Das Jobcenter muss Nebenkostennachzahlungen
übernehmen.
Voraussetzung für das Jobcenter ist für die
Übernahme der Nebenkostennachzahlung, dass
der Leistungsempfänger in dem Jahr, aus der die
Nebenkostenabrechnung stammt, auch Sozialgeld
oder Bürgergeld bezogen hat.
Wer also in einem Arbeitsverhältnis stand und auch
nicht aufstockend Bürgergeld bekommen hat, kann
nicht damit rechnen, dass das Amt die Übernahme
der Nebenkostennachzahlung übernimmt.
Auch wenn er mittlerweile Bürgergeld/ Empfänger
ist.
Weitere Bedingung ist, dass der Bürgergeld/
Empfänger nicht verschwenderisch mit seinem
Verbrauch umgegangen ist. (Gas, Warmwasser.)
Wenn Gaspreise erhöht werden, muss das vom
Jobcenter berücksichtigt werden.
Die Nebenkostennachzahlungen gehören ebenso
wie die Vorauszahlungen zu den Kosten der
Unterkunft und sind daher im Rahmen der
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem SGB II zu übernehmen. (Soweit
angemessen)
Nebenkostenrückerstattungen müssen beim
Jobcenter angeben werden und werden
angerechnet.
Nebenkostennachforderungen müssen vom
Jobcenter nur für die aktuell bewohnte Wohnung
übernommen werden. Nicht für eine Wohnung,
die nicht mehr bewohnt wird.
Jedenfalls dann nicht, wenn die Nachforderung
von Nebenkosten fällig war, als die Wohnung
nicht mehr bewohnt wurde. Begründet wird es
damit, dass keine Gefahr besteht, dass der
Mieter seine Wohnung verlieren könnte, da er ja
bereits in einer neuen Wohnung wohnt. BSG,
Urteil
Wenn ein Guthaben aus der
Nebenkostenabrechnung vorhanden ist, wird das
aber im Zuflussmonat als Einkommen behandelt.
Denn es werden nicht mehr Nebenkosten vom
Jobcenter gezahlt, als verbraucht wurden.
Wenn das Jobcenter die angemessenen
Nebenkosten übernimmt, dann muss eine
Nachforderung nicht übernommen werden.
Weil dann davon ausgegangen werden kann,
dass der Leistungsempfänger nicht sparsam mit
dem Verbrauch umgegangen ist.
Wird die Übernahme einer Nachforderung der
Nebenkosten beantragt, dann prüft das Amt, ob
die höheren Kosten trotzdem noch angemessen
sind. Erhöhen sich Müllabfuhr, Grundsteuer oder
andere verbrauchsunabhängige Kosten, dann
werden diese höheren Kosten auf Antrag
übernommen und auch eine
Nebenkostennachzahlung, wenn diese darauf
beruht.
Bei einem Antrag muss also auf jeden Fall die
Endabrechnung mit vorgelegt werden.
In Einzelfällen wird auch vom Vermieter verlangt,
dass er bestätigt, warum sich welche Kosten
erhöht haben. Jedenfalls dann, wenn auch für das
Jobcenter eine Erhöhung nicht nachvollziehbar ist.
Die Übernahme von Nebenkostennachzahlungen
muss immer innerhalb von 4 Wochen beim
Jobcenter beantragt werden.
Gegebenenfalls ist eine Übernahme der
Nebenkostennachzahlung, auch als Darlehen,
möglich. Das kann dann der Fall sein, wenn das
Jobcenter die Forderung der Nachzahlung mit
Verschwendung begründet, der Mieter die
Nachzahlung aber nicht leisten kann. Und der
Mieter dadurch mit einer Kündigung des
Mietvertrages rechnen muss.
Nebenkostenrückerstattungen müssen beim
Jobcenter angeben werden und werden
angerechnet.
Nebenkostennachforderungen müssen vom
Jobcenter nur für die aktuell bewohnte Wohnung
übernommen werden. Nicht für eine Wohnung,
die nicht mehr bewohnt wird.
Jedenfalls dann nicht, wenn die Nachforderung
von Nebenkosten fällig war, als die Wohnung
nicht mehr bewohnt wurde. Begründet wird es
damit, dass keine Gefahr besteht, dass der
Mieter seine Wohnung verlieren könnte, da er ja
bereits in einer neuen Wohnung wohnt. BSG,
Urteil
Jobcenter muss
Nebenkostennachzahlung übernehmen
Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Jobcenter
muss "angemessene Nebenkostennachzahlung"
begleichen, auch wenn die Rechnung vom
Bürgergeld/Empfänger schon beglichen wurde.
Ein Jobcenter hatte es abgelehnt für die Kosten
der Nebenkostennachzahlung aufzukommen, mit
der Begründung, dass der Bürgergeld/Empfänger
bereits die Rechnung selbst bezahlt hätte.
Der Bürgergeld/Empfänger sei damit nicht
"hilfebedürftig". Außerdem sei der Antrag zu spät
gestellt worden. Doch das Sozialgericht Frankfurt
sah das aber anders. Es müsse damit gerechnet
werden, dass "bei Erlass eines
Bewilligungsbescheides nach Ablauf eines
Kalenderjahres" auch eine
Nebenkostenabrechnung fällig wird.
Die Kosten mussten übernommen werden. Wenn
die Erhöhung der Nebenkosten nur auf allgemeine
Kostensteigerungen beruht, werden diese Kosten
auf jeden Fall übernommen.
Wird mit Gas gekocht und geheizt, muss ein Abzug
vorgenommen werden.
16,90 nur € 8,30
USB Stick kostenlos
zum Aktionspreis
noch bis:
NEU