verlangen
Einsicht Kontoauszüge durch das Jobcenter
Allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet
seine Kontoauszüge zu zeigen.
Da das Jobcenter aber Zahlungseingänge und
Ausgänge des Kontos benötigt, um
festzustellen, ob jemand bedürftig ist, kann es
die Vorlage fordern. Fordern, in dem sie
Zahlungen verweigern können, wenn die
Einsicht verweigert wird.
Der Grund ist dann nicht die Tatsache, dass
die Kontoauszüge nicht gezeigt werden
wollten, sondern die Tatsache, dass die
Bedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte.
So wird es jedenfalls ausgelegt. Und man
kann kaum Einwende einlegen.
Fehlende Mitwirkung ist dann der
Versagungsgrund von Hartz 4 Leistungen.
Das Jobcenter kann keine automatische
Datenabfrage bei Banken und Sparkassen
durchführen, um Kontostände und
Geldbewegungen festzustellen. Allerdings
erfährt sie, wie viele Konten und Depots ein
Antragsteller besitzt. Es fällt also auf, wenn im
Antrag auf Arbeitslosengeld II Konten
verschwiegen werden.
Das Jobcenter darf also auch bei einem
Weiterbewilligungsantrag nur
Kontoauszüge verlangen, wenn sie ein
berechtigtes Interesse hat.
Ein Hartz 4 Empfänger könnte also auf eine
Begründung bestehen. Das Problem hierbei
ist, dass allein durch die Verweigerung der
Einsicht, bestätigt werden könnte, dass das
Jobcenter mit seinem Misstrauen im Recht
ist. Das aber viel größere Problem ist, dass
durch eine Verweigerung der Vorlage, es bis
zur Klärung, womöglich zu einer Einstellung
der Zahlung kommt.
Im Klartext bedeutet das, dass es ein Hartz 4
Empfänger schwíerig hat, seine
Persönlichkeitsrechte durchzusetzen. Wenn
er seine Rechte durchsetzen will, müsste er
bis dahin hungern.
Hier sind Änderungen nötig, dass in solchen
Fällen trotzdem gezahlt wird, bis z.b.
Widersprüche bearbeitet sind oder andere
Dinge im Zusammenhang mit der
Bearbeitung eines Antrages geklärt sind.
ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet,
Bescheinigungen des Vermieters vorzulegen,
um ihre Unterkunftskosten nachzuweisen.
Dazu reichen der Mietvertrag und ggf.
Nachweise über seit Vertragsschluss erfolgte
Mieterhöhungen sowie Nachweise über die
tatsächliche Mietzahlung. Mit einer
Weigerung, eine Vermieterbescheinigung
vorzulegen, verletzten ALG II-Bezieher ihre
Mitwirkungspflicht nicht.
Alle Textstellen aus denen man auf Religion,
Politik oder sexuelle Neigung schließen kann,
dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings
müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben.
Urteil: „Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II
müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge
vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den
Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu
berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen
besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben
über die rassische und ethnische Herkunft,
politische Meinungen, religiöse oder
philosophische Überzeugungen,
Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder
Sexualleben)
Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht
auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde
Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat.
(Bundessozialgericht Kassel).
Kontoauszüge
ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet,
Kontoauszüge zurückliegender Monate
vorzulegen und verletzen ihre
Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur
den aktuellen Kontostand mitteilen. Hessisches
Landessozialgericht
Trotzdem werden meisten die Kontoauszüge
der letzten 3 Monate verlangt. Der Sinn darin
ist unklar. Denn es kommt immer auf die
Bedürftigkeit bei Antragstellung an. Und
rückwirkend wird Hartz 4 nicht gezahlt.
Und die Einnahmen und Ausgaben vor der
Antragstellung hat das Jobcenter nicht zu
interessieren. Es geht immer nur um die
momentane Situation.
Das Gleiche gilt bei
Weiterbewilligungsanträgen. Auch hier verlangt
das Jobcenter oftmals erneut Kontoauszüge.
Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Da der Hartz 4 Empfänger belehrt wurde, was
seine Mitwirkungspflicht betrifft, würde ihm mit
dem Verlangen der Kontoauszüge unterstellt,
er hat Einnahmen verschwiegen.
Kontoauszüge
schwärzen?
Corona
empfehlenswert
nur 8,30 € statt 12,90 €
bis
Hartz IV
RECHT - GESETZE - SOZIALES