Stellensuche
Das Jobcenter kann den Hartz 4 Satz eines
Arbeitslosen kürzen, wenn dieser trotz mehrfacher
Aufforderung seiner Verpflichtung zur Mitwirkung
und Eigeninitiative bei der Stellensuche nicht
nachkommt.
Arbeitslose sind verpflichtet, ihre
Leistungsbereitschaft gegebenenfalls durch eine
angemessene Zahl von Initiativbewerbungen
nachzuweisen. Urteil des Hessischen LSG
Initiativbewerbungen sind Bewerbungen, die an
Firmen gerichtet werden, die ein Hartz 4
Empfänger nicht als Bewerbungsangebot erhält
und Stellen die auch nicht in der Zeitung oder im
Internet bei der Jobbörse ausgeschrieben sind.
Es ist umstritten, ob das verlangt werden kann.
Von Arbeitslosen kann es wohl verlangt werden
aber es ist mitunter eine Zumutung für Firmen, die
Bewerbungen bearbeiten müssen, Unterlagen
zurückschicken usw., obwohl sie gar keine
Mitarbeiter suchen.
Besonders bei Hilfeempfänger unter 25 Jahren
achtet das Jobcenter besonders darauf, dass
diese Eigeninitiative zeigen.
Weil auch davon ausgegangen wird, dass sie
eigentlich vermittelbar sind.
Und wenn das nicht der Fall ist, es eher am
Willen liegt. Erhält eine Leistungsempfänger unter
25 Jahren eine Ablehnung von einer Firma,
welche vom Jobcenter empfohlen wurde, wird
schon einmal nachgefragt, warum der Bewerber
abgelehnt wurde.
Sollte es daran liegen, dass der Hilfeempfänger
sich schon beim Bewerbungsgespräch
(Bewerbungsnachweise für das Jobcenter)
unwillig zeigte, kann das auch zur Kürzung von
Sozialleistungen führen.
Vermittlungsgutschein
Mit einem Vermittlungsgutschein kann ein
Arbeitsloser an einen privaten Arbeitsvermittler
wenden. Kann der Arbeitsvermittler dem
Arbeitslosen zu einem Job verhelfen, erhält er die
Auszahlung.
Das Geld wird in 2 Raten ausgezahlt.
Die erste Rate mit 1000 Euro wird gezahlt, wenn
das Arbeitsverhältnis 6 Wochen übersteht. Und die
2 Rate von 1000 Euro nach 6 Monaten
Beschäftigung.
Den Vermittlungsgutschein erhalten Arbeitslose,
die Arbeitslosengeld 1 erhalten und in den letzten
drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos
gemeldet waren. Diese Wartezeit gilt nicht für
Maßnahmen (Umschulung, Weiterbildung usw.).
Auch Ein Euro Jobber haben Anspruch auf einen
Vermittlungsschein. Hartz 4 Empfänger aber nicht.
Bei der Beschäftigung muss es sich um ein
sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis von mindestens 15
Wochenstunden handeln.
Die vereinbarte Beschäftigungsdauer muss
mindestens 3 Monate betragen. Wer also 6
Wochen arbeitslos ist und ALG 1 erhält, kann sofort
den Vermittlungsschein bei der Agentur für Arbeit
beantragen.
Das Jobcenter geht aber davon aus, dass es
für Arbeitslose zumutbar ist, sich 8 Stunden
am Tag mit Bewerbungen zu befassen.
Das mag sein, dass es für Arbeitslose zumutbar
ist. Trotzdem sollte man die Frage stellen, ob es
denn auch sinnvoll ist. Wer 100 Bewerbungen im
Monat abschickt und 40 Ablehnungen erhält und
auf 60 Bewerbungen gar keine Antwort bekommt,
der verliert sicher sehr schnell die Motivation.
“Wer Arbeitslos ist und Sozialleistungen erhält, ist
zur Eigeninitiative bei der Arbeitsuche verpflichtet
und muss seine Arbeitsuche dem Jobcenter auch
nachweisen - ansonsten entfällt der
Leistungsanspruch. Jeder Arbeitslose habe die
Pflicht, sich auch selbst um eine Arbeitsstelle zu
bemühen und dies schriftlich nachzuweisen.
(Hessische Landessozialgericht)
Sofortangebot
“§ 15a SGB II bestimmt, dass erwerbsfähigen
Erstantragsteller, das sind Personen, die
innerhalb der letzten zwei Jahre weder
Leistungen nach dem SGB II noch nach dem
SGB III bezogen haben, ein Sofortangebot zur
Aufnahme einer Beschäftigung oder
Qualifizierung bereits zum Zeitpunkt der
Antragstellung erhalten sollen.”
Wenn Erstantrag- Steller gleich bei der
Antragsabgabe ein Vermittlungsangebot erhalten,
müssen sie dieses annehmen, wenn keine
schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.
Hilfebedürftigkeit soll dadurch vermieden und
gleichzeitig die Bereitschaft des Hilfesuchenden
zur Arbeitsaufnahme geprüft werden. Rechtsfolge
einer Ablehnung der Annahme eines
Sofortangebotes ist die Kürzung des ALG II,
Arbeitslosengeld II, gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1c SGB. 2.
Das Gesetz verlangt, dass man sich intensiv um
die Integration in den Arbeitsmarkt bemüht und
das auch nachweisen kann.
Dabei stehen auch die
Selbstinformationsangebote der Agenturen für
Arbeit zur Verfügung.
Bei mehrmaligen Vorkommen auch ganz zur
Streichung des Geldes.
Wer sich ohne Begründung einer
Arbeitsaufforderung widersetzt, dem droht die
Kürzung oder auch Sperrung der Leistung.
Die Arbeit kann nur abgelehnt werden, wegen
fehlender körperlicher oder geistiger Fähigkeit,
Erschwerung der Ausübung der bisherigen
Tätigkeit Gefährdung der geordneten Erziehung
eines Kindes, Pflege eines Angehörigen oder
Führung eines Haushalts sonstiger wichtiger
Grund (Umschulung, Erstausbildung, Verletzung
von Arbeitsschutzvorschriften)
Eine Kürzung von Hartz IV-Leistungen wegen
einer Pflichtverletzung darf nur dann erfolgen,
wenn der Empfänger der Sozialleistungen zuvor
über die Rechtsfolgen konkret, verständlich,
richtig und vollständig belehrt wurde.
Bundessozialgericht
Bevor die Leistungen gekürzt werden können,
müssen Sie über die Folgen fehlender
Eigenbemühungen belehrt worden sein. Fehlt
diese Belehrung, darf auch nicht gekürzt werden.
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