Es handelt sich bei Umzugskosten um
einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor dem
Abschluss eines Mietvertrages beantragt
werden müssen.
Zu den Umzugskosten gehören: die Kosten
durch eine Umzugsfirma, Renovierungskosten,
die in der alten Wohnung anfallen, wenn der
Mieter laut Mietvertrag dafür aufkommen muss,
Inserate für Wohnungsgesuche am neuen
Wohnort, Fahrtkosten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen
Wohnort zu besichtigen (es müssen mehrere
Termine an einem Tag vereinbart werden).
Diese Kosten werden aber nur
übernommen, wenn prinzipiell auch ein
Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
Oder, dass die Übernahme dieser
Umzugskosten dazu führt, dass man aus
Sozialleistungen herausfällt, weil ein Job in
einer anderen Stadt angenommen werden
kann.
Urteil:
Eine Junge Frau wanderte nach Madeira aus.
Der Traum von schönen Leben platzte jedoch.
Deswegen wollte sie als Hartz 4 Empfängerin
zurück nach Deutschland. Sie beantragte
Umzugskosten für den Transport ihrer Habe.
Aber Umzugskosten werden nur
übernommen, bei einem Umzug von einer
größeren in eine kleinere Wohnung. Und das
nur, nach eine Scheidung oder bei
Gehbehinderung. Umzugskosten werden also
nicht übernommen, wenn es sich um einen
Neuanfang in Deutschland handelt. Diese
Kosten müssen dann aus eigener Tasche
gezahlt werden. Sozialgericht Mainz
So soll dem Arbeitslosen die Möglichkeit
gegeben werden, sich nach einer
preisgünstigeren Bleibe umzusehen.
Allerdings muss das Jobcenter darüber
informieren, welche Anforderungen an eine
"angemessene" Wohnung gestellt werden,
und dass entsprechende Bemühungen
nachzuweisen sind.
Wird diese Aufklärung versäumt, muss das
Jobcenter von der korrekten Belehrung an für
weitere sechs Monate die höheren
Aufwendungen tragen. (Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz)
Will ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger eine
neue Wohnung beziehen, muss er vorab beim
Jobcenter, ob sie den neuen Satz für die Miete
übernimmt. Nur wenn die neue Miete
angemessen ist, kann die Genehmigung durch
das Jobcenter auch nach dem Einzug
eingeholt werden. (Bayerisches
Landessozialgericht)
“Ist bei einem Bezieher von Hartz IV ein
Umzug in eine teurere Wohnung notwendig
(z.B. wegen Schimmelbildung in der
bisherigen Wohnung), muss das Jobcenter die
höheren Kosten für die neue Wohnung auch
ohne vorherige Zustimmung zum Umzug
tragen. Sozialgericht Dortmund.”
Urteile Hartz 4
Jobcenter muss Umzugskosten
übernehmen
“Hartz IV-Empfänger müssen Kosten für einen
Umzug möglichst gering halten, das heißt in
der Regel muss ein Wohnungswechsel
selbstorganisiert durchgeführt werden.
Nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel aus
Altersgründen oder einer vorliegenden
Behinderung kommt eine Kostenübernahme
für ein professionelles Umzugsunternehmen
durch den Grundsicherungsträger in Betracht.
Bundessozialgericht”
“Empfänger von Hartz IV-Leistungen haben
keinen Anspruch darauf, die örtlichen
Angemessenheitsgrenzen durch einen Umzug
in eine andere Wohnung mit höheren – noch
angemessenen – Kosten auszuschöpfen.
Landessozialgericht Thüringen.”
Evtl. Übernachtungskosten inf.
Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und
Rückreise an einem Tag nicht zu schaffen
sind. Übernahme der Mietkaution, evtl.
Maklergebühren für die neue Wohnung,
Beihilfe für Einrichtungsgegenstände (z.B.:
Gardinen, Bodenbeläge).
Einem Bezieher von Alg II steht das
Grundrecht auf Freizügigkeit zu. Er darf also
umziehen, wann immer er will.
Hat man eine schriftliche Zusage vom
Jobcenter bezüglich der
Mietkostenübernahme, und ist auch die
Angemessenheit schriftlich bescheinigt, so ist
das Jobcenter an diese Zusage gebunden und
muss den Umzug erlauben.
Das Jobcenter muss bei einem nicht
notwendigen Umzug allerdings keine mit
dem Umzug verbundenen Kosten zahlen
und es muss nur die bisher zu zahlende
Miete tragen.
Wer ohne Genehmigung des Jobcenters
umzieht bekommt max. die vorherigen Kosten
der Unterkunft, keine Umzugskostenbeilhilfe
und auch kein Darlehen für eine Mietkaution
gewährt.
Vor Umzug, Kündigung der alten Wohnung
und Unterzeichnung des neuen Mietvertrages
sollte immer mit dem Amt geklärt sein, ob in
der neuen Wohnung auch alle Kosten
übernommen werden.
Das alte Jobcenter muss der
Notwendigkeit des Umzugs zustimmen
- das neue Jobcenter (in einer anderen Stadt)
sollte bestenfalls die Angemessenheit der
neuen Wohnung vor Unterzeichnung des
Mietvertrags anerkennen, wenn das nicht
möglich ist, sollte die Wohnung wenigstens
den Angemessenheitskriterien des neuen
Jobcenters entsprechen
- das alte Jobcenter muss sich zu
Umzugskosten und allen damit verbundenen
Aufwendungen äußern - das neue Jobcenter
muss sich zur Kaution äußern - das Jobcenter
kann mehrere Kostenvoranschläge für den
Umzug verlangen.
Sollte das Jobcenter die Spedition nicht
zahlen, sollten Sie zumindest mehrere
Angebote für das Umzugsauto vorlegen
können.
Private Gründe für einen Umzug
Mehrbedarf Wohnraum bei Familienzuwachs,
Umzug nach Scheidung (der Partner der
auszieht), Gesundheitliche Gründe.
Diese sind nachzuweisen durch Atteste/
Gutachten. In der Regel wird hier nur ein
Umzug innerhalb der Kommune übernommen!
In der Wohnsituation begründete Umstände
Verlust des bisherigen Wohnraumes. Wer
allerdings seine Wohnung kündigt, ohne eine
neue vertraglich zugesichert zu haben, ist für
seine Obdachlosigkeit selbst verantwortlich.
Berufliche Gründe:
Die Aufnahme einer Arbeit. Allerdings handelt
es sich hier um eine Kann-Leistung, liegt also
im Ermessen des Jobcenters. Kein Grund ist:
Umzug wegen besserer Jobchancen in
anderen Städten, Umzug, um seiner Familie
näher zu sein, Umzug wegen Mietmängeln:
Diese sind eine privatrechtliche Angelegenheit
zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Höhe der übernommenen Umzugskosten
durch das Jobcenter
Ein Umzug sollte in Selbsthilfe oder durch
Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen
organisiert und durchgeführt werden. In
diesem Fall gehören zu den notwendigen
Umzugskosten die marktüblichen Kosten für
ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie
eine Pauschale für die Verpflegung
mithelfender Familienangehöriger oder
Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro.
Wenn die Bezieher von Arbeitslosengeld 2 in
einer zu "teuren" Wohnung leben, müssen sie
umziehen und das Jobcenter übernimmt für
eine Übergangszeit von sechs Monaten auch
höhere Wohnkosten.
Jobcenter übernimmt
Umzugskosten
Corona
empfehlenswert
nur 8,30 € statt 12,90 €
bis
Hartz IV
RECHT - GESETZE - SOZIALES