Der Vorschuss muss beantragt werden.
Das Jobcenter wird nicht von sich aus einen
Vorschuss auf das Arbeitslosengeld 2 zahlen.
Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und
ist zwischen mehreren Leistungsträgern
streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann
der unter ihnen zuerst angegangene
Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen,
deren Umfang er nach pflichtgemäßen
Ermessen bestimmt.
Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen,
wenn der Berechtigte es beantragt; die
vorläufigen Leistungen beginnen spätestens
nach Ablauf eines Kalendermonats nach
Eingang des Antrags.
Hat jemand bspw. Unterhaltsvorschuss und
ALG 2 beim Jobcenter beantragt, und die
Ämter brauchen längere Zeit, um zu klären, auf
welche Leistung der Hilfeempfänger Anspruch
hat, dann muss das Jobcenter vorläufig Geld
zahlen.
Jedenfalls dann, wenn der Hartz 4 Antrag
zuerst gestellt wurde. Auch hier wird
frühestens nach Antragstellung ein Vorschuss
gezahlt.
Besteht ein Anspruch auf Hartz 4 dem Grunde
nach und ist zur Feststellung seiner Höhe
voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann
der zuständige Leistungsträger Vorschüsse
zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen
Ermessen bestimmt.
(Das bedeutet, dass ein Vorschuss nur
gezahlt wird, wenn es in der Schuld des
Jobcenters liegt, dass die Zahlung so lange
dauert. Wenn also Belege fehlen, dann liegt
die lange Bearbeitungszeit in der Schuld des
Hilfeempfängers selbst.
Wenn aber alle Unterlagen vorliegen, die für
die Bearbeitung des Hartz 4 Antrags
notwendig sind, dann muss ein Vorschuss
nach 4 Wochen gezahlt werden)
Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen,
wenn der Berechtigte es beantragt; die
Vorschusszahlung beginnt spätestens nach
Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang
des Antrags.
Vorschuss auf Arbeitslosengeld 1
Nach § 42 SGB I steht Ihnen ein Vorschuss zu.
Jedoch müssen zur Bewilligung einige
Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein
grundsätzlicher Leistungsanspruch bestehen.
(Sie müssen mindestens 12 Monate in den
letzten 2 Jahren sozialversicherungspflichtig
gearbeitet haben)
Die Höhe der Vorauszahlung ist
Ermessenssache, Ihr Sachbearbeiter
entscheidet, ob und in welcher Höhe Sie etwas
bekommen.
Oft scheitert die Bearbeitung von
Arbeitslosengeld 1 daran, dass noch keine
Arbeitsbescheinigung vorliegt. Meistens sind
es die Arbeitgeber, die sich Zeit damit lassen,
diese dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
In dem Fall ist auch möglich, die letzten 12
Lohnbescheinigungen vorzulegen. Dann wird
die Arbeitsagentur einen Vorschuss zahlen, bis
die Arbeitsbescheinigung vorliegt und der
Antrag endgültig bearbeitet werden kann.
Vorschuss vom
Jobcenter
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