Der Bürgergeld -Vorschuss muss beantragt werden.

Das Jobcenter wird nicht von sich aus einen Vorschuss auf das Bürgergeld zahlen. Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Hat jemand bspw. Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld beim Jobcenter beantragt, und die Ämter brauchen längere Zeit, um zu klären, auf welche Leistung der Hilfeempfänger Anspruch hat, dann muss das Jobcenter vorläufig Geld zahlen. Jedenfalls dann, wenn der Bürgergeld-Antrag zuerst gestellt wurde. Auch hier wird frühestens nach Antragstellung ein Vorschuss gezahlt.
Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. (Das bedeutet, dass ein Vorschuss nur gezahlt wird, wenn es in der Schuld des Jobcenters liegt, dass die Zahlung so lange dauert. Wenn also Belege fehlen, dann liegt die lange Bearbeitungszeit in der Schuld des Hilfeempfängers selbst. Wenn aber alle Unterlagen vorliegen, die für die Bearbeitung des BürgergeldAntrags notwendig sind, dann muss ein Vorschuss nach 4 Wochen gezahlt werden) Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Vorschuss auf Arbeitslosengeld

Nach § 42 SGB I steht Ihnen ein Vorschuss zu. Jedoch müssen zur Bewilligung einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein grundsätzlicher Leistungsanspruch bestehen. (Sie müssen mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben) Die Höhe der Vorauszahlung ist Ermessenssache, Ihr Sachbearbeiter entscheidet, ob und in welcher Höhe Sie etwas bekommen. Oft scheitert die Bearbeitung von Arbeitslosengeld 1 daran, dass noch keine Arbeitsbescheinigung vorliegt. Meistens sind es die Arbeitgeber, die sich Zeit damit lassen, diese dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In dem Fall ist auch möglich, die letzten 12 Lohnbescheinigungen vorzulegen. Dann wird die Arbeitsagentur einen Vorschuss zahlen, bis die Arbeitsbescheinigung vorliegt und der Antrag endgültig bearbeitet werden kann.
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Der Bürgergeld -Vorschuss muss

beantragt werden.

Das Jobcenter wird nicht von sich aus einen Vorschuss auf das Bürgergeld zahlen. Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags. Hat jemand bspw. Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld beim Jobcenter beantragt, und die Ämter brauchen längere Zeit, um zu klären, auf welche Leistung der Hilfeempfänger Anspruch hat, dann muss das Jobcenter vorläufig Geld zahlen. Jedenfalls dann, wenn der Bürgergeld-Antrag zuerst gestellt wurde. Auch hier wird frühestens nach Antragstellung ein Vorschuss gezahlt.
Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. (Das bedeutet, dass ein Vorschuss nur gezahlt wird, wenn es in der Schuld des Jobcenters liegt, dass die Zahlung so lange dauert. Wenn also Belege fehlen, dann liegt die lange Bearbeitungszeit in der Schuld des Hilfeempfängers selbst. Wenn aber alle Unterlagen vorliegen, die für die Bearbeitung des BürgergeldAntrags notwendig sind, dann muss ein Vorschuss nach 4 Wochen gezahlt werden) Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

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Nach § 42 SGB I steht Ihnen ein Vorschuss zu. Jedoch müssen zur Bewilligung einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein grundsätzlicher Leistungsanspruch bestehen. (Sie müssen mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben) Die Höhe der Vorauszahlung ist Ermessenssache, Ihr Sachbearbeiter entscheidet, ob und in welcher Höhe Sie etwas bekommen. Oft scheitert die Bearbeitung von Arbeitslosengeld 1 daran, dass noch keine Arbeitsbescheinigung vorliegt. Meistens sind es die Arbeitgeber, die sich Zeit damit lassen, diese dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In dem Fall ist auch möglich, die letzten 12 Lohnbescheinigungen vorzulegen. Dann wird die Arbeitsagentur einen Vorschuss zahlen, bis die Arbeitsbescheinigung vorliegt und der Antrag endgültig bearbeitet werden kann.
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