Der Bürgergeld -Vorschuss muss
beantragt werden.
Das Jobcenter wird nicht von sich aus einen
Vorschuss auf das Bürgergeld zahlen.
Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist
zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer
zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen
zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig
Leistungen erbringen, deren Umfang er nach
pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.
Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn
der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen
Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines
Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Hat jemand bspw. Unterhaltsvorschuss und
Bürgergeld beim Jobcenter beantragt, und die
Ämter brauchen längere Zeit, um zu klären, auf
welche Leistung der Hilfeempfänger Anspruch hat,
dann muss das Jobcenter vorläufig Geld zahlen.
Jedenfalls dann, wenn der Bürgergeld-Antrag
zuerst gestellt wurde. Auch hier wird frühestens
nach Antragstellung ein Vorschuss gezahlt.
Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld dem Grunde
nach und ist zur Feststellung seiner Höhe
voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der
zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen,
deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen
bestimmt.
(Das bedeutet, dass ein Vorschuss nur gezahlt
wird, wenn es in der Schuld des Jobcenters liegt,
dass die Zahlung so lange dauert. Wenn also
Belege fehlen, dann liegt die lange
Bearbeitungszeit in der Schuld des
Hilfeempfängers selbst.
Wenn aber alle Unterlagen vorliegen, die für die
Bearbeitung des BürgergeldAntrags notwendig
sind, dann muss ein Vorschuss nach 4 Wochen
gezahlt werden)
Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn
der Berechtigte es beantragt; die
Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf
eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Vorschuss auf Arbeitslosengeld
Nach § 42 SGB I steht Ihnen ein Vorschuss zu.
Jedoch müssen zur Bewilligung einige
Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein
grundsätzlicher Leistungsanspruch bestehen.
(Sie müssen mindestens 12 Monate in den letzten
2 Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet
haben)
Die Höhe der Vorauszahlung ist
Ermessenssache, Ihr Sachbearbeiter entscheidet,
ob und in welcher Höhe Sie etwas bekommen.
Oft scheitert die Bearbeitung von Arbeitslosengeld
1 daran, dass noch keine Arbeitsbescheinigung
vorliegt. Meistens sind es die Arbeitgeber, die sich
Zeit damit lassen, diese dem Arbeitnehmer
auszuhändigen.
In dem Fall ist auch möglich, die letzten 12
Lohnbescheinigungen vorzulegen. Dann wird die
Arbeitsagentur einen Vorschuss zahlen, bis die
Arbeitsbescheinigung vorliegt und der Antrag
endgültig bearbeitet werden kann.
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