Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige
Leistungen, die rechtzeitig vor dem Abschluss
eines Mietvertrages beantragt werden müssen.
Zu den Umzugskosten gehören: die Kosten durch
eine Umzugsfirma, Renovierungskosten, die in der
alten Wohnung anfallen, wenn der Mieter laut
Mietvertrag dafür aufkommen muss, Inserate für
Wohnungsgesuche am neuen Wohnort,
Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um
Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es
müssen mehrere Termine an einem Tag vereinbart
werden).
Diese Kosten werden aber nur übernommen,
wenn prinzipiell auch ein Anspruch auf
Sozialleistungen besteht.
Oder, dass die Übernahme dieser Umzugskosten
dazu führt, dass man aus Sozialleistungen
herausfällt, weil ein Job in einer anderen Stadt
angenommen werden kann.
Urteil:
Eine Junge Frau wanderte nach Madeira aus. Der
Traum von schönen Leben platzte jedoch.
Deswegen wollte sie als Hartz 4 Empfängerin
zurück nach Deutschland. Sie beantragte
Umzugskosten für den Transport ihrer Habe.
Aber Umzugskosten werden nur übernommen, bei
einem Umzug von einer größeren in eine kleinere
Wohnung. Und das nur, nach eine Scheidung oder
bei Gehbehinderung. Umzugskosten werden also
nicht übernommen, wenn es sich um einen
Neuanfang in Deutschland handelt. Diese Kosten
müssen dann aus eigener Tasche gezahlt werden.
Sozialgericht Mainz
So soll dem Arbeitslosen die Möglichkeit
gegeben werden, sich nach einer
preisgünstigeren Bleibe umzusehen. Allerdings
muss das Jobcenter darüber informieren,
welche Anforderungen an eine "angemessene"
Wohnung gestellt werden, und dass
entsprechende Bemühungen nachzuweisen
sind.
Wird diese Aufklärung versäumt, muss das
Jobcenter von der korrekten Belehrung an für
weitere sechs Monate die höheren Aufwendungen
tragen. (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz)
Will ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger eine neue
Wohnung beziehen, muss er vorab beim
Jobcenter, ob sie den neuen Satz für die Miete
übernimmt. Nur wenn die neue Miete angemessen
ist, kann die Genehmigung durch das Jobcenter
auch nach dem Einzug eingeholt werden.
(Bayerisches Landessozialgericht)
“Ist bei einem Bezieher von Hartz IV ein Umzug in
eine teurere Wohnung notwendig (z.B. wegen
Schimmelbildung in der bisherigen Wohnung),
muss das Jobcenter die höheren Kosten für die
neue Wohnung auch ohne vorherige Zustimmung
zum Umzug tragen. Sozialgericht Dortmund.”
Urteile Hartz 4
Jobcenter muss Umzugskosten übernehmen
“Hartz IV-Empfänger müssen Kosten für einen
Umzug möglichst gering halten, das heißt in der
Regel muss ein Wohnungswechsel
selbstorganisiert durchgeführt werden.
Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aus
Altersgründen oder einer vorliegenden
Behinderung kommt eine Kostenübernahme für
ein professionelles Umzugsunternehmen durch
den Grundsicherungsträger in Betracht.
Bundessozialgericht”
“Empfänger von Hartz IV-Leistungen haben
keinen Anspruch darauf, die örtlichen
Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug in
eine andere Wohnung mit höheren – noch
angemessenen – Kosten auszuschöpfen.
Landessozialgericht Thüringen.”
Evtl. Übernachtungskosten inf.
Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und Rückreise
an einem Tag nicht zu schaffen sind. Übernahme
der Mietkaution, evtl. Maklergebühren für die neue
Wohnung, Beihilfe für Einrichtungsgegenstände
(z.B.: Gardinen, Bodenbeläge).
Einem Bezieher von Alg II steht das Grundrecht
auf Freizügigkeit zu. Er darf also umziehen, wann
immer er will.
Hat man eine schriftliche Zusage vom Jobcenter
bezüglich der Mietkostenübernahme, und ist auch
die Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist
das Jobcenter an diese Zusage gebunden und
muss den Umzug erlauben.
Das Jobcenter muss bei einem nicht
notwendigen Umzug allerdings keine mit dem
Umzug verbundenen Kosten zahlen und es
muss nur die bisher zu zahlende Miete tragen.
Wer ohne Genehmigung des Jobcenters umzieht
bekommt max. die vorherigen Kosten der
Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe und auch
kein Darlehen für eine Mietkaution gewährt.
Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung und
Unterzeichnung des neuen Mietvertrages sollte
immer mit dem Amt geklärt sein, ob in der neuen
Wohnung auch alle Kosten übernommen werden.
Das alte Jobcenter muss der
Notwendigkeit des Umzugs zustimmen
- das neue Jobcenter (in einer anderen Stadt)
sollte bestenfalls die Angemessenheit der neuen
Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags
anerkennen, wenn das nicht möglich ist, sollte die
Wohnung wenigstens den
Angemessenheitskriterien des neuen Jobcenters
entsprechen
- das alte Jobcenter muss sich zu Umzugskosten
und allen damit verbundenen Aufwendungen
äußern - das neue Jobcenter muss sich zur
Kaution äußern - das Jobcenter kann mehrere
Kostenvoranschläge für den Umzug verlangen.
Sollte das Jobcenter die Spedition nicht zahlen,
sollten Sie zumindest mehrere Angebote für das
Umzugsauto vorlegen können.
Private Gründe für einen Umzug
Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs,
Umzug nach Scheidung (der Partner der auszieht),
Gesundheitliche Gründe.
Diese sind nachzuweisen durch Atteste/
Gutachten. In der Regel wird hier nur ein Umzug
innerhalb der Kommune übernommen!
In der Wohnsituation begründete Umstände
Verlust des bisherigen Wohnraumes. Wer
allerdings seine Wohnung kündigt, ohne eine neue
vertraglich zugesichert zu haben, ist für seine
Obdachlosigkeit selbst verantwortlich.
Berufliche Gründe:
Die Aufnahme einer Arbeit. Allerdings handelt es
sich hier um eine Kann-Leistung, liegt also im
Ermessen des Jobcenters. Kein Grund ist: Umzug
wegen besserer Jobchancen in anderen Städten,
Umzug, um seiner Familie näher zu sein, Umzug
wegen Mietmängeln: Diese sind eine
privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem
Vermieter und dem Mieter.
Höhe der übernommenen Umzugskosten durch
das Jobcenter
Ein Umzug sollte in Selbsthilfe oder durch
Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen
organisiert und durchgeführt werden. In diesem
Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten
die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und
Umzugskartons sowie eine Pauschale für die
Verpflegung mithelfender Familienangehöriger
oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.
Wenn die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 in einer
zu "teuren" Wohnung leben, müssen sie umziehen
und das Jobcenter übernimmt für eine
Übergangszeit von sechs Monaten auch höhere
Wohnkosten.
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