Alle Textstellen aus denen man auf Religion, Politik oder sexuelle
Neigung schließen kann, dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings
müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben.
Urteil: „Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen
Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien
erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung
zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere
Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische
Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische
Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder
Sexualleben)
Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht auf Fälle beschränkt,
in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat.
(Bundessozialgericht Kassel).
Kontoauszüge
ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge
zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre
Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen
Kontostand mitteilen. Hessisches Landessozialgericht
Trotzdem werden meisten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
verlangt. Der Sinn darin ist unklar. Denn es kommt immer auf die
Bedürftigkeit bei Antragstellung an. Und rückwirkend wird Hartz 4
nicht gezahlt.
Und die Einnahmen und Ausgaben vor der Antragstellung hat das
Jobcenter nicht zu interessieren. Es geht immer nur um die
momentane Situation.
Das Gleiche gilt bei Weiterbewilligungsanträgen. Auch hier
verlangt das Jobcenter oftmals erneut Kontoauszüge. Auch dafür
gibt es keine Rechtsgrundlage.
Da der Hartz 4 Empfänger belehrt wurde, was seine
Mitwirkungspflicht betrifft, würde ihm mit dem Verlangen der
Kontoauszüge unterstellt, er hat Einnahmen verschwiegen.
Darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen
Einsicht Kontoauszüge durch das Jobcenter
Allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet seine
Kontoauszüge zu zeigen.
Da das Jobcenter aber Zahlungseingänge und
Ausgänge des Kontos benötigt, um festzustellen, ob
jemand bedürftig ist, kann es die Vorlage fordern.
Fordern, in dem sie Zahlungen verweigern können,
wenn die Einsicht verweigert wird.
Der Grund ist dann nicht die Tatsache, dass die
Kontoauszüge nicht gezeigt werden wollten, sondern
die Tatsache, dass die Bedürftigkeit nicht festgestellt
werden konnte. So wird es jedenfalls ausgelegt. Und
man kann kaum Einwende einlegen.
Fehlende Mitwirkung ist dann der
Versagungsgrund von Hartz 4 Leistungen.
Das Jobcenter kann keine automatische Datenabfrage
bei Banken und Sparkassen durchführen, um
Kontostände und Geldbewegungen festzustellen.
Allerdings erfährt sie, wie viele Konten und Depots ein
Antragsteller besitzt. Es fällt also auf, wenn im Antrag
auf Arbeitslosengeld II Konten verschwiegen werden.
Das Jobcenter darf also auch bei einem
Weiterbewilligungsantrag nur Kontoauszüge
verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse hat.
Ein Hartz 4 Empfänger könnte also auf eine
Begründung bestehen. Das Problem hierbei ist, dass
allein durch die Verweigerung der Einsicht, bestätigt
werden könnte, dass das Jobcenter mit seinem
Misstrauen im Recht ist. Das aber viel größere
Problem ist, dass durch eine Verweigerung der
Vorlage, es bis zur Klärung, womöglich zu einer
Einstellung der Zahlung kommt.
Im Klartext bedeutet das, dass es ein Hartz 4
Empfänger schwíerig hat, seine Persönlichkeitsrechte
durchzusetzen. Wenn er seine Rechte durchsetzen
will, müsste er bis dahin hungern.
Hier sind Änderungen nötig, dass in solchen Fällen
trotzdem gezahlt wird, bis z.b. Widersprüche bearbeitet
sind oder andere Dinge im Zusammenhang mit der
Bearbeitung eines Antrages geklärt sind.
ALG II-Bezieher sind nicht verpflichtet, Bescheinigungen
des Vermieters vorzulegen, um ihre Unterkunftskosten
nachzuweisen.
Dazu reichen der Mietvertrag und ggf. Nachweise über seit
Vertragsschluss erfolgte Mieterhöhungen sowie Nachweise
über die tatsächliche Mietzahlung. Mit einer Weigerung,
eine Vermieterbescheinigung vorzulegen, verletzten ALG II-
Bezieher ihre Mitwirkungspflicht nicht.
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