind in einer Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege sind.
Bildungspaket für Kinder vom Jobcenter
Mit dem Bildungspaket werden Kinder und Jugendliche aus
Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert.
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen
Rechtsanspruch auf das Bildungspaket. Sie können teilnehmen
an Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und
Schule, bei Musik, Sport in Vereinen und Gruppen.
Außerdem können mit dem Bildungspaket Lernmaterialien und
Beförderungskosten bei Besuch einer weiterführenden Schule
bezuschusst werden.
Ein Kind kann nun bei Ausflügen mitmachen, die Schule oder
Kita organisieren, etwa bei Theaterbesuche, Besuchen von
Ausstellungen, Besichtigungen von Burgen oder bei sonstigen
Freizeitveranstaltungen der Schule oder Kita.
Ausflüge:
Bei ein- und mehrtägigen Ausflüge von Schulen, Kitas und
Kindertagespflege werden die Kosten übernommen.
Soziale Teilhabe / Kultur, Sport:
Der bisherige Betrag von 10 Euro monatlich wird auf 15 Euro
erhöht. Ausreichend ist ein Nachweis, aus dem sich die
Teilnahme an einer Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht
in einer Musikschule) ergibt.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auf eine
gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen
verzichtet. Nur für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter
Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets
gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf
Bürgergeld als gleichzeitig mitbeantragt.
Ausnahmsweise ist die nachträgliche Erstattung von Geldern, die
das Kind bzw. seine Eltern schon verauslagt haben, dann
möglich, wenn die Sach- oder Dienstleistungen unverschuldet
nicht rechtzeitig beantragt oder erbracht werden konnten.
Persönlicher Schulbedarf:
Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 195 Euro pro Schuljahr
anerkannt. Das Geld wird im August und im Februar automatisch gezahlt.
Schülerbeförderung:
Fallen Aufwendungen für Schülerbeförderung an, werden sie übernommen -
auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb
des Schulverkehrs berechtigt; der Eigenanteil entfällt.
Aufwendungen für Mittagessen in Kita und Schule:
Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und
Kindertagespflege.
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