bei Stellensuche
Das Jobcenter kann den Hartz 4 Satz eines
Arbeitslosen kürzen, wenn dieser trotz
mehrfacher Aufforderung seiner Verpflichtung
zur Mitwirkung und Eigeninitiative bei der
Stellensuche nicht nachkommt.
Arbeitslose sind verpflichtet, ihre
Leistungsbereitschaft gegebenenfalls durch
eine angemessene Zahl von
Initiativbewerbungen nachzuweisen. Urteil des
Hessischen LSG
Initiativbewerbungen sind Bewerbungen, die
an Firmen gerichtet werden, die ein Hartz 4
Empfänger nicht als Bewerbungsangebot
erhält und Stellen die auch nicht in der Zeitung
oder im Internet bei der Jobbörse
ausgeschrieben sind.
Es ist umstritten, ob das verlangt werden kann.
Von Arbeitslosen kann es wohl verlangt
werden aber es ist mitunter eine Zumutung für
Firmen, die Bewerbungen bearbeiten müssen,
Unterlagen zurückschicken usw., obwohl sie
gar keine Mitarbeiter suchen.
Besonders bei Hilfeempfänger unter 25
Jahren achtet das Jobcenter besonders
darauf, dass diese Eigeninitiative zeigen.
Weil auch davon ausgegangen wird, dass sie
eigentlich vermittelbar sind.
Und wenn das nicht der Fall ist, es eher am
Willen liegt. Erhält eine Leistungsempfänger
unter 25 Jahren eine Ablehnung von einer
Firma, welche vom Jobcenter empfohlen
wurde, wird schon einmal nachgefragt, warum
der Bewerber abgelehnt wurde.
Sollte es daran liegen, dass der
Hilfeempfänger sich schon beim
Bewerbungsgespräch (Bewerbungsnachweise
für das Jobcenter) unwillig zeigte, kann das
auch zur Kürzung von Sozialleistungen führen.
Vermittlungsgutschein
Mit einem Vermittlungsgutschein kann ein
Arbeitsloser an einen privaten Arbeitsvermittler
wenden. Kann der Arbeitsvermittler dem
Arbeitslosen zu einem Job verhelfen, erhält er
die Auszahlung.
Das Geld wird in 2 Raten ausgezahlt.
Die erste Rate mit 1000 Euro wird gezahlt,
wenn das Arbeitsverhältnis 6 Wochen
übersteht. Und die 2 Rate von 1000 Euro nach
6 Monaten Beschäftigung.
Den Vermittlungsgutschein erhalten
Arbeitslose, die Arbeitslosengeld 1 erhalten
und in den letzten drei Monaten mindestens 6
Wochen arbeitslos gemeldet waren. Diese
Wartezeit gilt nicht für Maßnahmen
(Umschulung, Weiterbildung usw.). Auch Ein
Euro Jobber haben Anspruch auf einen
Vermittlungsschein. Hartz 4 Empfänger aber
nicht.
Bei der Beschäftigung muss es sich um ein
sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis von mindestens 15
Wochenstunden handeln.
Die vereinbarte Beschäftigungsdauer muss
mindestens 3 Monate betragen. Wer also 6
Wochen arbeitslos ist und ALG 1 erhält, kann
sofort den Vermittlungsschein bei der Agentur
für Arbeit beantragen.
Das Jobcenter geht aber davon aus, dass
es für Arbeitslose zumutbar ist, sich 8
Stunden am Tag mit Bewerbungen zu
befassen.
Das mag sein, dass es für Arbeitslose
zumutbar ist. Trotzdem sollte man die Frage
stellen, ob es denn auch sinnvoll ist. Wer 100
Bewerbungen im Monat abschickt und 40
Ablehnungen erhält und auf 60 Bewerbungen
gar keine Antwort bekommt, der verliert sicher
sehr schnell die Motivation.
“Wer Arbeitslos ist und Sozialleistungen erhält,
ist zur Eigeninitiative bei der Arbeitsuche
verpflichtet und muss seine Arbeitsuche dem
Jobcenter auch nachweisen - ansonsten
entfällt der Leistungsanspruch. Jeder
Arbeitslose habe die Pflicht, sich auch selbst
um eine Arbeitsstelle zu bemühen und dies
schriftlich nachzuweisen. (Hessische
Landessozialgericht)
Sofortangebot
“§ 15a SGB II bestimmt, dass erwerbsfähigen
Erstantragsteller, das sind Personen, die
innerhalb
der
letzten
zwei
Jahre
weder
Leistungen nach dem SGB II noch nach dem
SGB III bezogen haben, ein Sofortangebot zur
Aufnahme einer Beschäftigung oder
Qualifizierung bereits zum Zeitpunkt der
Antragstellung erhalten sollen.”
Wenn Erstantrag- Steller gleich bei der
Antragsabgabe ein Vermittlungsangebot
erhalten, müssen sie dieses annehmen, wenn
keine schwerwiegenden Gründe dagegen
sprechen.
Hilfebedürftigkeit soll dadurch vermieden und
gleichzeitig die Bereitschaft des
Hilfesuchenden zur Arbeitsaufnahme geprüft
werden. Rechtsfolge einer Ablehnung der
Annahme eines Sofortangebotes ist die
Kürzung des ALG II, Arbeitslosengeld II, gem.
§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c SGB. 2.
Das Gesetz verlangt, dass man sich intensiv
um die Integration in den Arbeitsmarkt bemüht
und das auch nachweisen kann.
Dabei stehen auch die
Selbstinformationsangebote der Agenturen für
Arbeit zur Verfügung.
Bei mehrmaligen Vorkommen auch ganz
zur Streichung des Geldes.
Wer sich ohne Begründung einer
Arbeitsaufforderung widersetzt, dem droht die
Kürzung oder auch Sperrung der Leistung.
Die Arbeit kann nur abgelehnt werden, wegen
fehlender körperlicher oder geistiger Fähigkeit,
Erschwerung der Ausübung der bisherigen
Tätigkeit Gefährdung der geordneten
Erziehung eines Kindes, Pflege eines
Angehörigen oder Führung eines Haushalts
sonstiger wichtiger Grund (Umschulung,
Erstausbildung, Verletzung von
Arbeitsschutzvorschriften)
Eine Kürzung von Hartz IV-Leistungen wegen
einer Pflichtverletzung darf nur dann erfolgen,
wenn der Empfänger der Sozialleistungen
zuvor über die Rechtsfolgen konkret,
verständlich, richtig und vollständig belehrt
wurde. Bundessozialgericht
Bevor die Leistungen gekürzt werden können,
müssen Sie über die Folgen fehlender
Eigenbemühungen belehrt worden sein. Fehlt
diese Belehrung, darf auch nicht gekürzt
werden.
Bewerbungspflicht?
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Hartz IV
RECHT - GESETZE - SOZIALES