Hartz 4 und Schwangerschaft
Schwangere Frauen erhalten Zuschüsse zu
Hartz 4.
Wer schwanger ist, darf sich auch eine eigene
Wohnung nehmen und kann vom Jobcenter
nicht gezwungen werden, wieder bei den
Eltern zu wohnen.
Handelt es sich dabei um eine Wohnung mit
einer angemessenen Miete, muss das
Jobcenter auch die Kosten dafür
übernehmen.
Eine Schwangerschaft ist ein Grund für einen
Umzug.
Ob es der Auszug bei den Eltern ist oder der
Einzug in eine größere Wohnung.
Auch die Umzugskosten müssen dann vom
Jobcenter übernommen werden, wenn diese
vor dem Umzug beantragt werden.
Wenn Eltern aber ein Haus haben und es
darin eine abgeschlossene Wohneinheit gibt,
welche die schwangere Tochter nutzen
könnte, wird vom Jobcenter geprüft, ob eine
Auszug trotzdem notwendig ist und somit
bezahlt wird.
Allerdings wird nachgefragt, ob nicht noch
Kleidung vorhanden ist, wenn es sich nicht
um das erste Kind handelt.
12 - 8 Wochen vor dem Geburtstermin steht
Schwangeren eine Erstausstattung für das
Baby zu.
Benötigt eine Hilfebedürftige
Schwangerschaftsbekleidung in Größen, die
nicht handelsüblich sind, besteht Anspruch auf
Zahlung eines zusätzlichen Betrages als
Darlehen.
Das Jobcenter kann verlangen, dass die
Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest
oder eine Hebamme bestätigt wird.
Übernimmt die Mutter nach der Geburt die
Pflege und Erziehung alleine, hat sie zudem
einen Anspruch auf den Mehrbedarf für
Alleinerziehende.
Mehrbedarf und Schwangerschaftsbedarfe
für Auszubildende
Auszubildende können gem. § 27 Abs. 2 SGB
II den Mehrbedarfen und auch
Erstausstattungen für Bekleidung und
Erstausstattung bei Schwangerschaft und
Geburt erhalten.
Schwangere Hartz 4 Empfängerinnen erhalten
nach der 12. Schwangerschaftswoche Kosten
für einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % der
Regelleistung. Die Zahlung beginnt mit dem
Beginn der 13. Schwangerschaftswoche und
endet mit dem Tag der Geburt.
Mit der Gewährung des Mehrbedarfs werden
erhöhte Aufwendungen abgegolten, die
typischerweise mit der Schwangerschaft
verbunden sind.
Dieser Mehrbedarf muss aber beantragt
werden. Gegebenfalls wird die Vorlage des
Mutterpasses verlangt.
Genauso kann Schwangerschaftsbekleidung
beantragt werden.
Üblicherweise wird gebraucht:
1 Mantel/Jacke
1 Umstandskleid
1 Freizeit-/Jogginganzug
2 Umstandshosen
2 Umstandsblusen
2 Pullover
* 1 Paar Schuhe
* 2 Unterhemden
* 7 Schlüpfer
* 1 Umstandsmieder
* 2 Umstandsbüstenhalter
* 2 Still-Büstenhalter
* 2 Umstandsstrumpfhosen
* 4 Nachthemden
* 1 Bademantel/Morgenrock
* 1 Umstandsbadeanzug
Reinigungsbedarf
Es wird aber u.U. auch geprüft, ob der
Kindesvater zahlungsfähig ist. Denn dieser ist
vorrangig verpflichtet für diese Hilfen
aufzukommen. Schwangerschaftsbekleidung
wird nicht rückwirkend bewilligt.
Was auch nachvollziehbar ist.
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